Das Investment: Riester, Betriebsrente: Zuverdienst Die 10 teuersten Renten-Irrtümer

sjb_werbung_das_investment_300_200 SJB | Korschenbroich, 24.06.2015.Eine längere Arbeitszeit erhöht die Rente? Die zusätzliche Betriebsrente gibt’s netto? Und durch die Riester-Rente hat man später ein gutes Einkommen? Nun ja, nicht unbedingt. Generationenberaterin Margit Winkler hat die zehn teuersten Renten-Irrtümer zusammengetragen und schreibt, wie es wirklich ist.

Wer kurz vor der Rente steht denkt oft nur über die Dinge nach, die er nun unbedingt tun möchte. Aber für Urlaube, Haussanierungen oder ein neues Hobby braucht man Geld. Hier vertrauen zukünftige Rentner auf ihre Rente. Durch die Rentenreform hat sich jedoch einiges geändert. So bekommt man beispielsweise nicht immer das raus, was man erwartet. Es gibt zahlreiche Rentenlügen, die gar nicht bekannt sind. Hier kommen die zehn teuersten Rentenirrtümer und wie es wirklich ist.

1.    Eine längere Arbeitszeit erhöht die Rente

Manche Menschen arbeiten extra noch ein paar Monate länger, um ihre Rente aufzustocken. Nur leider gibt es für jeden zusätzlichen Monat über die Regelaltersgrenze hinaus nur 0,5 Prozent Rentenzuschlag. Wenn jemand allerdings die Rente gar nicht annimmt, die er in dieser Zeit erhalten könnte, geht viel Geld verloren. Da gibt es schon mal 90 Euro mehr Rente für das zusätzliche Arbeitsjahr. Doch denken Sie auch daran, dass Sie für dieses Jahr auf Ihre Rentenzahlungen verzichtet haben. Dabei kann es um eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 Euro gehen – im Jahr also 12.000 Euro.

2.    Rente mit 63? Das kann jeder nach 45 Arbeitsjahren

Nach 45 Jahren Berufstätigkeit möchten die meisten am liebsten mit 63 in Rente gehen. Um eine abschlagsfreie Rente zu erhalten, muss man jedoch vor 1953 geboren sein. Für alle anderen gilt das nicht. Hier steigt die Altersgrenze sogar stetig um zwei Monate für jeden Geburtsjahrgang.

Beispiel: Richard H. wurde 1964 geboren. Das heißt, er kann mit 65 in Rente gehen, wenn er 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat.

3.    Der Rentenbescheid ist da – nun geht es mit 63 in Rente

Wer die reguläre Altersgrenze erreicht und den Rentenbescheid bekommen hat, kann seine Berufstätigkeit einstellen. Bei der neuen Rente mit 63 läuft das jedoch anders. Entscheidet man sich für die neue Rente mit 63 Jahren, steht eine Kündigung beim Arbeitgeber oder ein Aufhebungsvertrag zur Wahl. Fällt die Entscheidung auf die erste Option, müssen Kündigungsfristen beachtet werden.

4.    Mehr als ein Zuverdienst von 450 Euro ist als Rentner nicht drin

Nicht jede Rente reicht für ein gutes Leben. Doch wie viel kann man wirklich hinzuverdienen ohne eine Kürzung? Die Beschränkung auf einen Verdienst von 450 Euro pro Monat gilt jedenfalls für Frührentner. Wurde das reguläre Rentenalter erreicht, ist dies nicht mehr der Fall. Dann kann man reinen Gewissens so viel verdienen, wie man möchte. Ohne Rentenabzüge!

5.    Man erhält nur dann die ganze Witwenrente, wenn die eigenen Einkünfte niedrig sind

Die volle Witwenrente erhält man nur in den ersten drei Monaten nach dem Tod. Danach müssen sämtliche Einkünfte angegeben werden. Da zählen neben der eigenen Rente, Mieteinnahmen, Privatrenten, 450-Euro-Jobs – einfach alles dazu. Wenn die Summe dieser Einnahmen mehr als 696 Euro (Ost) beziehungsweise 755 Euro (West) pro Monat ergeben, gibt es eine Kürzung bis hin zur Streichung der Witwenrente.

6. Arbeitende Rentner können gekündigt werden

Ein Rentner, der erwerbstätig ist, hat die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer. Dazu gehört auch das Kündigungsrecht. Außerdem hat er einen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein Krankengeld gibt es für Rentner von der Kasse allerdings nicht.

7. Die zusätzliche Betriebsrente bekommen Sie netto

Oft hoffen Versicherte mit einer zusätzlichen Betriebsrente, dass sie im Alter besser dastehen. Eine Netto-Auszahlung würde hier besonders helfen. Doch diese Rente unterliegt der vollen Besteuerung und es müssen in voller Höhe Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Mehr als 20 Prozent der Rente verbleiben in den staatlichen Kassen.

8. Durch die Riester-Rente hat man später ein gutes Auskommen

Das kommt ganz darauf an, was für jeden ein gutes Auskommen ist. Muss man beispielsweise noch 30 Jahre bis zur Rente arbeiten und zahlt monatlich 100 Euro in eine Riester-Rente ein, erhält man zum Schluss eine garantierte Monatsrente von beispielsweise 148 Euro.. Diese garantierte Monatsrente kann höher ausfallen. Tatsache ist aber: Sie wird ein Leben lang gezahlt und das ist wichtig für unsere Grundversorgung.

9. Ab einem gewissen Alter muss man in Rente gehen

Jede Person muss einen Rentenantrag einreichen, um Rente zu bekommen. Da das eine bewusste Entscheidung und Handlung ist, gilt: Man muss nicht in Rente gehen, man darf. Jeder entscheidet am Ende selbst, ob er bis 63, 65 oder 70 arbeiten möchte. Reicht die staatliche Rente nicht zum Leben, kann die Berufstätigkeit weiter ausgeführt werden. Ein Kündigungsgrund ist das Alter nämlich auch nicht.

10. Die Rente haben wir sicher

In Deutschland leben rund 20 Millionen Rentner. Inzwischen werden zwei Rentner von drei Arbeitnehmern ernährt. Das wird sich in den nächsten Jahren verschlechtern, denn dann gehen die Babyboomer in Rente. Die staatliche Rente wird bestenfalls die Grundversorgung darstellen und es ist schon längst beschlossene Sache, dass das Rentenniveau in den nächsten Jahren weiter sinkt: bis auf 42 Prozent. Da kann sich jeder selbst die Frage stellen, ob er mit 42 Prozent seines Nettoeinkommens später über die Runden kommt.

Die Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung. Als unabhängige Finanz- und Marketingfachfrau ist sie für Banken oder deren Verbundpartner im Vorsorgebereich tätig.

Von: Margit Winkler

Quelle: DAS INVESTMENT.

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