Änderung der Vertragsbedingungen bei Credit Suisse Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
CS Fund (Lux) Target Volatility (Euro) A0ER8L LU0222452368
CS Fund (Lux) Target Volatility (Euro) R CHF A1JVFR LU0752725373
CS Fund (Lux) Commodity Index Plus (US$) B A0HF6S LU0230918368
CS Fund (Lux) Commodity Index Plus (US$) R EUR A1JU8M LU0755570602
CS Fund (Lux) Money Market Sfr B A1C1LV LU0507202330
CS Fund (Lux) Relative Return Engineered (Euro) B A0HF6A LU0230911603

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Credit Suisse Fund Management S.A.
société anonyme
5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B 72 925
(the “Management Company”)
(die «Verwaltungsgesellschaft»)
(la «Société de gestion»)
acting in its own name and on behalf of
Credit Suisse Fund (Lux)
(the “Fund”)
(der «Fonds»)
(le «Fonds»)
Fonds commun de placement
1. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Fonds von «Credit Suisse Fund (Lux)» in «CS Investment Funds 13» umzubenennen.
2. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Subfonds des Fonds wie folgt umzubenennen:

3. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Anteilklassen des Fonds wie folgt umzubenennen:

4. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Mindestbestandsanforderung von 10 Anteilen bei der Anteilklasse ‹DB› (bisher unter der Bezeichnung ‹D› geführt) aufzuheben. Darüber hinaus unterliegt die Anteilklasse ‹DB› fortan nur noch einer pauschalen Verwaltungsdienstleistungsgebühr, die der Verwaltungsgesellschaft anstelle der Zentralen Verwaltungsstelle zu zahlen ist und sämtliche Gebühren und Ausgaben außer den an die Depotbank zu entrichtenden Gebühren abdeckt.
5. Den Anteilinhabern des Fonds wird hiermit mitgeteilt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Prospekt des Fonds an die jüngsten Änderungen des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, in seiner gültigen Fassung, anzupassen und dabei im Kapitel 4 «Anlagepolitik» des Prospekts im
Abschnitt «Kreuzbeteiligungen zwischen Subfonds und dem Fonds» die fünfte Bedingung zu Kreuzbeteiligungen zu
streichen.
6. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat,
Anteile sowohl in Form von Namensanteilen als auch in dematerialisierter Form auszugeben. Ferner liegt die Entscheidung
über die Ausgabe von Zertifikaten über Namensanteile im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, es sei denn, die im
Register eingetragene Person verlangt ausdrücklich die Ausgabe von Zertifikaten.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Juli 2014 über die verpflichtende Hinterlegung und Immobilisierung von Inhaberaktien und -anteilen (das «Gesetz vom 28. Juli 2014»), das am 18. August 2014 in Kraft getreten ist, sind sämtliche ausgegebenen und noch im Umlauf befindlichen Inhaberanteile bei der Depotbank des Fonds, die als Depotstelle für die Inhaberanteile fungiert, zu hinterlegen. Zu diesem Zweck haben die Inhaber von Inhaberanteilen ihrer lokalen Bank die entsprechenden Inhaberanteile vorzulegen, sodass diese in einem ersten Schritt in Namensanteile umgewandelt werden können. Die lokale Bank legt der Depotbank, die ein Register über die hinterlegten Inhaberanteile führt, die betreffenden Inhaberanteile zur Hinterlegung vor. Die Depotbank leitet die Eintragung der hinterlegten Inhaberanteile als Namensanteile im Anteilinhaberregister des Fonds ein, das von der Zentralen Verwaltungsstelle des Fonds geführt wird. Die anfallenden Kosten können den ehemaligen Inhabern der Inhaberanteile in Rechnung gestellt werden. Die Anteilinhaber erhalten eine Bestätigung über die Umwandlung der Anteile. Für Inhaberanteile, die innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juli 2014 nicht bei der Depotbank hinterlegt worden sind, wird gegebenenfalls die Ausschüttung von Dividenden ausgesetzt. Die Verwaltungsgesellschaft wird sämtliche Inhaberanteile, die innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 28. Juli 2014 nicht hinterlegt worden sind, löschen und die Vermögenswerte des Fonds entsprechend nach unten korrigieren.
7. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, Abschnitt ii) «Aufwendungen» unter Kapitel 9 «Aufwendungen und Steuern» des Prospekts des Fonds abzuändern, um zu verdeutlichen, dass der Fonds unter Umständen auch a) die Kaufs- und Verkaufskosten in Bezug auf Vermögenswerte, die keine Wertpapiere sind, einschließlich der üblichen Courtage- und Bankgebühren, sowie b) die Mark-Up-Gebühren, die von der Gegenpartei für die Absicherung von Anteilklassen erhoben werden können, trägt. 8. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, das Geschäftsjahr des Fonds vom 30. September auf den 31. März eines jeden Jahres zu ändern. Das aktuelle Geschäftsjahr dauert folglich bis 31. März 2015.
9. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, den Prospekt anzupassen, um den Auswirkungen des «Foreign Account Tax Compliance Act» (allgemein als «FACTA» bekannt) im Rahmen des «Hiring Incentives to Restore Employment Act» für den Fonds Rechnung zu tragen. Neben diesen Änderungen sind die Anteilinhaber verpflichtet, der Verwaltungsgesellschaft oder einer von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten etwaigen Drittpartei sämtliche Informationen, Aufzeichnungen, Verzichtserklärungen und Formulare in Bezug auf sich selbst zukommen zu lassen, die angemessenerweise von ihnen verlangt werden können, um ihren Verpflichtungen unter FACTA nachzukommen. Sämtliche in diesem Zusammenhang bezogenen Informationen können an die USSteuerbehörde Internal Revenue Service («IRS») weitergegeben werden.

10. Die Anteilinhaber des Fonds werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Depotbank des Fonds ihren Geschäftssitz mit Wirkung vom 12. Mai 2014 von der 56, Grand Rue, L-1660 Luxemburg, in die 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg, verlegt hat.
11. Die Anteilinhaber des Fonds mit Sitz in der Schweiz werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Vertreter des Fonds in der Schweiz, die Credit Suisse Funds AG, seinen eingetragenen Geschäftssitz mit Wirkung vom 13. Juni 2014 von Sihlcity – Kalandergasse 4, CH-8070, in Uetlibergstrasse 231, CH-8070, geändert hat.
12. Die Anteilinhaber des Subfonds Credit Suisse (Lux) Target Volatility Fund EUR (bisheriger Name «Credit Suisse Fund (Lux) Target Volatility (Euro)») werden hiermit vom Entscheid der Verwaltungsgesellschaft in Kenntnis gesetzt, den Anlageverwalter des Subfonds, Credit Suisse (Italy) S.p.A., durch Credit Suisse AG, Zürich, zu ersetzen.
13. Die Anteilinhaber des Fonds mit Sitz in der Schweiz werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Pflicht zur Veröffentlichung sämtlicher an die Anteilinhaber gerichteter Mitteilungen im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» aufzuheben. Dementsprechend sind solche Mitteilungen zumindest auf der elektronischen Plattform www.swissfunddata.ch zu veröffentlichen.
Anteilinhaber, die mit den Änderungen unter Punkt 5 nicht einverstanden sind, können ihre Anteile kostenlos bis 16. Februar 2015 zurückgeben. Sämtliche Änderungen treten am 17. Februar 2015 in Kraft (ausgenommen sind die Änderungen Nr. 10 und 11, die bereits in Kraft getreten sind). Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass der neue Prospekt des Fonds, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Vertragsbedingungen gemäß den Bestimmungen des Prospekts am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich sind oder im Internet auf der folgenden Website eingesehen werden können: www.credit-suisse.com.
Luxemburg, 16. Januar 2015
Der Verwaltungsrat
Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Deutschland:
Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass die neuen Fassungen des Verkaufsprospekts und der Vertragsbedingungen sowie die «Wesentlichen Anlegerinformationen» («Key Investor Information Document») nach Inkrafttreten der Änderungen am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle (Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main) und bei der weiteren deutschen Informationsstelle (Credit Suisse (Deutschland) AG, Junghofstrasse 16, D-60311 Frankfurt am Main) – wie im Verkaufsprospekt festgelegt – kostenlos bezogen bzw. angefordert werden können.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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