Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Credit Suisse Asset Management

teaser_logo_ffb_300_200Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
CS (Lux) CommodityAllocation Fund B USD A1CXC7 LU0496465690
CS SICAV One (Lux) Small and Mid Cap Alpha Long/Short B A1C2ZL LU0525285697
CS (Lux) Global Property Total Return Equity Fund BH EUR A2ATU4 LU1483617970

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.

Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

 

CS Investment Funds 2
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach luxemburgischem Recht
5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 124.019
(die „Gesellschaft“)
Mitteilung an die Aktionäre von
Credit Suisse (Lux) CommodityAllocation Fund
Credit Suisse (Lux) Europe Equity Absolute Return Fund
Credit Suisse (Lux) Small and Mid Cap Alpha Long/Short Fund
Credit Suisse (Lux) Global Property Total Return Equity Fund
Credit Suisse (Lux) Asia Pacific Income Equity Fund

1. Mitteilung an die Aktionäre von Credit Suisse (Lux) CommodityAllocation Fund (der „Subfonds“)

Die Aktionäre werden hiermit darüber informiert, dass der Verkaufsprospekt der Gesellschaft aktualisiert wurde und nun festlegt, dass der Kapitalbetrag der Vermögenswerte des Subfonds, die Gegenstand von Total-Return-Swaps sein können, bis zu 100% des Nettoinventarwerts des Subfonds auf Grundlage des Commitment-Ansatzes betragen kann. Es wird allgemein erwartet, dass solche Total-Return-Swaps zwischen 85% und 100% des Nettoinventarwerts des Subfonds auf Grundlage des Commitment-Ansatzes betragen werden. Unter gewissen Umständen kann dieser Anteil höher sein.

Die obige Angabe ist eine Klarstellung und keine Änderung der aktuellen Anlagepolitik.

2. Mitteilung an die Aktionäre von Credit Suisse (Lux) Europe Equity Absolute Return Fund (der „Subfonds“) Die Aktionäre werden hiermit darüber informiert, dass der Verkaufsprospekt der Gesellschaft aktualisiert wurde und nun festlegt, dass der Kapitalbetrag der Vermögenswerte des Subfonds, die Gegenstand von Total-Return-Swaps sein können, bis zu 150% des Nettoinventarwerts des Subfonds auf Grundlage des Commitment-Ansatzes betragen kann. Es wird allgemein erwartet, dass solche Total-Return-Swaps zwischen 50% und 120% des
Nettoinventarwerts des Subfonds auf Grundlage des Commitment-Ansatzes betragen werden. Unter gewissen Umständen kann dieser Anteil höher sein.

Die obige Angabe ist eine Klarstellung und keine Änderung der aktuellen Anlagepolitik.

3. Mitteilung an die Aktionäre von Credit Suisse (Lux) Small and Mid Cap Alpha Long/Short Fund (der „Subfonds“) Die Aktionäre werden hiermit darüber informiert, dass der Verkaufsprospekt der Gesellschaft aktualisiert wurde und nun festlegt, dass der Kapitalbetrag der Vermögenswerte des Subfonds, die Gegenstand von Total-Return-Swaps sein können, bis zu 100% des Nettoinventarwerts des Subfonds auf Grundlage des Commitment-Ansatzes betragen kann. Es wird allgemein erwartet, dass solche Total-Return-Swaps zwischen 10% und 50% des Nettoinventarwerts des Subfonds auf Grundlage des Commitment-Ansatzes betragen werden. Unter gewissen Umständen kann dieser Anteil höher sein.

Die obige Angabe ist eine Klarstellung und keine Änderung der aktuellen Anlagepolitik.

4. Mitteilung an die Aktionäre von Credit Suisse (Lux) Global Property Total Return Equity Fund (der „Subfonds“) Die Aktionäre des Subfonds werden hiermit darüber informiert, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, den Abrechnungszyklus des Subfonds dahingehend zu ändern, dass Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge bei der Zentralverwaltungsstelle oder einer Vertriebsstelle einen (statt zwei) Bankgeschäftstage vor dem Bewertungstag, an dem der Ausgabepreis der Aktien des Subfonds festgelegt wird, eingehen müssen, um als vor diesem Bewertungstag eingegangen zu gelten.

5. Mitteilung an die Aktionäre von Credit Suisse (Lux) Asia Pacific Income Equity Fund (der „Subfonds“) Die Aktionäre des Subfonds werden hiermit darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen hat, Credit Suisse (Hong Kong) Limited mit Wirkung vom 1. August 2017 als neuen Co-Anlageverwalter neben Credit Suisse (Singapore) Limited zu ernennen. Die Co-Anlageverwalter werden gemeinsam für Anlageentscheidungen im Zusammenhang mit dem Anlageportfolio des Subfonds verantwortlich sein.

Diese Änderung hat weder Auswirkungen auf die Anlagepolitik noch auf die Gebührenstruktur des Subfonds. Alle Änderungen treten am Tag der Veröffentlichung dieser Mitteilung in Kraft, d.h. am 20. Juli 2017; ausgenommen hiervon ist die in Punkt 5 genannte Änderung, die am 1. August 2017 wirksam wird.

Aktionäre sollten beachten, dass der neue Verkaufsprospekt der Gesellschaft, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Satzung gemäß den Vorgaben des Verkaufsprospekts am Sitz der Gesellschaften oder online unter

www.credit-suisse.com erhältlich sind.
Luxemburg, 20. Juli 2017
Der Verwaltungsrat
Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Österreich

UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, A-1010 Wien, ist die Zahlstelle für Österreich.
Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Deutschland
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass der neue Prospekt der Gesellschaft, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Satzung gemäß den Bestimmungen des Prospekts nach Inkrafttreten der Änderungen kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder im Internet unter www.credit-suisse.com bezogen werden können, außerdem können diese Unterlagen ebenfalls bei der deutschen Informationsstelle Credit Suisse (Deutschland) AG (Taunustor 1, D-60310 Frankfurt am Main) in Papierform bezogen oder angefordert werden. Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Liechtenstein Zahl- und Informationsstelle im Fürstentum Liechtenstein ist die LGT Bank AG, Vaduz.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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