Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Hauck & Aufhäuser Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
TRYCON Basic Invest HAIG B HAFX28 LU0451958135

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C. Lux B 31 093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS
TUNGSTEN TRYCON BASIC INVEST HAIG
ANTEILKLASSE B (ISIN/LU0451958135)
ANTEILKLASSE C (ISIN/LU0451958309)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft folgende Änderungen im Sondervermögen Tungsten TRYCON Basic Invest HAIG beschlossen:
1. Die Verwaltungsvergütung wird von 0,30 % p.a. auf bis zu 0,20 % p.a. je Anteilklasse gesenkt. Die Verwaltungsvergütung beträgt jedoch mindestens 2.500,- Euro pro Monat je Anteilklasse. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit und nach eigenem Ermessen, ohne Nennung von Gründen, vollständig oder teilweise auf die Erhebung der Mindestvergütung je Anteilklasse verzichten.
2. Die Depotbankvergütung beträgt mindestens 700,- Euro pro Monat je Anteilklasse. Die Depotbank kann jederzeit und nach eigenem Ermessen, ohne Nennung von Gründen, vollständig oder teilweise auf die Erhebung der Mindestvergütung je Anteilklasse verzichten.
3. Die Ertragsverwendung der Anteilklasse C wird von Thesaurierung auf Ausschüttung umgestellt.
4. Die Fondsmanagementvergütung wird für die Anteilklasse B von bis zu 1,80 % p.a. auf bis zu 1,90 % p.a., für die Anteilklasse C von bis zu 1,15 % p.a. auf bis zu 1,25 % p.a. erhöht.
Diese Änderungen treten mit Wirkung zum 1. September 2015 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 31. August 2015 zu beantragen.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, 31. Juli 2015
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Siehe auch

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