Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Union Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
KASSELER BANK Union Select 531449 DE0005314496

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Information an die Anlegerinnen und Anleger
des Fonds mit der Bezeichnung KASSELER BANK Union Select (ISIN: DE0005314496)
Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
Das im Jahr 2013 eingeführte Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zieht geänderte rechtliche Rahmenbedingungen für den Fonds nach sich. Aus diesem Grund hat sich Union Investment Privatfonds GmbH dazu entschlossen, den Fonds zum 20. Januar 2015 von einem Gemischten Sondervermögen auf ein sogenanntes OGAW-Sondervermögen umzustellen.
Um das Fondskonzept zukunftsfähiger zu gestalten, wird zugleich eine Absicherungsstrategie eingeführt, wodurch das vorhandene Aktienmarktrisiko konzeptionell bei fallenden Aktienmärkten regelgebunden teilweise erheblich reduziert werden kann. Eine Garantie für den Kapitalerhalt ist damit jedoch nicht verbunden.
Bei der Umstellung von einem Gemischten Sondervermögen auf ein OGAW-Sondervermögen müssen die Anlagebedingungen des Fonds entsprechend angepasst werden. Das bedeutet konkret, dass die Möglichkeiten der Anlage künftig eingeschränkter sind: Ab dem 20. Januar 2015 kann der Fonds nicht mehr in Anteile an Gemischten Sondervermögen und Anteile an Sonstigen Sondervermögen investieren.
Darüber hinaus ändern sich die Gebühren des Fonds ab dem 1. November 2014 wie folgt: Die tatsächliche Verwaltungsvergütung erhöht sich von 1,50 Prozent auf 1,65 Prozent pro Jahr. Im Gegenzug wird der  usgabeaufschlag von derzeit 2 Prozent auf 0 Prozent gesenkt.
Die gesetzlichen Regelungen zum Gemischten Sondervermögen sind beschrieben in den §§ 218 ff KAGB (ehemals §§ 83 bis 86 Investmentgesetz (InvG)) und zum OGAW-Sondervermögen in den §§ 192 ff KAGB ehemals §§ 46 bis 65 Investmentgesetz (InvG)).
Sollten Sie mit den vorgesehenen Anpassungen der Anlagebedingungen nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Ihre Anteilscheine ohne weitere Kosten zurückzugeben.
Die geplante Änderung der Anlagebedingungen auf ein OGAW-Sondervermögen wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt.
Union Investment Privatfonds GmbH
Geschäftsführung

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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