Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Hauck&Aufhäuser

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
LOYS Sicav – LOYS GLOBAL P 926229 LU0107944042
LOYS Sicav – LOYS GLOBAL N A0M5SE LU0324426252
LOYS Sicav – LOYS Global System P A1J9LN LU0861001260
LOYS Sicav – LOYS Global System I A1J9LP LU0861001344

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.


Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger,
welcher den Aktionären unverzüglich zu übermitteln ist.
LOYS SICAV
5, Heienhaff
L-1736 Senningerberg
R.C.S. Luxembourg B 153575
Mitteilung an die Aktionäre der folgenden Teilfonds
LOYS Sicav – LOYS Global
(Aktienklasse P: WKN: 926229 / ISIN: LU0107944042)
(Aktienklasse I: WKN: A0LFXD / ISIN: LU0277768098)
(Aktienklasse N: WKN: A0M5SE / ISIN: LU0324426252)
(Aktienklasse CHF I : WKN: A1XFPL / ISIN: LU1046407026)
und
LOYS Sicav – LOYS Global System
(Aktienklasse P: WKN: A1J9LN / ISIN: LU0861001260)
(Aktienklasse I: WKN: A1J9LP / ISIN: LU0861001344)
(Aktienklasse S: WKN: A1J9LQ / ISIN: LU0861001427)
(Aktienklasse N: WKN: A1XFPM / ISIN: LU1046407299)
Hiermit werden die Aktionäre der oben genannten Teilfonds informiert, dass der Verwaltungsrat der LOYS Sicav („Investmentgesellschaft“), vorbehaltlich des Beschlusses der außerordentlichen Generalversammlung, beschlossen hat, die Verwaltung der Investmentgesellschaft mit Wirkung zum 01. Januar 2016 an die Verwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. S.A., mit Sitz 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach („aufnehmende Verwaltungsgesellschaft“) zu übertragen und ihren Gesellschaftssitz in Folge dessen an den Gesellschaftssitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft zu verlegen.
Nachfolgend werden die Aktionäre auf die weiteren Änderungen hingewiesen, die mit der Migration der Investmentgesellschaft einhergehen und mit Wirkung zum 01. Januar 2016 in Kraft treten.
1) Im Zuge der Migration der Investmentgesellschaft werden die Dienstleister wie folgt geändert:

2) Im Rahmen der Migration wird die Annahmezeit für Zeichnungen und Rücknahmen der Investmentgesellschaft auf jeweils 16:00 Uhr Vortag angepasst.
3) Der jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis, der Verkaufsprospekt nebst Satzung sowie die Key Investor Documents der Investmentgesellschaft werden ab dem 01. Januar 2016 auf der Internetseite der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft (www.haig.lu) veröffentlicht. Ebendort werden künftig grundsätzlich auch die Mitteilungen an die Aktionäre geschaltet (soweit gesetzlich möglich).
4) Die Anlagepolitik der beiden Teilfonds wird im Rahmen der Migration wie folgt präzisiert

5) Im folgenden werden die Aktionäre der beiden Teilfonds über die angepassten Risikomanagementverfahren samt etwaig angepasster Leveragewerte informiert

6) Im folgenden werden die Aktionäre über die angepassten Gebühren der Teilfonds informiert:
Sämtliche vom jeweiligen Teilfondsvermögen abhängigen Gebühren werden ab dem 01. Januar 2016 auf Basis des vorangegangenen Bewertungstages berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt.

7) Im Rahmen der Migration wir die Berechnung der Aktienwerte der jeweiligen Aktienklasse des jeweiligen Teilfonds dahingehend angepasst, dass künftig grundsätzlich eine Bewertung an jedem Tag, der zugleich Bankarbeitstag in Luxemburg und in Frankfurt am Main ist, durchgeführt wird Eine zum Migrationszeitpunkt eventuell aufgelaufene Performance Fee in den beiden Teilfonds wird zum Migrationszeitpunkt ausgezahlt.
Die Vergütungen des Fondsmanagers und der Vertriebsstelle bleiben für beide Teilfonds unverändert im Rahmen der Migration.
Im Zuge der Migration wird die Zahlung des Verkaufsprovision / der Rücknahmeprovision dahingehend angepasst, dass die vorgenannten Vergütungen künftig grundsätzlich an den jeweiligen Vermittler gezahlt werden kann. Eine Anpassung der Höhe der vorgenannten Provisionen findet nicht statt.
Die mit der Migration verbundenen Kosten werden dem Vermögen der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt.
Der derzeitige Wirtschaftsprüfer der Investmentgesellschaft PriceWaterhouseCoopers (PwC), Société Coopérative Réviseurs d´entreprise, 2, rue Gerhard Mercator, L-1014 Luxembourg wird die jeweiligen Anteilwerte vom 30. Dezember 2015 im Zuge der Migration prüfen.
Im Zuge der Migration der Investmentgesellschaft ist die Ausgabe sowie Rückgabe von Aktien während des Zeitraums vom 23. Dezember 2015 ab 17:00 Uhr bis einschließlich zum 31. Dezember 2015 für die Investmentgesellschaft nicht möglich. Alle Anteilscheingeschäfte, die am 23. Dezember 2015 nach 17:00 Uhr bis zum 31. Dezember 2015 (24:00 Uhr) bei der derzeitigen Register- und Transferstelle eingehen, werden seitens dieser abgelehnt.
Zeichnungen und Rücknahmen, die am 23. Dezember 2015 bis 17:00 Uhr eingehen, werden von der abgebenden Register– und Transferstelle mit Kurswert 28. Dezember 2015 abgerechnet.
Aktionäre, die mit den genannten Änderungen nicht einverstanden sind haben das Recht die kostenlose Rücknahme ihrer Aktien bis zum 23. Dezember 2015 (17:00 Uhr) bei den im Verkaufsprospekt genannten Stellen zu beantragen.
Die Änderungen sind im Verkaufsprospekt, Stand: 01. Januar 2016 widergespiegelt. Dieser Verkaufsprospekt sowie die aktualisierten wesentlichen Informationen für den Aktionär sind am Sitz der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Vertriebs- und Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im November 2015
Der Verwaltungsrat der LOYS Sicav

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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