Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Berenberg Fonds

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Zuverlässigkeit zählt bei uns doppelt. Tag für Tag! Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:

Fondsname WKN ISIN Berenberg Aktien – Strategie 542188 LU0146485932

Die detaillierten Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informations-pflicht  an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fonds-gesellschaft handelt. Für die Verwahrung und   Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis-  und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

Frankfurt am Main 11. Dezember 2012

 

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Universal-Investment-Luxembourg S.A.
Gesellschaftssitz: 18-20, Rue Gabriel Lippmann
L- 5365 Munsbach
R.C.S. B 75 014

Mitteilung an die Anteilinhaber des Berenberg Aktien mit den Teilfonds Strategie
(ISIN: LU0146485932/ WKN: 542188)

1. Funktionsübertragungen

Bei dem Übertrag des „Berenberg Aktien“ werden jeweils zum 01. Januar 2013 die folgenden Funktionen übertragen werden:

a. Übertragung der Funktion der Verwaltungsgesellschaft

Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wird von der Berenberg Lux Invest S.A. auf die Verwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Luxembourg S.A. übertragen. Die Universal-Investment-Luxembourg S.A. wird künftig auch selbst die Funktion der Zentralverwaltungsstelle wahrnehmen.

b. Wechsel der Depotbank

Die Funktion der Depotbank wird von der DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445Luxemburg-Strassen, auf die State Street Bank Luxembourg S.A., 49, Avenue J.F. Kennedy, L-1855
Luxemburg übertragen.

c. Wechsel der Transfer- und Registerstelle

Die Funktion der Transfer- und Registerstelle wird von DZ PRIVATBANK S.A. auf die State Street Bank Luxembourg S.A. übertragen.

d. Zahlstelle in Luxemburg

Die Funktion der Zahlstelle in Luxemburg wird von der DZ PRIVATBANK S.A. auf die State Street Bank Luxembourg S.A. übertragen.

e. Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Die Funktion des Wirtschaftsprüfers wird von BDO Audit S.A., 2, avenue Charles de Gaulle, L-1653 Luxemburg auf die KPMG Luxembourg S.à r.l., 9, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg übertragen.

f. Fondsmanagement

Die Funktion des Fondsmanagements wird auf die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG übertragen werden.

2. Inhaltliche Änderungen

Im Rahmen des Übertrags werden darüber hinaus folgende inhaltliche Änderungen an dem Fonds vorgenommen:

a. Anpassung auf die Standards der Universal-Investment-Luxembourg S.A.

Im Rahmen der Anpassung des Verkaufsprospektes auf die Standards der Universal-Investment- Luxembourg S.A. wurden die Beschreibung der Bestimmung des Wertes der im Fonds befindlichen
Vermögenswerte und die Beschreibung der Möglichkeit der Aussetzung der Berechnung des Inventarwertes, siehe Artikel 5 des Verwaltungsreglements, sowie die Beschreibung der allgemeinen Anlagegrenzen, siehe Artikel 4 des Verwaltungsreglements, auf die Standards der Universal-Investment-Luxembourg S.A. angepasst.

b. Änderung der Gebührenstruktur

Gebühren bis zum 31. Dezember 2012
Verwaltungsvergütung
(Die Fondsmanagervergütung wird aus der
Verwaltungsvergütung gezahlt.)
Bis zu 1,075 % p.a. des durchschnittlichen
Nettoteilfondsvermögens.
Zentralverwaltungsvergütung Bis zu 0,075 % p.a. des durchschnittlichen
Nettoteilfondsvermögens (Grundvergütung
i.H.v. monatlich bis zu EUR 1.000,-)
Depotbankvergütung Bis zu 0,10 % p.a. des durchschnittlichen
Nettoteilfondsvermögens (mind. EUR 666,67
monatlich).
Register- und Transferstellenvergütung EUR 25,- p.a. je Anlagekonto bzw. EUR 40,-
p.a. je Konto mit Sparplan und/oder
Entnahmeplan (jährliche Grundgebühr EUR
3.000,-).

 

Gebühren bis zum 31. Dezember 2012
Verwaltungs- und
Zentralverwaltungsvergütung
0,00 % p.a. des durchschnittlichen
Nettoteilfondsvermögens.
Fondsmanagervergütung Bis zu 1,5 % p.a. des durchschnittlichen
Nettoteilfondsvermögens.
Depotbank-, Register- und
Transferstellenvergütung
Durchschnittlich 0,09 % p.a. des
Nettoteilfondsvermögens; abhängig von der
für das jeweilige Zielinvestment verfügbaren
Lagerstelle kann die Vergütung auch höher
oder niedriger ausfallen, mind. EUR 28.800,-
Euro p.a. pro Teilfonds

c. Änderung der BewertungstageDie Definition des Bewertungstages wird künftig lauten: „Ganze Bankarbeitstage, die gleichzeitig Börsentage in Luxemburg und Frankfurt am Main sind.“.d. Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Künftig erfolgt die Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises wie folgt: „Vier Bankarbeitstage nach dem entsprechenden Bewertungstag.“3. VerkaufsunterlagenDie Verwaltungsgesellschaft hat für Berenberg Aktien einen neuen Verkaufsprospekt erstellt. Bei der Zahl-, Informations- und Vertriebsstelle, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft sind diese Unterlagen ab dem 01. Januar 2013 kostenlos erhältlich. Anteilinhaber, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 19. Dezember 2012, 17.00 Uhr die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum einschlägigen Nettoinventarwert verlangen. In der Zeit vom 19. Dezember 2012, 17.00 Uhr bis zum 01. Januar 2013 werden die Anteilsausgabe und die Rücknahme der Anteile eingestellt. Zeichnungs- und
Rücknahmeanträge, die nach 17.00 Uhr des 19. Dezember 2012 eingehen werden daher so behandelt, als seien sie am 02. Januar 2013 vor 17.00 eingegangen.4. Kosten des Übertrags Die Kosten des Übertrags werden dem Fonds belastet.28. November 2012
Universal-Investment-Luxembourg S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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