FondsVerschmelzung Hauck & Aufhäuser Fonds

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  Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 10. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
Patriarch Multi Asset Dynamisch B HAFX1M Patriarch Select Chance B A0JKXY

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 27. November. 2014 stattfinden. Die letzte Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 27. November 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DER TEILFONDS PATRIARCH MULTI ASSET DYNAMISCH ANTEILKLASSE B (ISIN/LU0327869953) UND PATRIARCH SELECT CHANCE ANTEILKLASSE B (ISIN/LU0250688156) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft der oben genannten Sondervermögen mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Depotbank, folgende Änderungen beschlossen: Verschmelzung Der Teilfonds Patriarch Multi Asset Dynamisch (übertragender Teilfonds) wird aus geschäftsstrategischen Gründen im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Teilfonds Patriarch Select Chance (übernehmender Teilfonds) verschmolzen. Durch die geplante Verschmelzung wird die Anteilklasse B des übertragenden Teilfonds mit der Anteilklasse B des übernehmenden Fonds fusioniert. Der übernehmende Teilfonds ist das zur Verschmelzung des übertragenden Teilfonds geeignete Sondervermögen, da beide Teilfonds der gleichen Produktlinie zugeordnet werden. Beide Teilfonds greifen auf das gleiche Anlageuniversum zurück und investieren in Anteile an Aktienfonds.

Die Verschmelzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Artikel 13 des aktuell gültigen Verwaltungsreglements des Fonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 10. Dezember 2014 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung 9. Dezember 2014. Die Anlagepolitik des übernehmenden Fonds erlaubt inhaltlich die Einschmelzung.

Die Anlagepolitik des übertragenden und übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: Patriarch Multi Asset Dynamisch Übertragender Teilfonds Patriarch Select Chance Übernehmender Teilfonds Das Fondsvermögen wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Fonds des offenen Typs angelegt.

Für diesen Teilfonds werden weltweit Anteile an Aktien- ,Renten-, Geldmarkt-, gemischten Fonds sowie börsengehandelte Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds – ETF) erworben.

Zusätzlich darf der Teilfonds im gesetzlich festgelegten Rahmen auch weltweit in Einzelaktien, Renten, Wandel- und Optionsanleihen deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten sowie Partizipationszertifikate (sog. 1:1-Zertifikate), welche die Wertentwicklung von Aktien und Aktienindices, Rohstoffindices und Rohstoffpreisen, Zinsen und Devisen, Hedgefonds (in geringem Umfang) sowie Dachhedgefonds (in geringem Umfang) oder andere erlaubte Basiswerte (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“ – amtlich notiert oder gehandelt werden) und Genussscheine investieren. Eine feste Gewichtung einer Assetklasse ist nicht vorgegeben.

Die Anlagepolitik des Teilfonds Patriarch Select Chance zielt auf eine umfassende Wahrnehmung der Wachstumschancen an den internationalen Aktienmärkten ab.

Der Teilfonds investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung überwiegend in Anteile an Aktienfonds.

Daneben können, je nach Einschätzung der Finanzmärkte, gemischten Wertpapierfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds, börsengehandelte Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds) sowie Partizipationszertifikate (sog. 1:1-Zertifikate) , welche die Wertentwicklung von Aktien und Aktienindizes, Rohstoffindizes und Rohstoffpreisen, Zinsen und Devisen, Hedgefonds (in geringem Umfang) sowie Dachhedgefonds (in geringem Umfang) oder anderen erlaubten Basiswerten (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“ – amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden, erworben werden.

Die Kostenstruktur des übertragenden und übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der Fusion mit einer etwaig anfallenden Performance Fee belastet werden. Da die Performance Fee bis zum Fusionszeitpunkt bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der Performance Fee, die zukünftig anfallen wird.

Im Zuge der Verschmelzung werden alle Vermögenswerte der übertragenden Teilfonds verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds übertragen werden („Cash-Fusion“).

Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch den Fondsmanager schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden. Die Verschmelzung der beiden Teilfonds kann jedoch grundsätzlich das Risiko einer Performanceverwässerung bergen.

Den Anlegern des übertragenden Teilfonds wird empfohlen, sich über den übernehmenden Teilfonds zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik „Fondsinformationen“ (www.haig.lu/page/fondsinfo) abrufbar.

Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet.

Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 2. Dezember 2014, 12 Uhr Luxemburger Zeit, eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt. Zeichnungen und Rücknahmen im übernehmenden Fonds bleiben davon unberührt.

Wesentliche Kostenelemente Patriarch Multi Asset Dynamisch Wesentliche Kostenelemente Patriarch Select Chance Verkaufsprovision (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): Anteilklasse B bis zu 5 % Verkaufsprovision (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): Anteilklasse B bis zu 5,75 % Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 0,40 % p.a.

Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 0,40 % p.a.

Depotbank- und Zahlstellenvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 0,10 % p.a.

Depotbank-und Zahlstellenvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 0,10 % p.a.

Anlageberatungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 1,45 % p.a.

Anlageberatungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): Anteilklasse B bis zu 1,45 % p.a.

Performance Fee ( zu Gunsten des Anlageberaters) Bis zu 10 % des absoluten Wertzuwachses des Nettoinventarwertes pro Anteil des Teilfonds Performance Fee ( zu Gunsten des Anlageberaters) Bis zu 10 % des absoluten Wertzuwachses des Nettoinventarwertes pro Anteil des Teilfonds Mindestanlage: Anteilklasse B: EUR 500.

Mindestanlage: Anteilklasse B: EUR 500.

Ertragsverwendung: Anteilklasse B: Thesaurierung Ertragsverwendung: Anteilklasse B: Thesaurierung Risiko- und Ertragsprofil: 4 Risiko- und Ertragsprofil: 4 Laufende Kosten: Anteilklasse B: 3,14 % Laufende Kosten: Anteilklasse B: 3,3 % Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 2. Dezember 2014, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben.

Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 9. Dezember 2014 statt. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 10. Dezember 2014.

Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds Patriarch Multi Asset Dynamisch steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Die gültigen Verkaufsprospekte des übernehmenden und übertragenden Teilfonds sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 31. Oktober 2014 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Hinweis: Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher dem Anleger unverzüglich zu übermitteln ist.

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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