FondsVerschmelzung Hauck & Aufhäuser Fonds

FFB Logo
FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

  Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 03. Dezember 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
VMP EuroBlue Systematic 256753 Vilico – Value Opportunity Fund A0RD3R

Bitte beachten Sie bei dieser Verschmelzung folgende Besonderheit:
Bei dem „abgebenden Fonds“ VMP EuroBlue Systematic, WKN 256753 handelt es sich um einen Fonds, der über die FFB auch für Vermögenswirksame Leistungen genutzt werden konnte. Alle bestehenden VL Verträge werden automatisch in den „aufnehmenden Fonds“ umgeändert.
Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 20. November 2014 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 20. November 2014 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden deshalb, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren. Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DER FONDS VMP EUROBLUE SYSTEMATIC (ISIN: LU0172086752) UND VILICO – VALUE OPPORTUNITY FUND (ISIN: LU0406025261) Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft der oben genannten Sondervermögen mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg in ihrer Eigenschaft als Depotbank, folgende Änderungen beschlossen: Verschmelzung Der Fonds VMP EuroBlue Systematic („übertragender Fonds“) wird im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen mit dem Teilfonds Vilico – Value Opportunity Fund („übernehmender Teilfonds“) verschmolzen.

Der „Vilico – Value Opportunity Fund“ ist das zur Verschmelzung des Fonds „VMP EuroBlue Systematic“ geeignete Sondervermögen, da die Fonds der Produktlinie „Europäische Aktienfonds“ zugeordnet werden und schwerpunktmäßig auf das gleiche Anlageuniversum – europäische Aktien – zurückgreifen. Aufgrund des niedrigen Fondsvolumens des übertragenden Fonds ist der Beweggrund der geplanten Verschmelzung eine kosteneffizientere Verwaltung des Fonds durch die Ausnutzung von Skaleneffekten, da durch die Verschmelzung ein insgesamt größeres Fondsvolumen erreicht wird.

Die Verschmelzung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Artikel 13 des aktuell gültigen Verwaltungsreglements der Fonds. Die Verschmelzung erfolgt mit Wirkung zum 3. Dezember 2014 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (2. Dezember 2014). Die Anlagepolitik des übernehmenden Fonds erlaubt inhaltlich die Einschmelzung.

Die Anlagepolitik des übertragenden Fonds und übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: VMP EuroBlue Systematic Übertragender Fonds Vilico – Value Opportunity Fund Übernehmender Teilfonds Das Fondsvermögen wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung gemischt in Aktien-, Renten- und Geldmarktwerten sowie Indexzertifikaten (die gemaess den Bestimmungen von Artikel 41 (1) des Gesetzes von 2010 als Wertpapiere zu betrachten sind) angelegt. Das Fondsvermögen setzt sich jedoch zu jeder Zeit zumindest 51% aus europäischen Aktien zusammen.

Die vom Fonds erworbenen Vermögenswerte stammen vornehmlich von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“), der Schweiz oder einem anderen europäischen Staat, dessen Währung frei konvertierbar ist. Darüber hinaus können auch Vermögenswerte wie Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Aktien lauten und Optionsscheine auf Aktien, Partizipationsscheine oder Schuldverschreibungen von Emittenten mit Sitz in anderen Staaten, erworben werden. Daneben kann das Fondsvermögen in andere gesetzliche zulässige Vermögenswerte investiert werden. Je nach Marktlage und im Interesse der Anteilinhaber darf das Fondsvermögen auch bis zu 49% in Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Im Rahmen der Das Teilfondsvermögen wird überwiegend in Aktien von Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder Europa zu investieren. Dabei kann der Schwerpunkt auf Aktien von klein- und mittelgroß kapitalisierten Unternehmen (Small- und Midcaps) liegen, die attraktive Bewertungsniveaus aufweisen, sich in einer Sondersituation befinden (z.B. Turnaround, Übernahme, Squeeze-out) bzw. Unternehmen, die ein langfristig überdurchschnittliches nachhaltiges Gewinnwachstum in Aussicht stellen. Daneben kann das Teilfondsvermögen auch in strukturierte Produkte investiert werden. Bei den strukturierten Produkten handelt es sich um börsengelistete Anlageinstrumente, welche als Wertpapiere im Sinne des Artikels 4 Ziffer 1 des Verwaltungsreglements gelten. Darüber hinaus kann je nach Einschätzung der Marktlage für den Teilfonds innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen zeitweilig auch bis zu 100% des Teilfondsvermögens in Renten, Geldmarktinstrumenten, Festgeldern und flüssigen Mitteln gehalten werden. Zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) sowie der Einsatz von Techniken und Instrumenten vorgesehen.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 Anlagerichtlinien und Anlagebeschränkungen können Techniken und Instrumente, die Wertpapiere, Finanzterminkontrakte und sonstige Finanzinstrumente zum Gegenstand haben oder die der Absicherung der Vermögenswerte des Fondsvermögens gegen Währungsrisiken dienen, verwendet werden. Der Fonds investiert nicht mehr als 10% seines Vermögens in andere OGAW oder OGA („Zielfonds“).

Die Kostenstruktur des übertragenden Fonds und des übernehmenden Teilfonds stellen sich im Rahmen der Verschmelzung wie folgt dar: Wesentliche Kostenelemente des VMP EuroBlue Systematic Übertragender Fonds Wesentliche Kostenelemente des Vilico – Value Opportunity Fund Übernehmender Teilfonds Verkaufsprovision (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): bis zu 5,25 % Verkaufsprovision (in % vom Anteilwert zu Gunsten des jeweiligen Vermittlers): bis zu 5,25 % Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Fondsvermögens): bis 12 EUR Mio. Fondsvolumen 1,85 % p.a., zzgl. EUR 750,- pro Monat darüber hinaus 1,60 % p.a. ; zzgl. EUR 750,- pro Monat (zzgl. evtl. MwSt.) Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 1,55 % p.a., zzgl.bis zu EUR 2.500 pro Monat (zzgl. evtl. MwSt.) Depotbank-und Zahlstellenvergütung (in % des Netto-Fondsvermögens): bis zu 0,08 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.), mindestens 8.000.

Euro p.a, Depotbank-und Zahlstellenvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,08 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.), mindestens jedoch EUR 667 pro Monat Vertriebsstellenvergütung: (in % des Netto-Fondsvermögens): bis zu 0,30 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.) Vertriebsstellenvergütung: (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,30 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.) Anlageberatervergütung (in % des Netto-Fondsvermögens): in der Verwaltungsvergütung enthalten Anlageberatervergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,30 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.) Performance Fee ( zugunsten der Verwaltungsgesellschaft) bis zu 15 % der die Hurdle Rate von 4 % überschreitenden Wertentwicklung des Fonds Performance Fee ( zugunsten der Verwaltungsgesellschaft) bis zu 15 % der die Hurdle Rate von 5 % p.a.

überschreitenden Wertentwicklung des Teilfonds Mindestanlage: keine Mindestanlage: keine Ertragsverwendung: Ausschüttung Ertragsverwendung: Thesaurierung Risiko- und Ertragsprofil: 6 Risiko- und Ertragsprofil: 5 Die Anleger des übertragenden Fonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der Fusion mit einer etwaig anfallenden Performance Fee belastet werden. Da die Performance Fee bis zum Fusionszeitpunkt bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der Performance Fee, die zukünftig anfallen wird.

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

1c, rue Gabriel Lippmann L-5365 Munsbach R.C.S. Luxembourg B 31 093 Die Vermögensgegenstände des übertragenden Fonds werden mit Wirkung zum 3. Dezember 2014 in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Wesentliche Auswirkungen auf das Portfolio oder eine Neuordnung desselben im Rahmen der Verschmelzung sind nicht zu erwarten. Im Zuge der Verschmelzung werden alle Vermögenswerte der übertragenden Teilfonds verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds übertragen werden („Cash-Fusion“).

Ungeachtet dessen kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch durch den Fondsmanager schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden.

Den Anlegern des übertragenden Fonds „VMP EuroBlue Systematic“ wird empfohlen, sich über den übernehmenden Teilfonds „Vilico – Value Opportunity Fund“ zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik „Fondsinformationen“ (www.haig.lu/page/fondsinfo) abrufbar.

Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet.

Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Zeichnungen für den übertragenden Fonds, die bis zum 24. November 2014, 12 Uhr Luxemburger Zeit, eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt.

Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 24. November 2014, 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Fonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Fonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben.

Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 2. Dezember 2014 statt. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 3. Dezember 2014.

Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Fonds VMP EuroBlue Systematicsteuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Die gültigen Verkaufsprospekte des übernehmenden Teilfonds Vilico – Value Opportunity Fund“ sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, der Vertriebsstelle sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 24. Oktober 2014 Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Hinweis: Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher dem Anleger unverzüglich zu übermitteln ist.

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert