Fondsverschmelzung IPConcept Fonds

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

IPConcept hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Dezember 2012 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds, WKN, PRIMA-Konzept, A0MSMY

Aufnehmender Fonds ,WKN, PRIMA-Jumbo A, A0JMLV

Bitte beachten Sie bei dieser Verschmelzung folgende Besonderheit: Bei dem „abgebenden Fonds“ PRIMA-Konzept, WKN A0MSMY handelt es sich um einen Fonds, der über die FFB auch für Vermögenswirksame Leistungen genutzt werden konnte. Alle bestehenden VL Verträge werden automatisch in den „aufnehmenden Fonds“ umgeändert.

Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 17. Dezember 2012 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 17. Dezember 2012 möglich.

Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.

Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.

Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden deshalb, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.

In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.

Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

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HINWEIS: Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 42a Absatz 3

InvG den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.

IPConcept (Luxemburg) S.A.

4, rue Thomas Edison

L-1445 Luxemburg-Strassen

Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183

Mitteilung an die Anleger des Teilfonds

PRIMA – Konzept

(WKN A0MSMY; ISIN LU0302303614)

PRIMA – Jumbo

Anteilklasse A: WKN A0JMLV; ISIN LU0254565053

Die Anleger des oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass die IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den

PRIMA – Konzept („übertragender Teilfonds“) (ISIN/WKN: LU0302303614/ A0MSMY) mit dem

PRIMA – Jumbo -Anteilklasse A- („übernehmender Teilfonds“) (ISIN/WKN: LU0254565053/

A0JMLV) zum 31. Dezember 2012 auf Basis der letzen Fondspreisermittlung 28. Dezember 2012 („Übertragungsstichtag“) zu verschmelzen.

Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Anleger als vorteilhaft. Die Fondspalette des Fondsinitiators, der PRIMA Fonds Service GmbH, mit Sitz in Zum Waschbach 25, D-51467 Bergisch Gladbach, soll insbesondere aus Gründen der Kostenreduktion gegenüber den Anlegern effizienter gestaltet werden. Die Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds ist identisch zum übertragenden Teilfonds, sodass diesbezüglich keine wesentlichen Auswirkungen für die übertragenden Anleger zu erwarten sind.

Die Vermögensgegenstände des übertragenden Teilfonds werden in Form von Cash zum Übertragungsstichtag in den übernehmenden Teilfonds eingebracht. Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar: Wir weisen jedoch darauf hin, dass es sich bei der unten aufgeführten Anlagepolitik des

übernehmenden Teilfonds um die geänderte Anlagepolitik handelt welche ab dem 1. Januar 2013 Gültigkeit hat.

-Anteilklasse AÜbertragender Teilfonds Anlageziele:

Ziel des PRIMA-Jumbo ist die Erzielung eines möglichst hohen Wertzuwachses mittels gewinnbringender Anlage in Wertpapieren und sonstigen zulässigen Vermögenswerten. Die Performance der jeweiligen Anteilscheinklassen des Teilfonds werden in den entsprechenden „wesentlichen Anlegerinformationen“ angegeben. Grundsätzlich gilt, dass vergangene Performances keine Garantie für künftige Wertentwicklungen darstellen.

Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Die Verwaltungsgesellschaft wird ausschließlich die in der Anlagepolitik beschriebenen Anlagegrundsätze prüfen.

Anlagepolitik:

Die Anlagepolitik des Teilfonds ist chancenorientiert ausgerichtet. Die Anlage der Gelder erfolgt weltweit überwiegend in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere. Bei der Auswahl von Aktien kann in großkapitalisierte Substanzwerte („Large Caps“) investiert werden. Dabei wird auf eine internationale Streuung geachtet. Unter Substanzwerten sind Titel zu verstehen, deren Börsenkurs durch entsprechende fundamentale Unternehmensdaten manifestiert wird. Die Anlagen können auch unbeschränkt direkt in Schwellenländern („Emerging Markets“) erfolgen. Daneben ist auch die Anlage in sonstige zulässige Vermögenswerte, wie z.B. Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere und Geldmarkinstrumente möglich. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto- Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie den weiteren o.g. genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von den o.g. genannten Anlageschwerpunkten abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten wird. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten auch Swaps und Terminkontrakte auf alle nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässigen Basiswerte. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen.

Risikoprofil:

Risikoprofil – Wachstumsorientiert Der Fonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto- Teilfondsvermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. Commitment Approach Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird der Commitment Approach verwendet.

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Übernehmender Teilfonds Anlageziele:

Ziel der Anlagepolitik des PRIMA-Konzept („Teilfonds“) ist es, weitgehend inflationssichere Anlagen zu erwerben und unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs zu erzielen. Die Performance des Teilfonds wird in den entsprechenden „wesentlichen Anlegerinformationen“ angegeben. Grundsätzlich gilt, dass vergangene Performances keine Garantie für künftige Wertentwicklungen darstellen.

Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Die Verwaltungsgesellschaft wird ausschließlich die in der Anlagepolitik beschriebenen Anlagegrundsätze prüfen.

Anlagepolitik:

Die Anlagepolitik des Teilfonds ist chancenorientiert ausgerichtet. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements ohne Beschränkung in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto- Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch ohne Beschränkung in flüssigen Mitteln gehalten und dadurch kurzfristig von den o.g.

genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten auch Swaps und Terminkontrakte auf alle nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässigen Basiswerte. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind zusammen mit der Investition in

– offene, regulierte Immobilien- und Hedgefonds,

– nicht richtlinienkonforme regulierte Rohstofffonds,

– Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle, Hedgefonds und Immobilien,

– offene ETF’s auf Edelmetalle auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt.

Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in Artikel 4 des Verwaltungsreglements enthalten.

Risikoprofil:

Risikoprofil – Wachstumsorientiert Der Fonds eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto- Teilfondsvermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs- , Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. Relativer VaR Ansatz Zur Überwachung und Messung des mit Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird der relative VaR-Ansatz verwendet. Das dazugehörige Referenzportfolio ist der MSCI WORLD Index. Der erwartete Grad der Hebelwirkung, berechnet nach der Nominalwertmethode (Summe der Nominalwerte aller relevanten Derivate), wurde auf 0%-30% des Teilfondsvolumensgeschätzt. Es wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der gesetzlichen Grenzen die Möglichkeit höherer Hebelwirkungen besteht. Das genannte Referenzportfolio ist abhängig von der Portfolioallokation und kann damit bei Umschichtungen angepasst werden. Dies könnte eine Aktualisierung des Verkaufsprospektes nach sich ziehen.

Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfondsspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelung des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:

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Übernehmender Teilfonds

-Anteilklasse A—

Verwaltungsvergütung: bis zu 1,75 % p.a.; zzgl. monatlich bis zu 1500,- Euro für den Teilfonds Anlageberatergebühr: Vergütung wird aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft gezahlt. Performance-Fee: 15% des Betrages, um dem die Wertentwicklung des Teilfonds die Wertentwicklung des MSCI World übersteigt Depotbankgebühr: bis zu 0,1% p.a., mindestens 1500,- Euro monatlich Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,025% p.a., zzgl. monatlich bis zu 2.000,- Euro Register- und Transferstellenvergütung: 25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw. 40,- Euro p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan sowie eine jährliche Grundgebühr von bis zu 3.000,- Euro. Vertriebsstellengebühr: Vergütung wird aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft

Übertragender Teilfonds

Verwaltungsvergütung: bis zu 1,85 % p.a.;zzgl. monatlich bis zu 500,- Euro Anlageberatergebühr: erhält eine Vergütung aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft. Performance-Fee: 15% über den 7% p.a. hinausgehenden Anstieg des Vermögenszuwachses Depotbankgebühr: bis zu 0,08% p.a., mindestens 1250,- Euro monatlich Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,02% p.a., zzgl. monatlich bis zu 2.000,- Euro Register- und Transferstellenvergütung: 25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw. 40,- Euro p.a. je Konto mit Sparplan und/oder Entnahmeplan sowie eine jährliche Grundgebühr von bis zu 3.000,- Euro. Vertriebsstellengebühr: Vergütung wird aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft

Hinweis zur Performance-Fee: Der bestehende Verlustvortrag des übertragen Teilfonds wird nicht auf den übernehmenden Teilfonds übertragen.

Die Formulierung und Berechnung der erfolgsabhängigen Zusatzvergütung („Performance Fee“) wird umgestellt. Bis zum Übertragungsstichtag (31.12.2012) wird die Performance Fee auf Basis des „bereinigten Netto-Teilfondsvermögens“ berechnet. Nach der Verschmelzung, ab dem 01.01.2013, dient als Basis für die Berechnung der Performance Fee der „Anteilwert“ des Teilfonds. Die Umstellung dient insbesondere der Transparenz und Verständlichkeit für den Anleger, da sich eine etwaige Performance Fee nicht mehr am „gesamten Vermögen“ des Teilfonds bemisst, sondern die Basis der bewertungstäglich veröffentlichte Anteilwert ist. Die Höhe des Prozentsatzes, welche für die Auszahlung einer etwaigen Performance Fee angewendet wird, sowie die zu übersteigende, definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) bleibt unverändert. High Watermark Prinzip: Als High Watermark wird in der ersten Berechnungsperiode nach erfolgter Verschmelzung der Anteilwert herangezogen, der zum Zeitpunkt der letzten Auszahlung relevant war. Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt werden.

Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt.

Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen. Die Fusion wird durch den in Luxembourg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agréé) PricewaterhouseCoopers, Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am Übertragungsstichtag das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Teilfonds. Über die Fusion wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 20. Dezember 2012 um 17.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds zurückgeben. Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist während des Zeitraums vom 20. Dezember 2012 17.00 Uhr bis zum 31. Dezember 17.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds nicht möglich.

Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 02. Januar 2013 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter. Das aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuellen und zum Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen Anlegerinformationen übernehmenden Teilfonds können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com abgerufen werden. Luxemburg im November 2012 IPConcept (Luxemburg) S.A. Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main und PRIMA Fonds Service GmbH, Zum Waschbach 25, D-51467 Bergisch Gladbach Zahl– und Informationsstelle in Österreich: Erste Bank der österreichischen Sparkassen, Graben 21, A-1010 Wien.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Kommentar

  1. danke, hat mir sehr gut weiter geholfen.

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