Fondsverschmelzung von Union Investment Fonds

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 Union Investment hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 15. Januar 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
UniOptiRenta 4J A0LBW0 UniEuroRenta 5J A0B56N

Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ hat über die FFB bereits stattgefunden. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 02. Januar 2015 statt.

Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.

Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag. Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat.

Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren. Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.

Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

 

Hinweisbekanntmachung
Union Investment Luxembourg S.A.
Information an die Anleger der Fonds
UniOptiRenta 4J und UniEuroRenta 5J
In ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft der Fonds UniOptiRenta 4J und UniEuroRenta 5J hat die Union Investment Luxembourg S.A. (die„Verwaltungsgesellschaft“) im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen, den Fonds UniOptiRenta 4J (WKN A0LBW0 / ISIN LU0270188153) mit Wirkung zum 15. Januar 2015 mit dem ebenfalls von der Union Investment Luxembourg S.A. verwalteten Fonds Luxemburger Rechts UniEuroRenta 5J (WKN A0B56N / ISIN LU0194854047) zu verschmelzen.

Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Übertragung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Anleger als vorteilhaft. Mit der Fusion wird dem Anleger ermöglicht, weiterhin in einem Rentenfonds mit vergleichbarem Risikoprofil investiert zu bleiben. Zudem wird dem Anleger weiterhin die Chance auf die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken sowie des Währungsrisikos ermöglicht.
Die am Übertragungsstichtag verbleibenden Vermögenswerte, die dem UniOptiRenta 4J zugeordnet werden, werden in den aufnehmenden Fonds UniEuroRenta 5J eingebracht.

Der aufnehmende Fonds UniEuroRenta 5J wird zum 1. Januar 2015 Änderungen zur derzeit laufenden Anlageperiode, zur Anlagepolitik, zur Erhebung des Dispositionsausgleichs zwecks Ermittlung des Rücknahmepreises, zum Risikoprofil des Fonds und zu den Währungs-Risiken für den Euro-Anleger erfahren.

Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten respektive Unterschiede des übertragenden Fonds beziehungsweise des übernehmenden Fonds stellen sich wie folgt dar:

UniOptiRenta 4Jl

Anlageziel
Ziel der Anlagepolitik des UniOptiRenta 4J ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken sowie des
Währungsrisikos. Ab dem 22. Dezember 2010 gilt das oben genannte Ziel für die jeweilige 4-Jahresanlageperiode, wobei die erste 4-Jahresanlageperiode am 22. Dezember
2010 beginnt und am 28. November 2014 endet.

Nach dem Ende der ersten 4-Jahresanlageperiode wiederholt sich dieser Prozess unbegrenzt in Perioden von jeweils vier Jahren, wobei diese 4-Jahresanlageperioden jeweils am 29. November beginnen und am 28. November enden. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

Anlagepolitik
Das Fondsvermögen wird international angelegt in fest und variabel verzinsliche Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen, Optionsscheine über Wertpapiere und sonstige verzinsliche Wertpapiere (einschließlich
abgezinste Wertpapiere) sowie andere Wertpapiere, deren Wertentwicklung anerkannte Aktien- und Schuldtitelindizes nachbilden, soweit diese als Wertpapiere gemäß Art. 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 gelten. Anlagen in Wertpapiere wie z. B. Zertifikate oder Anlageinstrumente wie z.B. Derivatepositionen sind zu Anlage- oder Absicherungszwecken möglich. Vorgenannte Wertpapiere werden im Wesentlichen an
Wertpapierbörsen eines OECD-Mitgliedstaates oder an anderen geregelten Märkten, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist (hiernach “geregelte Märkte”) eines OECD-Mitgliedstaates gehandelt. Weiterhin kann das Fondsvermögen in Bankguthaben und/oder Geldmarktinstrumente, die von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Kreditinstituten als  Bankeinlagen angenommen oder von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Emittenten begeben werden, angelegt werden. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Währungen weltweit. Die nicht auf den Euro lautenden Vermögenswerte werden grundsätzlich währungsgesichert Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken bedienen.In Abhängigkeit der jeweiligen Marktgegebenheiten kann  der Fonds zur Darstellung der Exposure am Rentenmarkt und/oder Aktienmarkt Derivate, insbesondere in Form von Swaps und Optionen, beziehungsweise Optionsscheine einsetzen. Der Fonds kann auch von den im Verkaufsprospekt in Kapitel 6. aufgeführten Techniken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie die in Artikel 4 des Verwaltungsreglements genannten abgeleiteten Finanzinstrumente einsetzen. Der Fonds legt höchstens 10% seines Netto- Fondsvermögens in andere OGAW oder in andere OGA im Sinne von Artikel 4 Ziffer 1 Absatz (1) Buchstabe e) des Verwaltungsreglements an.

 

UniEuroRenta 5J
Anlageziel gültig bis einschließlich 31.
Dezember 2014:
Ziel der Anlagepolitik von UniEuroRenta 5J (der “Fonds”) ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken sowie des Währungsrisikos. Ab dem 1. Januar 2010 gilt das oben genannte Ziel für die jeweilige 5-Jahresanlageperiode, wovon die erste am 1. Januar 2010 beginnt und am 31.Dezember 2014 endet. Nach dem Ende der ersten

5-Jahresanlageperiode wiederholt sich dieser Prozess unbegrenzt in Perioden von jeweils fünf Jahren. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Anlageziel gültig ab dem 1. Januar 2015 Die in Artikel 19 des Sonderreglements aufgeführte 5-Jahresanlageperiode wird wie folgt angepasst: Artikel 19 „Anlageziel“ des Sonderreglements Ziel der Anlagepolitik von UniEuroRenta 5J (der “Fonds”) ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite des angelegten Kapitals bei gleichzeitiger Beachtung wirtschaftlicher und politischer Risiken sowie des Währungsrisikos. Seit dem 1. Januar 2010 gilt das oben genannte Ziel für die jeweilige 5-Jahresanlageperiode, wovon die erste am 1. Januar 2010 begann und am 31. Dezember 2014 endete. Die zweite 5- Jahresanlageperiode beginnt am 1. Januar 2015
und endet am 31. Dezember 2019. Nach dem Ende dieser 5-Jahresanlageperiode wiederholt sich dieser Prozess unbegrenzt in Perioden von jeweils fünf Jahren.Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Wertentwicklung in der Vergangenheit keinen Rückschluss auf eine zukünftige Wertentwicklung zulässt; sie kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Es kann
keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden

Anlagepolitik gültig bis einschließlich 31. Dezember 2014:

Mit Beginn der jeweiligen 5-Jahresanlageperiode wird das Fondsvermögen international angelegt in fest- und variabel verzinsliche Anleihen, soweit diese alsWertpapiere gemäß Art. 41 des Gesetzes vom 17.Dezember 2010 gelten. Anlagen in Wertpapiere wie z. B.Zertifikate oder Anlageinstrumente wie z.B.Derivatepositionen sind zu Anlage- oderAbsicherungszwecken möglich. Ab der Umstellung des Fonds auf revolvierende 5- Jahresanlageperioden ab dem 1. Januar 2010 kann das Fondsvermögen während des ersten Monats der jeweiligen 5-Jahresanlageperiode in auf Euro lautende Geldmarktinstrumente angelegt werden, die von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Emittenten begeben werden.Vorgenannte Wertpapiere werden im Wesentlichen an Wertpapierbörsen eines OECD-Mitgliedstaates oder an anderen geregelten Märkten, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist (hiernach “geregelte Märkte”) eines

OECD-Mitgliedstaates gehandelt. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten auf Währungen weltweit. Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds der Techniken und Instrumente
zur Deckung von Währungsrisiken bedienen.In Abhängigkeit der jeweiligen Marktgegebenheiten kann der Fonds zur Darstellung der Exposure am Rentenmarkt Derivate, insbesondere in Form von Swaps und
Optionen, beziehungsweise Optionsscheine einsetzen. OTC-Geschäfte gemäß Artikel 4, Ziffer 1. Absatz (1), Buchstabe g) des Verwaltungsreglements müssen im Interesse der Anleger und zu marktüblichen Preisen
abgeschlossen werden. Um eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten, muss bei der Auswahl der Kontrahenten darauf geachtet werden, dass eine vorzeitige Veräußerung oder Glattstellung möglich ist. Die OTC-Geschäfte unterliegen einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis. Der Fonds kann auch von den in Kapitel 6 des Verkaufsprospektes aufgeführten Techniken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie die in Artikel 4 genannten abgeleiteten Finanzinstrumente einsetzen. Der Fonds legt höchstens 10 % seines Netto- Fondsvermögens in andere OGAW oder in andere OGA im Sinne von Artikel 4 Ziffer 1 Absatz (1) Buchstabe e) des Verwaltungsreglements an.

Anlagepolitik gültig ab dem 1. Januar 2015:

Artikel 20 „Anlagepolitik“ des Sonderreglements Mit Beginn der jeweiligen 5-Jahresanlageperiode wird das Fondsvermögen überwiegend international in festund variabel verzinsliche Staatsanleihen, Pfandbriefe
und staatsgarantierte Anleihen, Anleihen von supranationalen Organisationen sowie Unternehmensanleihen weltweiter Emittenten angelegt, soweit diese als Wertpapiere gemäß Art. 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 gelten. Dabei können die oben aufgeführten Anleihen aus dem High-Yield Segment stammen. Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in Anleihen aus Emerging Markets Ländern investiert werden. Anlagen in Wertpapiere wie z. B. Zertifikate oder Anlageinstrumente wie z.B. Derivatepositionen sind zu  Anlage- oder Absicherungszwecken möglich. Während des ersten Monats der jeweiligen 5- Jahresanlageperiode kann das Fondsvermögen in auf weltweite Währungen lautende Geldmarktinstrumente angelegt werden, die von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Emittenten begeben werden. Vorgenannte Wertpapiere werden im Wesentlichen an Wertpapierbörsen eines OECD-Mitgliedstaates oder an anderen geregelten Märkten, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist (hiernach “geregelte Märkte”) eines OECD-Mitgliedstaates gehandelt. Die für den Fonds erworbenen Vermögenswerte lauten überwiegend auf Währungen weltweit. Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken bedienen. In Abhängigkeit der jeweiligen Marktgegebenheiten kann der Fonds zur Darstellung der Exposure am Rentenmarkt Derivate, insbesondere in Form von Swaps und Optionen, beziehungsweise Optionsscheine einsetzen. OTC-Geschäfte gemäß Artikel 4, Ziffer 1. Absatz (1), Buchstabe g) des Verwaltungsreglements müssen im Interesse der Anleger und zu marktüblichen Preisen abgeschlossen werden. Um eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten, muss bei der Auswahl der Kontrahenten darauf geachtet werden, dass eine vorzeitige Veräußerung oder Glattstellung möglich ist. Die OTC-Geschäfte unterliegen einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis. Der Fonds kann auch von den in Kapitel 6 des Verkaufsprospektes aufgeführten Techniken und Instrumenten zum Management von Kreditrisiken Gebrauch machen sowie die in Artikel 4 genannten abgeleiteten Finanzinstrumente  insetzen. Der Fonds legt höchstens 10 % seines Netto- Fondsvermögens in andere OGAW oder in andere OGA im Sinne von Artikel 4 Ziffer 1 Absatz (1) Buchstabe e) des Verwaltungsreglements an. Unbeschadet des Vorstehenden können mit Anbruch des zwölften Monats vor Ende der in Artikel 19 genannten 5-Jahresanlageperioden jeweils bis zu 100 % des Netto- Jahresanlageperioden jeweils bis zu 100 % des Netto- Fondsvermögens in Bankguthaben sowie in oben stehend beschriebene Geldmarktinstrumente angelegt werden. Insbesondere Kuponzahlungen und werden. Insbesondere Kuponzahlungen und Rückzahlungen auslaufender Anleihen müssen angesichts des Endes einer Anlageperiode nicht erneut in Wertpapiere investiert werden.

Im Abschnitt „Der Fonds im Überblick“ wurde die Rubrik „Risikoprofil des Fonds“ des UniEuroRenta 5J aufgrund der Änderung der Anlagepolitik um folgende Passagen ergänzt:

Die Anlage in hochverzinslichen Anleihen, deren Bonität vom Markt nicht als erstklassig eingeschätzt wird, hat ein erhöhtes Ausfallrisiko zur Folge. Bestehende Zins- und Tilgungsverpflichtungen könnten durch die jeweiligen Emittenten ggf. nicht immer eingehalten werden. Außerdem kann die Handelbarkeit dieser Wertpapiere nicht gewährleistet werden. Dies kann sich in nicht unerheblichen Wertverlusten beim Anteilwert niederschlagen.Mit der Anlage in Emerging Markets (aufstrebende Länder/Schwellenländer) sind zusätzliche Chancen und Risiken verbunden. Emerging Markets sind Länder, die in der Regel derzeit über ein niedriges oder mittleres Pro- Kopf-Einkommen verfügen. Die Anlage im UniEuroRenta 5J eröffnet den Anteilinhabern die Chance, langfristig an der Entwicklung dieser Länder zu partizipieren. Emerging Markets sind eher Länder mit einer dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung und einem daraus resultierenden längerfristig überdurchschnittlichen Wachstumspotenzial sowie entsprechendem Kurssteigerungspotenzial. Die Konzentration auf Anlagen in Emerging Markets beinhaltet aber auch besondere Risiken, beispielsweise aus politischen Veränderungen, Wechselkursänderungen, fehlenden Börsenkontrollen, Steuern, Beschränkungen ausländischer Kapitalanlagen und Rückflüsse (Transferrisiko) sowie aus Kapitalmärkten, die im internationalen Vergleich eine geringere Marktkapitalisierung aufweisen und eher volatil und illiquide sein können. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaften in diesen Ländern einer geringeren öffentlichen Kontrolle sowie einer weniger strukturierten Gesetzgebung unterliegen und Rechnungswesen sowie Abschlussprüfung nicht immer mit dem in Industrieländern herrschenden Standard vergleichbar sind. Die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte und Gelddispositionen erfolgt nach den Usancen der jeweiligen Anlagemärkte, die nicht immer die Zug-um-Zug- Erfüllung vorsehen. Hierdurch können zusätzliche Zins- und Ausfallrisiken entstehen. Die Rubrik „Währungs-Risiken für den Euro-Anleger“ des UniEuroRenta 5J wurde angepasst und stellt sich zukünftig wie folgt dar: Die für den Fonds erworbenen Werte lauten überwiegend auf Währungen weltweit. Die Verwaltungsgesellschaft kann sich für den Fonds der Techniken und Instrumente zur Deckung von Währungsrisiken bedienen. Die nicht auf Euro lautenden Vermögenswerte werden prinzipiell währungsgesichert. Die nachfolgende Gegenüberstellung der maßgeblichen tatsächlichen fondsspezifischen Vergütungs- und Gebührenregelung ergibt folgende Darstellung:

UniOptiRenta 4J
Ausgabeaufschlag:
2,0 %
Dispositionsausgleich:
Beim Verkauf von Anteilscheinen wird ein Ausgleich für Dispositionen in Höhe von 1,0 % genommen, der im Rücknahmepreis berücksichtigt ist. Die Erhebung des Dispositionsausgleichs entfällt beim
Anteilverkauf, wenn dieser in dem Zeitraum vom 22. Dezember 2010 bis 31. Januar 2011 oder in einem Zeitraum von einem Monat nach dem Ende der jeweiligen 4-Jahresanlageperiode liegt.

Verwaltungsvergütung :

Die Verwaltungsgesellschaft erhält 0,5 % p.a., berechnet auf Basis des kalendertäglichen Netto-Fondsvermögens. Verwaltungsvergütung: Die Verwaltungsgesellschaft erhält 0,5 % p.a., berechnet
auf Basis des kalendertäglichen Netto-Fondsvermögens. Pauschalgebühr : Des Weiteren erhält die Verwaltungsgesellschaft eine jährliche Pauschalgebühr in Höhe von 0,1 % des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds. Die Pauschalgebühr deckt nachfolgende Vergütungen und Aufwendungen ab: a) Vergütung der Depotbank; b) Bankübliche Depot- und Lagerstellengebühren für die Verwahrung von Vermögensgegenständen; c) Honorare der Abschlussprüfer; d) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsvertretungen; e) Kosten für Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fondsbuchhaltung sowie das Berichts- und Meldewesen. Die Pauschalgebühr wird auf Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des entsprechenden Monats berechnet und ist am ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar. Laufende Kosten* gemäß „Wesentliche Anlegerinformationen“ vom 1.10.2014 0,7%.

 

UniEuroRenta 5J
Ausgabeaufschlag:
3,0 % (wird im Rahmen der Übertragung nicht berücksichtigt)

Dispositionsausgleich gültig bis einschließlich31. Dezember 2014:

Rücknahmepreis ist der Anteilwert. Nach der Umstellung des Fonds auf revolvierende 5-Jahresanlageperioden ab dem 1. Januar 2010 wird der Dispositionsausgleich 1,0% des Anteilwertes betragen, dessen Erlös dem Fonds zufließt. Diese Gebühr entfällt beim Fondsverkauf, wenn dieser in einem Zeitraum von einem Monat nach dem Ende der jeweiligen 5-Jahresanlageperiode liegt. Dispositionsausgleich gültig ab dem 1. Januar 2015: Artikel 21 „Fondswährung, Ausgabe- und Rücknahmepreis von Anteilen“ des Sonderreglements, Ziffer 3 Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilwert gemäß Verwaltungsvergütung :

Die Verwaltungsgesellschaft erhält 0,5 % p.a., berechnet  auf Basis des kalendertäglichen Netto-Fondsvermögens.Verwaltungsvergütung: Die Verwaltungsgesellschaft erhält 0,5 % p.a., berechnet
auf Basis des kalendertäglichen Netto-Fondsvermögens. Pauschalgebühr : Des Weiteren erhält die Verwaltungsgesellschaft eine jährliche Pauschalgebühr in Höhe von 0,1 % des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds. Die Pauschalgebühr deckt nachfolgende Vergütungen  und Aufwendungen ab:

a) Vergütung der Depotbank;
b) Bankübliche Depot- und Lagerstellengebühren für die
Verwahrung von Vermögensgegenständen;
c) Honorare der Abschlussprüfer;
d) Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsvertretungen;
e) Kosten für Hauptverwaltungstätigkeiten, wie zum Beispiel die Fondsbuchhaltung sowie das Berichts- und Meldewesen.

Die Pauschalgebühr wird auf Basis des kalendertäglichen Nettovermögens des Fonds während des entsprechenden Monats berechnet und ist am
ersten Bewertungstag des Folgemonats zahlbar. Laufende Kosten* gemäß „Wesentliche Anlegerinformationen“ vom 1.10.2014 0,7%

Zusammengefasst handelt es sich bei dem UniOptiRenta 4J um einen Rentenfonds mit anlagepolitischem Ziel, sein Fondsvermögen international in fest- und variabel verzinsliche Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen, Optionsscheine über Wertpapiere und sonstige verzinsliche Wertpapiere (einschließlich abgezinste Wertpapiere) sowie andere Wertpapiere, deren Wertentwicklung anerkannte Aktienund
Schuldtitelindizes nachbilden, soweit diese als Wertpapiere gemäß Art. 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 gelten, anzulegen, während es sich bei dem UniEuroRenta 5J um einen Rentenfonds handelt, dessen anlagepolitisches Ziel ab dem 1. Januar 2015 es sein wird, sein Fondsvermögen überwiegend international in fest- und variabel verzinsliche Staatsanleihen, Pfandbriefe und staatsgarantierte Anleihen, Anleihen von supranationalen Organisationen sowie Unternehmensanleihen weltweiter Emittenten anzulegen, soweit diese als Wertpapiere gemäß Art. 41 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 gelten. Dabei
können die oben aufgeführten Anleihen aus dem High-Yield Segment stammen. Darüber hinaus kann das Fondsvermögen in Anleihen aus Emerging Markets Ländern investiert werden.
Die Verwaltungsgesellschaft hat beide Fonds in der Übersicht „Der Fonds im Überblick“ unter „Risikoprofil des Fonds“ der zweitniedrigsten von insgesamt fünf Risikoklassen zugeordnet, damit weisen beide Fonds jeweils ein mäßiges Risiko auf. Der UniOptiRenta 4J weist aktuell in den wesentlichen Anlegerinformationen („wAI“) unter „Risiko- und Ertragsprofil“ einen Risikoindikator (SRRI) von 2 aus. Der
UniEuroRenta 5J weist aktuell in den wAI unter „Risiko- und Ertragsprofil“ ebenfalls einen Risikoindikator (SRRI) von 2 aus. Die in der Übersicht „Der Fonds im Überblick“ unter „Risikoprofil des Fonds“
ausgewiesene Einschätzung zum Risikoprofil des Fonds ist nicht vergleichbar mit dem Ausweis unter „Risiko- und Ertragsprofil“ in den wAI. Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise zur Ermittlung des auszuweisenden Risikoprofils in den wAI und des Risikoprofils des Fonds im Verkaufsprospekt weichen auch die auszuweisenden Risiken inhaltlich voneinander ab. Der UniOptiRenta 4J eignet sich für Anleger, die die Chancen einer Anlage in internationale Anleihen nutzen möchten und für höhere Erträge zwischenzeitlich mäßige Risiken akzeptieren. Der UniEuroRenta 5J eignet sich für Anleger, die die Chancen einer Anlage in internationale Rentenmärkte und moderne Finanzinstrumente (Derivate) nutzen möchten und mäßige Risiken akzeptieren.In der Gebührenstruktur weisen (wie oben beschrieben) beide Fonds einen Dispositionsausgleich beim Verkauf von Anteilen, außer im angegebenen Zeitraum von einem Monat nach dem Ende der jeweiligen 4- bzw. 5-Jahresanlageperiode, von 1,0% auf. Die Verwaltungsvergütung beträgt bei beiden Fonds 0,50 % p.a. auf Basis des kalendertäglichen Netto-Fondsvermögens.

Die Pauschalgebühr ist für beide Fonds identisch.

Die beiden Fonds unterscheiden sich hinsichtlich des Rechnungsjahres wie nachfolgend dargestellt:

UniOptiRenta 4J 1. Oktober bis 30. Septembe

UniEuroRenta 5J r 1. Januar bis 31. Dezember

Es wird im Vorfeld der Fusion im Rahmen der Restriktionen der jeweiligen Anlagepolitiken zu entsprechenden Anpassungen der Portfolios kommen. Hierbei werden die Anlagen für die Fonds zum Ende der jeweiligen Anlageperiode vermehrt in flüssige Mittel erfolgen, um diese beim UniOptiRenta 4J am Übertragungsstichtag am 15. Januar 2015 in den UniEuroRenta 5J zu übertragen beziehungsweise beim
UniEuroRenta 5J ab Beginn der neuen 5-Jahresanlageperiode neu anzulegen .

Die Anpassungen der Portfolios ziehen entsprechende Transaktionskosten nach sich. Außerdem haben diese Anpassungen eine Auswirkung auf die Performance des jeweiligen Fonds.
Anleger des übertragenden Fonds UniOptiRenta 4J, die mit der Übertragung nicht einverstanden sind, sowie die Anleger des aufnehmenden Fonds UniEuroRenta 5J, die mit der Übertragung beziehungsweise den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile ohne Kosten letztmalig am 7. Januar 2015 bei der Verwaltungsgesellschaft bis spätestens 16.00 Uhr oder einer Vertriebs- und Zahlstelle bis spätestens 15.30 Uhr zur Rücknahme einreichen. In diesem Fall wird den betroffenen Anlegern der Rücknahmepreis des jeweiligen Handelstages ausbezahlt. Anschließend können Anleger des übertragenden Fonds UniOptiRenta 4J sowie die Anleger des aufnehmenden Fonds UniEuroRenta 5J einschließlich bis zum 15. Januar 2015 weder neue Anteile zeichnen noch Anteile zur Rücknahme bei der Verwaltungsgesellschaft einreichen. Die Anteilinhaber von Anteilen des übertragenden Fonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des oben genannten übernehmenden Fonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des übernehmenden Fonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird nach dem 15. Januar 2015 bekannt gegeben. Für die Anteilinhaber des übertragenden Fonds ist der mit der Übertragung des Fonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion werden (mit Ausnahme jener Kosten, die aus dem Fondsvermögen des UniOptiRenta 4J zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden sowie der oben erwähnten, im Rahmen der Anpassung des Portfolios anfallenden
Transaktionskosten) durch die Verwaltungsgesellschaft getragen.Das aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungs- und Sonderreglement des Fonds UniEuroRenta 5J sowie eine Kopie des diesbezüglichen, für den übertragenden Fonds erstellten Berichts  des zuständigen zugelassenen Abschlussprüfers in Luxemburg, sind bei den Zahl- und Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuellen und zum Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen Anlegerinformationen („wAI“) des Fonds UniEuroRenta 5J werden betroffenen Anlegern zur Verfügung gestellt.

Luxemburg, im November 2014
Union Investment Luxembourg S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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