FondsVerschmelzung von Universal Fonds

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 Universal hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 15. Januar 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Deutsche Postbank EURO Cash DE0009797795 Deutsche Postbank Europafonds Renten DE0009797704
Deutsche Postbank Business Basic DE0009797746 Deutsche Postbank Europafonds Renten DE0009797704

Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ hat über die FFB bereits stattgefunden. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 05. Januar 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Verschmelzungsinformationen zur Verschmelzung der OGAW-Sondervermögen „Deutsche Postbank Euro Cash“1, „Deutsche Postbank Business Basic“2 (zu übertragende Sondervermögen) und „Deutsche Postbank Europafonds Renten“ (übernehmendes Sondervermögen).

Die drei Sondervermögen werden von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Das Portfoliomanagement der drei Sondervermögen erfolgt durch die Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, Frankfurt am Main. Die Verwahrstelle der drei Sondervermögen ist die KAS BANK N.V. – German Branch, Frankfurt am Main (nachfolgend „Verwahrstelle“).

Die beiden zu übertragenden Sondervermögen „Deutsche Postbank Euro Cash“ und „Deutsche Postbank Business Basic“ sollen gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) auf das übernehmende Sondervermögen „Deutsche Postbank Europafonds Renten“ verschmolzen werden (Verschmelzung durch Aufnahme).

Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung Durch die Verschmelzung wird eine Erhöhung des Anlagevolumens erzielt, wodurch eine kosteneffizientere Verwaltung erreicht und somit die Wettbewerbsfähigkeit des übernehmenden Sondervermögens gesteigert wird. Zudem ermöglicht ein höheres Fondsvolumen grundsätzlich eine breitere Diversifikation.

Weitere Beweggründe für die Anleger des „Deutsche Postbank Euro Cash“ Als übernehmendes Sondervermögen wurde der „Deutsche Postbank Europafonds Renten“ festgelegt, da der Fonds über das höhere Fondsvolumen verfügt. Zudem erschweren die vorausgegangenen und voraussichtlich andauernden Leitzinssenkungen die Erwirtschaftung von Erträgen auf dem Geldmarkt für das zu übertragende Sondervermögen „Deutsche Postbank Euro Cash“. Weitere, nicht auszuschließende, Leitzinssenkungen könnten die Performance des Sondervermögens sogar in den negativen Bereich rutschen lassen. Das übernehmende Sondervermögen hingegen investiert vorrangig in Anleihen von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU (mindestens 51 %), über die es im Durchschnitt höhere Zinsen als das zu übertragende Sondervermögen erhält und bisher langfristig gesehen eine angemessene Performance erzielen konnte. Im Gegensatz zum zu übertragenden Sondervermögen „Deutsche Postbank Euro Cash“ können von dem übernehmenden Sondervermögen auch Aktien erworben werden, wodurch eine höhere Flexibilität bei den Investitionen gegeben ist und somit an Marktentwicklungen entsprechend partizipiert werden kann.

Weitere Beweggründe für die Anleger des „Deutsche Postbank Business Basic“ Als übernehmendes Sondervermögen wurde der „Deutsche Postbank Europafonds Renten“ festgelegt, da der Fonds über das deutlich höhere Fondsvolumen verfügt. Sollten sich passende Gelegenheiten ergeben, kann das übernehmende Sondervermögen zudem auch in Aktien oder Wertpapiere mit Aktiencharakter investieren. Diese Möglichkeit ist in dem zu übertragenden Sondervermögen nicht gegeben.

Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger Anleger der zu übertragenden Sondervermögen werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens, sofern sie nicht von ihrem Rückgabe- oder Umtauschrecht Gebrauch machen (vgl.: Rechte der Anleger). Ihre Anteile an den zu übertragenden Sondervermögen 1 Für dieses Sondervermögen wird ein Rumpfgeschäftsjahr mit Geschäftsjahresende 15.01.2015 (Übertragungsstichtag) eingelegt.

2 Für dieses Sondervermögen wird ein Rumpfgeschäftsjahr mit Geschäftsjahresende 15.01.2015 (Übertragungsstichtag) eingelegt.

werden in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht. Von da an sind auch für die Anleger der zu übertragenden Sondervermögen die Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens maßgeblich.

Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich in diesem Zusammenhang durch die Verschmelzung keine Änderungen.

Änderungen in der Anlagestrategie für die Anleger des „Deutsche Postbank Euro Cash“ Für die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens „Deutsche Postbank Euro Cash“ wird sich die Anlagestrategie hinsichtlich seiner Anlagemöglichkeiten von einem in Geldmarktinstrumente und geldmarktnahe Anlagen investierenden Investmentvermögen auf ein breiter gestreutes Anlageuniversum erweitern. Das übernehmende Sondervermögen investiert mindestens 51 % seines Vermögens in verzinsliche Anleihen von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Die maximale Investitionsquote in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben ist bei dem übernehmenden Sondervermögen daher jeweils auf 49 % des Wertes des Sondervermögens begrenzt. Zudem darf das übernehmende Sondervermögen zum Verschmelzungsstichtag bis zu 10 % in Investmentanteilen und ebenfalls bis zu 10 % in sonstige Anlageinstrumente investiert werden. Das zu übertragende Sondervermögen hingegen darf nur in Geldmarktfonds investieren und darüber hinaus keine anderen Investmentanteile und / oder sonstige Anlageinstrumente erwerben. Beide Sondervermögen können Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.

Änderungen in der Anlagestrategie für die Anleger des „Deutsche Postbank Business Basic“ Das zu übertragende Sondervermögen „Deutsche Postbank Business Basic“ und das übernehmende Sondervermögen sind in ihren Anlagekonzepten ähnlich. Anstatt, wie bei dem zu übertragenden Sondervermögen, mindestens 51 % des Vermögens in verzinsliche Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten zu investieren, erwirbt das übernehmende Sondervermögen aber zu mindestens 51 % verzinsliche Anleihen von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. In den Anlagebedingungen des zu übertragenden Sondervermögens ist eine Mindestinvestitionsquote von 51 % in die Fondswährung Euro vorgesehen, die in den Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögen zwar nicht enthalten ist; jedoch investiert auch das übernehmende Sondervermögen vorwiegend, wenn nicht ausschließlich, in Euro – dazu trägt auch die oben beschriebene Mindestinvestitionsquote in verzinsliche Anleihen von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union bei. Die maximale Investitionsquote in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben ist bei beiden Sondervermögen jeweils auf 49 % des Wertes der Sondervermögen begrenzt. Beide Sondervermögen dürfen bis zu 10 % in Investmentanteilen investieren. Zudem können beide Sondervermögen Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen und jeweils bis zu 10 % ihres Vermögens in sonstige Anlageinstrumente investieren.

Eine Neuordnung der Portfolios im Sinne einer Neuausrichtung der Anlagestrategie der drei Sondervermögen ist vor dem Übertragungsstichtag nicht geplant. Vor der Übertragung werden aber die Vermögenswerte der übertragenden Sondervermögen verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf das übernehmende Sondervermögen übertragen werden (sog. „Cash-Fusion“). Auch nach der Verschmelzung wird das übernehmende Sondervermögen an seiner bisherigen Portfoliostruktur festhalten, sofern die dann aktuelle Marktsituation nichts anderes erfordert.

Hinsichtlich der Risikostruktur und Ertragsstruktur sind die beiden zu übertragenden Sondervermögen „Deutsche Postbank Euro Cash“ und „Deutsche Postbank Business Basic“ in Risikoklasse 2 (2 von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IV-Richtlinie eingestuft. Das Risikoprofil des übernehmenden Sondervermögens „Deutsche Postbank Europafonds Renten“ ist derzeit in Risikoklasse 3 (3 von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IV-Richtlinie eingestuft. Die Risikoeinstufung der Sondervermögen kann sich im Zeitablauf gemäß der o.g. Leitlinie ändern.

Anleger der zu übertragenden Sondervermögen sollten berücksichtigen, dass das Rendite- und Risikoprofil der zu übertragenden Sondervermögen zukünftig der Anlagestrategie des übernehmenden Sondervermögens entspricht. Die mit der Anlage im zu übertragenden Sondervermögen verbundenen, marktbedingten Kursschwankungen werden sich hinsichtlich der Schwankungsbreite aller Voraussicht nach erhöhen. Dies ermöglicht zum einen größere Ertragschancen, kann aber auch zu einem erhöhten Verlustpotenzial führen.

Die Kostenstruktur der zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögen(s) stellt sich wie folgt dar: Der Ausgabeaufschlag des „Deutsche Postbank Euro Cash“ beträgt 0,50 %.

Der Ausgabeaufschlag des „Deutsche Postbank Business Basic“ beträgt 1,00 %.

Der Ausgabeaufschlag des „Deutsche Postbank Europafonds Renten“ beträgt 4,00 %.

Ein Rücknahmeabschlag darf für keines der drei Sondervermögen erhoben werden.

Die Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres abgezogen werden („Laufende Kosten“) lagen im letzten Geschäftsjahr beim zu übertragenden Sondervermögens „Deutsche Postbank Euro Cash“ bei 0,41 % p.a.. Die laufenden Kosten des zu übertragenden Sondervermögens „Deutsche Postbank Business Basic“ lagen im letzten Geschäftsjahr bei 1,07 % p.a.. Die laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens „Deutsche Postbank Europafonds Renten“ hingegen bei 0,92 % p.a..

Für keines der drei Sondervermögen ist eine erfolgsabhängige Vergütung vorgesehen.

Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden weder den zu übertragenden noch dem übernehmenden Sondervermögen belastet. Die Kosten der Verschmelzung trägt die Gesellschaft.

Nachfolgend eine Übersicht über die Ausgestaltungsmerkmale und Unterschiede der drei Sondervermögen: Deutsche Postbank Euro Cash (zu übertragendes Sondervermögen) Deutsche Postbank Business Basic (zu übertragendes Sondervermögen) Deutsche Postbank Europafonds Renten (übernehmendes Sondervermögen) WKN / ISIN · 979779 / DE0009797795 · 979774 / DE0009797746 · 979770 / DE0009797704 Ziele und Anlagepolitik · Der Fonds strebt an, den Wert des investierten Geldes zu erhalten und eine Wertsteigerung entsprechend des Geldmarktzinssatzes zu erwirtschaften.

  • Im Fokus des Fonds stehen Investitionen in Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Anteile an Geldmarktfonds und Derivate, die mit dieser Strategie in Einklang stehen.
  • Der Fonds strebt an, eine angemessene und stetige Wertentwicklung zu erzielen.
  • Im Fokus des Fonds stehen verzinsliche Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten, in die mindestens 51 % des Fonds angelegt sein müssen. Außerdem werden 51 % des Fonds in der Fondswährung Euro angelegt oder gegen Währungsrisiken abgesichert.
  • Der Fonds strebt an, eine angemessene und stetige Wertentwicklung zu erzielen.
  • Im Fokus des Fonds stehen verzinsliche Anleihen von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mindestens 51 %).

Ertragsverwendung · thesaurierend · ausschüttend · ausschüttend Derivateeinsatz · Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.

  • Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.
  • Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.

Risiko- und Ertragsprofil · Fonds der Risikostufe 2 (2 von 7).

Der Fonds ist in Kategorie 2 eingestuft, weil sein Anteilpreis wenig schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko niedrig sein kann.

  • Fonds der Risikostufe 2 (2 von 7). Der Fonds ist in Kategorie 2 eingestuft, weil sein Anteilpreis wenig schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko niedrig sein kann.
  • Fonds der Risikostufe 3 (3 von 7). Der Fonds ist in Kategorie 3 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig wenig schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko verhältnismäßig niedrig sein kann.

Verwaltungsvergütung · maximal 0,60 % p.a. · maximal 1,00 % p.a. · maximal 1,25 % Asset-Managementvergütung · maximal 0,4225 % p.a.3 · maximal 0,80% p.a.4 · maximal 0,9375 %5 Verwahrstellenvergütung · maximal 0,10% p.a. · maximal 0,10% p.a. · maximal 0,10 % Laufende Kosten · 0,41 % p.a. · 1,07 % p.a. · 0,92 % p.a.

3 Diese Vergütung wird durch die Verwaltungsvergütung abgedeckt.

4 Diese Vergütung wird durch die Verwaltungsvergütung abgedeckt.

5 Diese Vergütung wird durch die Verwaltungsvergütung abgedeckt.

Fondswährung · EUR · EUR · EUR Erfolgsabhängige Vergütung · keine · keine · keine Ausgabeaufschlag · 0,50 % · 1,00 % · 4,00 % Rücknahmeabschlag · keiner · keiner · keiner Geschäftsjahr · 1. Juni – 31. Mai6 · 1. Juli – 30. Juni7 · 1. Juli – 30. Juni Fondsdomizil · Deutschland · Deutschland · Deutschland Vertriebsländer · Deutschland · Deutschland · Deutschland 6 Für dieses Sondervermögen wird ein Rumpfgeschäftsjahr mit Geschäftsjahresende 15.01.2015 (Übertragungsstichtag) eingelegt.

7 Für dieses Sondervermögen wird ein Rumpfgeschäftsjahr mit Geschäftsjahresende 15.01.2015 (Übertragungsstichtag) eingelegt.

Seite 6 von 7 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein und somit von ihrer bisherigen Behandlung – gegebenenfalls auch nur geringfügig – abweichen kann.

Bei dieser Verschmelzung kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral.

Von den zu übertragenden Sondervermögen erwirtschaftete und noch nicht thesaurierte Erträge werden den Anlegern zum Übertragungsstichtag als sog. ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zugewiesen.

Rechte der Anleger Die Ausgabe der Anteile der zu übertragenden Sondervermögen wird am 15. Dezember 2014 eingestellt.

Die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens „Deutsche Postbank Euro Cash, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit bis zum 08. Januar 2015 ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Einen Umtausch der Anteile kann die Gesellschaft den Anlegern dieses zu übertragenden Sondervermögens nicht anbieten, da die Gesellschaft kein weiteres Sondervermögen verwaltet, dessen Anlagegrundsätze mit denen dieses zu übertragenden Sondervermögens vergleichbar sind.

Die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens „Deutsche Postbank Business Basic“, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit bis zum 08. Januar 2015 ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden oder kostenfrei in Anteile des Sondervermögens „SEB Total Return Bond Fund“ (WKN / ISIN: 847341 / DE0008473414) zu tauschen.

Anleger des übernehmenden Sondervermögens „Deutsche Postbank Europafonds Renten“, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben bis zum 08. Januar 2015 das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben oder sind berechtigt, ihre Anteile kostenfrei in Anteile des Sondervermögens „Sarasin-Fairinvest-Bond-Universal-Fonds“ (WKN / ISIN: 662307 / DE0006623077) zu tauschen Anleger der zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögen(s), die nicht bis zum 08. Januar 2015 von ihrem kostenfreien Rückgabe- oder Umtauschrecht Gebrauch machen, können nach der erfolgten Verschmelzung unter Beachtung der vertraglichen Regelungen des übernehmenden Sondervermögens ihre Anteile börsentäglich zurückgeben.

Die Verschmelzung wird durch den Abschlussprüfer des übernehmenden Sondervermögens entsprechend den Vorgaben des § 185 Abs. 2 KAGB geprüft. Die Gesellschaft wird auf Anfrage den Anlegern der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers, ob die Verschmelzung den Vorgaben des § 185 Abs. 2 KAGB entsprochen hat (Prüfbericht), kostenlos zur Verfügung stellen.

Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag – Wirksamwerden der Verschmelzung Geplant ist eine „Cash-Fusion“, d.h. vor Übertragung werden die Vermögenswerte der übertragenden Sondervermögen verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf das übernehmende Sondervermögen übertragen werden. Für Zwecke der Übertragung berechnet die Gesellschaft zum Übertragungsstichtag die Inventarwerte des übernehmenden und der zu übertragenden Sondervermögen(s). Die Verwahrstelle bestätigt der Gesellschaft nach Prüfung die Fondsbewertung der zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögen(s). Im Anschluss ermittelt die Gesellschaft die Umtauschverhältnisse. Die Anzahl der Anteile des übernehmenden Sondervermögens errechnet sich aus den Verhältnissen der InvenSeite tarwerte des übernehmenden Sondervermögens zu den Inventarwerten der zu übertragenden Sondervermögen.

Das jeweilige Umtauschverhältnis wird am 16. Januar 2015 wie oben beschrieben berechnet und die so ermittelten Umtauschquoten im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Der Übertragungsstichtag ist der 15. Januar 2015. Nach Ablauf des Übertragungsstichtages, 15. Januar 2015, 24:00 Uhr, ist die Übertragung zum 16. Januar 2015 (Aufnahmetag und Tag der Berechnung der Umtauschverhältnisse) gemäß § 189 KAGB wirksam.

Wesentliche Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens Diesen Verschmelzungsinformationen sind die Wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens, in der derzeit gültigen Fassung beigefügt.

Wesentliche Anlegerinformationen WKN / ISIN: 979770 / DE0009797704 Dieser Fonds wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwaltet.

Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

Deutsche Postbank Europafonds Renten Der Fonds strebt als Anlageziel eine angemessene und stetige Wertentwicklung an.

Um dies zu erreichen, investiert der Fonds mindestens 51 % in verzinsliche Anleihen von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Bis zu je 49 % können in Geldmarktinstrumente (auch in Fremdwährung) und Bankguthaben (ebenfalls auch in Fremdwährung) investiert werden. Auch Investmentanteile werden bis zu 10 % erworben.

Der Fonds kann Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.

In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement.

Die Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Dokuments durchgeführte. Sie kann sich im Rahmen der Anlagebedingungen des Fonds (siehe im Verkaufsprospekt unter „Besondere Anlagebedingungen“) jederzeit ändern.

Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet.

Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.

Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.

Risiko- und Ertragsprofil Ziele und Anlagepolitik Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar.

Der Fonds ist in Kategorie 3 eingestuft, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig wenig schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das Verlustrisiko verhältnismäßig niedrig sein kann.

Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt „Risikohinweise“ des Verkaufsprospekts. Folgende Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein: – Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Staats- und Unternehmensanleihen anlegen. Die Aussteller dieser Anleihen können u.U. zahlungsunfähig werden, wodurch der Wert der Anleihen ganz oder teilweise verloren gehen kann.

– Risiken aus Derivateinsatz: Der Fonds darf Derivatgeschäfte zu den oben unter „Ziele und Anlagepolitik“ genannten Zwecken einsetzen. Dadurch erhöhte Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Durch eine Absicherung mittels Derivate gegen Verluste können sich auch die Gewinnchancen des Fonds verringern.

– Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko verbunden sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers resultieren kann.

– Operationelle Risiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen geschädigt werden.

Typischerweise geringere Rendite Geringeres Risiko Typischerweise höhere Rendite Höheres Risiko Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.

Der hier angegebene Ausgabeaufschlag / Rücknahmeabschlag ist ein Höchstsatz. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Anteile des Fonds erfragen.

Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im Juni 2014 endete. Die laufenden Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Die laufenden Kosten umfassen nicht eine erfolgsbezogene Vergütung und anfallende Gebühren für den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen (Transaktionskosten). Der Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr enthält Einzelheiten zu den genau berechneten Kosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter “Verwaltungs- und sonstige Kosten”.

Praktische Informationen Frühere Wertentwicklung Kosten Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.

Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.

Der Fonds wurde am 18.12.1998 aufgelegt.

Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet.

Verwahrstelle des Fonds ist die KAS BANK N.V. – German Branch.

Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds und ggf.

weiteren Anteilklassen des Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.universalinvestment.

de/Publikumsfonds/Fonds-Selektor.

Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist.

Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.

Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 16.01.2015.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschlag: 4,00% / 0,00% Dabei handelt es sich um den Höchstsatz, der von Ihrer Anlage vor der Anlage / vor der Auszahlung Ihrer Rendite abgezogen werden darf.

Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten: 0,92% Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren: Keine

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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