Euro Fund Research: BGH bekräftigt Aufklärungspflicht für Fonds-Geschäftsführer

teaser_logo_euro-fundresearch_300_200In einem jüngst ergangenen Urteil hat der Bundesgerichtshof die Aufklärungspflicht für Geschäftsführer von Fondsgesellschaften (geschlossener Produkte) nachdrücklich klargestellt: Demnach sind diese gegenüber ihren Anlegern zur Aufklärung über Vermögensschäden in der Vergangenheit verpflichtet. In dem vorliegenden Urteil des BGH heißt es: „Vorangegangenes gefa¨hrliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufkla¨rungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Ta¨uschungscharakter begru¨nden. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermo¨gensrelevanten Umsta¨nde vera¨ndert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermo¨gensverfu¨gungen des Geta¨uschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufkla¨rungspflicht begru¨nden, die bei Nichterfu¨llung zu einer Ta¨uschung durch Unterlassen fu¨hrt.“

...Weiterlesen bei Euro FundResearch| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

e-fundresearch: Gefahr einer Divergenz von Fed und EZB vergrößert Renditeabstand

EZB-Präsidentin Christine Lagarde macht eine künftige Lockerung von der Fortsetzung der Disinflation abhängig. Die dürfte nach Ansicht von Axel Botte, Chefstratege des französischen Investmenthauses Ostrum Asset Management, allerdings mit dem Anstieg der Ölpreise, dem anhaltenden Preisdrucks im Dienstleistungssektor und dem Rückgangs des Euro-Wechselkurses unsicherer geworden sein dürfte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert