Das Investment: „Honorare schließen Beratungslücken“: DVVF nennt 3 Gründe für das Provisionsverbot

sjb_werbung_das_investment_300_200SJB | Korschenbroich, 11.08.2015. Maklersterben, Beratungslücken, hohe Kosten: Das Provisionsverbot in Großbritannien wird oft scharf kritisiert. Zu Unrecht, so die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (DVVF). Warum Honorare Finanzprodukte keinesfalls verteuern und warum die Beratungslücke durch Honorarberatung nicht größer, sondern sogar noch kleiner wird.

Wäre ein Provisionsverbot, wie es seit 2013 in Großbritannien gilt, eine Option für Deutschland? Nein, meinen viele Branchenvertreter. Sie befürchten steigende Kosten, die gerade Kunden mit einem geringen Vermögen von einer Honorarberatung fernhalten würden. Außerdem rechnen viele Verfechter der Provisionsvermittlung mit einem Beraterschwund, sollte die Bundesrepublik ein Modell nach britischem Vorbild einführen.

Alles Quatsch, meint die die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (DVVF) und bezieht Stellung zu den häufigsten Kritikpunkten am Provisionsverbot.

Kritikpunkt 1: Beratersterben

Es gab und gibt kein Maklersterben in Großbritannien, schreibt die DVVF. Die Studie der Europe Economics zeige zwar, dass die Zahl der Berater in den Jahren 2011 – 2014 tatsächlich um 9.350 gesunken sei. Jedoch entfielen davon  58 Prozent auf den Bankensektor.  Hier stellten sowohl die Barclay Bank als auch die HSBC Bank ihren abhängigen Vertrieb komplett ein, um sich zum Beispiel auf das Online-Geschäft zu fokussieren. Dies sei also eine rein strategische Entscheidung, die nichts mit dem Provisionsverbot zu tun habe.

Außerdem kündigten bereits im Vorfeld der Provisionsverbot-Einführung viele Finanzberater an, vorzeitig in den Ruhestand gehen zu wollen. DVVF beziffert ihren Anteil auf rund 40 Prozent.

Dass dem Provisionsverbot angelastete Maklersterben resultiert also aus strategischen Bank- oder persönlichen Entscheidungen der Berater, folgert die DVVF. Die Umsatzerlöse im Bereich Versicherungen und Investment seien sogar leicht angestiegen.

Kritikpunkt 2: Beratungslücke

Des Weiteren konnten Provisionsverbots-Kritiker in Großbritannien eine wachsende Schere zwischen Arm und Reich beobachten. Während Vermögende eine qualitativ höherwertige Beratung als vor dem Provisionsverbot bekämen, lohne sich die Beratung von Menschen mit einem geringen Vermögen mittlerweile weder für Berater noch für Kunden, so das Argument.

Falsch, meint die DVVF. „Es gibt ausreichend Beratungskapazitäten, eventuelle Beratungslücken sind jedenfalls nicht einem Mangel an Beratern geschuldet“. Es sei vielmehr das Gegenteil der Fall. Schließlich könnten Makler, die für ein Honorar arbeiten, auch Beratungsleistungen zu Produkten anbieten, von denen ein Provisionsvermittler aufgrund des großen Aufwands und der geringen Vergütungen die Finger lassen würde. „Honorare schließen in diesem Kontext sogar Beratungslücken“, so die DVVF.

Kritikpunkt 3: Finanzprodukte werden teurer

Nach der Einführung des Provisionsverbots seien die Fonds zwar günstiger geworden, weil der Ausgabeaufschlag entfiel. Außerdem konnte die Gesellschaften ihre Vertriebskosten senken und gaben dies in Form niedrigerer Verwaltungsgebühren an die Anleger weiter. Doch diese Ersparnis decke nicht die Kosten, die den einstigen Provisionsberater-Kunden nun durch die Beratungshonorare entstünden, meint Jonathan Willcocks, Leiter Fondsvertrieb an Privatkunden bei der britischen Investmentgesellschaft M&G.

Laut DVVF eine zu einfache Rechnung. Denn Willcocks spricht ja nur über aktiv gemanagte Fonds. Makler auf Honorarbasis seien aber laut dem DVVF in der Lage, dem Kunden „extrem kostenarme Lapitalanlagen“ wie ETFs, Nett- Lebens- und Rentenversicherungs-Tarife sowie Produkte von Direktversicherern anzubieten.

Ein weiterer Grund, warum Vermittlungshonorare in Verbindung mit Netto-Tarifen günstiger als vergleichbare Provisionslösungen seien, sei die Kalkulationsgrundlage, erklärt die Verrechnungsstelle. „Auch wenn dies nicht explizit ausgewiesen wird, ergibt sich die Provisionshöhe aus einer Mischkalkulation: Werden statistisch fünf Vermittlungsversuche für einen Abschluss benötigt, so zahlt dieser Fünfte querfinanziert die vier vorangegangenen vergeblichen Anstrengungen des Vermittlers mit“.

Kommentar des DVVF-Vorstands: „Eine Frechheit”

„Wir sind entrüstet, dass viele deutsche Marktteilnehmer den Maklern entweder aus Nichtwissen oder ganz bewusst Angst machen vor Honorarmodellen“, so Michael A. Hillenbrand, Vorstand der Deutschen Verrechnungsstelle. „Diese Panikmache ist eine Frechheit. In Deutschland sollen Veränderungen, die objektiv betrachtet den Maklern und Kunden Vorteile bringen, mit der Brechstange so lange als möglich aufgehalten werden, und dafür ist so ziemlich jedes Mittel recht und billig.“

Von: Svetlana Kerschner

Quelle: DAS INVESTMENT.

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