Private Banking: Anleger dürfen Verluste mit Einkünften verrechnen

teaser_logo_private-banking_300_200Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Anleger Verluste aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus selbigen verrechnen können. Das Urteil widerspricht damit der Praxis der Finanzverwaltung. Sven Oberle und Christian Katzer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY raten, Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide einzulegen. Mit Urteil vom 30. November 2016 (Az. VIII R 11/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass Verluste aus Kapitalvermögen, die dem Abgeltungssteuersatz unterliegen, mit Einkünften aus Kapitalvermögen, die dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen, verrechnet werden können.

...Weiterlesen bei Private Banking Magazin| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

Citywire: So ordnen nachhaltige Asset Manager die Abflüsse der vergangenen Monate ein

Nach den Boomjahren 2020 und 2021 ist der Nachhaltigkeitssektor mittlerweile von Abflüssen betroffen. Welche Gesellschaften das besonders zu spüren bekommen und wie diese damit umgehen, zeigt eine aktuelle Auswertung. Nachdem nachhaltige Produkte in den vergangenen Jahren bei Anlegern sehr beliebt waren, deuten aktuelle Daten von Morningstar darauf hin, dass das Interesse an diesen Produkten wieder …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert