Stiftungsexperte Thorsten Klinkner: SJB Stifter Z10+: Gründung einer Familienstiftung: Individuelle Gestaltung der Stiftungssatzung ist zentral

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Thorsten Klinkner, Geschäftsführer der UnternehmerKompositionen, Rechtsberatungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Wie errichte ich eine Familienstiftung? Entscheidend ist der strategische Weitblick des Stifters, um schon bei der Gründung den Grundstein für den langfristigen Erfolg der Familienstiftung zu legen.

Langfristige Sicherung der Ertragsquelle („Asset Protection“) bei gleichzeitiger Versorgung der Familie, Vermeidung von Streitigkeiten und Zersplitterung, strategische Weiterentwicklung des Vermögens, Unternehmensnachfolge und vieles mehr: Hinsichtlich einer transgenerationalen Eigentümerstruktur hat sich das Instrument der Familienstiftung bei nachhaltig orientierten Unternehmerfamilien als Option zu den klassischen gesellschaftsrechtlichen Formen wie GmbH, KG oder AG positioniert. Ein erfolgreiches Beispiel ist die Eigentümerstruktur der Würth-Gruppe, die von 5 Familienstiftungen gehalten wird.

Eine Kernfrage aus der Beratungspraxis lautet regelmäßig: Wie gründe ich eine solche unternehmensverbundene Familienstiftung eigentlich? Wie funktioniert die Vermögensübertragung und was heißt das für mein Unternehmen?

Die Familienstiftung entsteht durch Stiftungsgeschäft und staatliche Anerkennung seitens der Stiftungsaufsicht. Der Stifter hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Anerkennung der Familienstiftung, wenn die Ertragskraft zur nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks ausreicht.

Zentral für den langfristigen Erfolg der Familienstiftung ist die individuelle Gestaltung der Stiftungssatzung. Die Satzung ist die „Partitur“ des Stifter-Unternehmers für die spätere Tätigkeit des Stiftungsvorstands und ggf. weiterer Stiftungsorgane.

Die Satzung der Familienstiftung umfasst alle Gedanken, die der Stifter strategisch und ethisch mit seiner Familie und seiner Ertragsquelle gleichermaßen verknüpft. Die Satzung kann sich auf das Ausschüttungsverhalten genauso beziehen wie auf den Zweck der Förderung, sie kann Verpflichtungen definieren, die mit diesen Ausschüttungen einher gehen und den Begünstigten Verhaltensregeln mit auf den Weg geben, und sie kann ebenfalls regeln, wie das im Eigentum der Stiftung befindliche Unternehmen geführt werden soll.

Durch die Übertragung des Vermögens – seien es Gesellschaftsanteile, Investment- oder Immobilien-Portfolios – auf die Familienstiftung wird dieses verselbstständigt und dem Zugriff Dritter dauerhaft entzogen. Das bedeutet, dass Unternehmensanteile beispielsweise nicht mehr vererbt und damit auch nicht in der Erbengeneration beliebig veräußert werden können, sondern dass die Steuerung vollständig im Rahmen der Schutzfunktion der Stiftung geschieht.

Das schließt nicht aus, dass Familienmitglieder in unterschiedlichen Funktionen innerhalb der Familienstiftung und/oder den stiftungsverbundenen Unternehmen operative und administrative Verantwortung für das Stiftungsvermögen übernehmen: Unternehmensführung, Vermögensverwaltung und Investitionen können von der Familie gesteuert werden. Die stiftungsverbundenen Unternehmen agieren in ihrer bisherigen Rechtsform und Struktur.

Die Praxis zeigt, dass auch der langfristigen Planung bei der Vermögensübertragung eine entscheidende Rolle zukommt, nicht nur aus steuerlichen Gründen. Die Stiftung ist ein strategisches Instrument, das behutsam entwickelt werden kann und sollte. Ein Stifter muss nicht alle Assets auf einmal auf die Stiftung übertragen, sondern kann Trennlinien ins Vermögen einziehen. Dies ist in vielen Fällen sehr sinnvoll.

Beispielsweise kann es sich anbieten, das Unternehmen komplett auf die Stiftung zu übertragen, um den Fortbestand zu sichern und die Ertragsquelle im Schutz der Stiftung arbeiten zu lassen, gleichzeitig aber das liquide Privatvermögen unangetastet lassen, um darüber zum Beispiel für karitative Zwecke etc. zu verfügen. Daneben können weitere Vermögenswerte schrittweise an die Familienstiftung übertragen werden.

Die Familienstiftung schafft diese Möglichkeiten, ohne Zwänge aufzubauen. Und so kann ein Stifter in einem sorgfältigen Gründungsprozess ganz allein hinsichtlich seiner Vorstellungen entscheiden, welche Richtung seine Familienstiftung einschlagen soll.

Thorsten Klinkner ist Rechtsanwalt und Steuerberater in Meerbusch bei Düsseldorf. Die von ihm gegründete UnternehmerKompositionen GmbH ist ausschließlich auf die Begleitung von Stiftern und Stiftungen spezialisiert. Er entwickelt für Unternehmerpersönlichkeiten und vermögende Familien erfolgreich individuelle, zukunftsorientierte Stiftungs-Strategien und schafft branchenübergreifend langfristige Eigentümerstrukturen. Thorsten Klinkner ist auch als Vortragsredner bundesweit aktiv.

www.unternehmerkompositionen.de

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SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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