Tagesarchiv

CashOnline: Kein Streit ums Erbe

Bei umfangreichen Nachlässen ist eine Testamentsvollstreckung ratsam. Doch was Erbstreitigkeiten verhindern soll, kann genau das Gegenteil bewirken. Eine sorgfältige Ausgestaltung aller Regelungen ist Pflicht, gerade bei Firmeninhabern.Nicht selten fangen mit einer Erbschaft die Probleme erst an. Wenn es mehr als einen Erben gibt, bilden sie automatisch eine Erbengemeinschaft. Dann müssen alle Erben gemeinsam über jeden einzelnen Nachlasswert entscheiden.Stellt sich nur ein Erbe quer, werden wichtige Entscheidungen verzögert oder blockiert.

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Private Banking: Was passiert, sobald der Mandant verstorben ist?

Testamentsvollstreckung kann für Banken, Sparkassen, Vermögensverwalter und Family Offices ein lukratives Geschäftsfeld sein. Einfach verdient ist das Geld aber nicht. Gerade im Klein-Klein des Tagesgeschäfts gibt es viel zu beachten. Es ist passiert: Der Mandant ist tot. Was nun, fragt sich der Testamentsvollstrecker. Jetzt gilt: Es gibt viel zu tun. Packen wir es an. Doch womit fängt man an? Nach Eröffnung des Testaments sollte der Testamentsvollstrecker unverzüglich gegenüber dem Nachlassgericht die Annahme des Testamentsvollstreckeramts erklären. Diese sollte er sich schriftlich …

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Private Banking: Testamentsvollstreckung, Teil 2: Der Erfolg hängt von der Vergütungstabelle ab

Neue Rheinische, Möhring’sche oder Klingelhöffer’sche – Welche Vergütungstabelle bei der Testamentsvollstreckung zum Einsatz kommt, ist mitentscheidend für den kaufmännischen Erfolg eines entsprechenden Geschäftsmodells. Darüber hinaus gibt es für Geschäftsneulinge Weiteres zu beachten. Nachdem sich eine Bank, Sparkasse, ein Vermögensverwalter oder ein Family Office entschieden hat, die Dienstleistung der Testamentsvollstreckung anzubieten, ist intern zunächst zu klären, in welchem Bereich die eigentliche Testamentsvollstreckung angesiedelt werden soll. Je nach Größe des Hauses muss zudem geklärt werden, ob die Testamentsvollstreckung zentral oder dezentral organisiert …

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Private Banking: Testament und Kinder: Was bei großen Erbschaften an Minderjährige zu beachten ist

SJB | Korschenbroich, 26.09.2014. In den kommenden fünf Jahren werden in Deutschland rund 2,6 Billionen Euro vererbt. In einigen Fällen ist ein Minderjähriger unter den Erben oder gar Alleinerbe. Für diesen Fall sollte vorgesorgt sein. Sorgerechtsverfügung und Testamentsvollstreckung machen es möglich. Ein Gastbeitrag vom Erb- und Stiftungs-Experten Jörg Plesse. Fragt man 20- bis 45-Jährige nach ihrem Testament, so erhält man häufig folgende Antwort: „Für ein Testament bin ich doch noch viel zu jung.“ Allgemein herrscht die Meinung vor, dass vor …

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