Verschmelzung von Fonds der GS&P

FFB Logo
FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

GS&P hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 06. November 2015 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
GS&P Fonds- Global Value LU0303806060 GS&P Fonds – GAP LU0327378971
GS&P Fonds- Global Value LU0087087895 GS&P Fonds – GAP LU0327378971

Fondsanteilen des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 26. Oktober 2015 gekauft und zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds
GS&P Fonds
mit den Teilfonds
GS&P Fonds – Global Value
Anteilklasse R: ISIN: LU0303806060
Anteilklasse G: ISIN: LU0087087895
GS&P Fonds – GAP
ISIN: LU0327378971
Hiermit werden die Anleger der oben genannten Teilfonds darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft in Übereinstimmung mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen hat, den GS&P Fonds – Global Value mit seinen Anteilklassen (Anteilklasse R LU0303806060 und Anteilklasse G LU0087087895) („übertragender Teilfonds“) mit dem GS&P Fonds – GAP (LU0327378971) („übernehmender Teilfonds“) mit Wirkung zum 9. November 2015 (Übertragungsstichtag), auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (6. November 2015) zu verschmelzen.
Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit im Interesse der Anleger als vorteilhaft, da durch die Zusammenfassung dieser Teilfonds eine effizientere Verwaltungs- und Vertriebstätigkeit im Sinne der Investoren ermöglicht wird.
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds werden zum Übertragungsstichtag in den übernehmenden Teilfonds eingebracht.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:

Aufgrund der Verschmelzung kann es ab dem 2. November 2015 sowie während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die Verschmelzung wird durch den in Luxemburg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises agrée) Ernst & Young S.A. begleitet. Dieser bestätigt am 6. November 2015 das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Teilfonds. Über die Verschmelzung wird ein Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Anlegern auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Anleger, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 2. November 2015, 17 Uhr, kostenlos an den jeweiligen Teilfonds zurückgeben.
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ist während des Zeitraums ab 2. November 2015, 17 Uhr, bis zum 6. November 2015, 17 Uhr, für den übertragenden Teilfonds nicht möglich.
Die Inhaber von Anteilen des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen des übernehmenden Teilfonds erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 9. November 2015 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.gsp-kag.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende Teilfonds weiter.
Der aktuell gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte sind bei den Zahl- und Informationsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.gsp-kag.com) kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente empfohlen. Die aktuellen und auch zum Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Teilfonds können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.gsp-kag.com) abgerufen werden. Den nach der Verschmelzung gültigen Verkaufsprospekt erhalten Sie ab dem 9. November 2015 bei den vorgenannten Stellen.
Wasserbillig, im Oktober 2015
GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A.
Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland: GS&P Institutional Management GmbH,
Königsallee 60G, 40212 Düsseldorf
Zahl- und Informationsstelle in Österreich: ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG, Graben 21, 1010 Wien

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert