Verschmelzung von Fonds der UBS

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UBS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 29. Oktober 2015 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBS (Lux) Equity Fund – Taiwan (USD) P-acc LU0085870607 UBS (Lux) Equity SICAV – Asian Smaller Companies (USD) P-acc LU0746413003

Fondsanteilen des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 13. Oktober 2015 zurückgegeben werden. Käufe sind nicht mehr möglich.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

UBS Fund Management (Luxembourg) S.A.
Société anonyme
Geschäftssitz: 33A, Avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Handelsregister (R.C.S.) Luxemburg B 154210
(die „Verwaltungsgesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber von UBS (Lux) Equity Fund – Taiwan (USD) und
die Aktionäre der UBS (Lux) Equity SICAV – Asian Smaller Companies (USD)
(gemeinsam als die „Aktionäre“ bezeichnet)
Die Verwaltungsgesellschaft des UBS (Lux) Equity Fund, einem „Fonds Commun de Placement (FCP)“, und der UBS (Lux) Equity
SICAV, einer „Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV)“, möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis setzen, den Subfonds UBS (Lux) Equity Fund – Taiwan (USD) (der „übertragende Subfonds“) mit Wirkung vom 29. Oktober 2015 (das „Datum des Inkrafttretens“) mit dem Subfonds UBS (Lux) Equity SICAV – Asian Smaller Companies (USD) (der „übernehmende Subfonds“) (beide gemeinsam als die „Subfonds“ bezeichnet) zu verschmelzen (die „Verschmelzung“).
Da das Nettovermögen des übertragenden Subfonds auf ein Niveau gefallen ist, auf dem eine wirtschaftlich vertretbare Verwaltung des Subfonds nicht mehr möglich ist, und aufgrund der Tatsache, dass beide Subfonds von demselben Portfoliomanager verwaltet werden, ist es nach Ansicht des Verwaltungsrats der Verwaltungsgesellschaft des übertragenden Subfonds und des Verwaltungsrats des übernehmenden Subfonds im besten Interesse der Aktionäre, den übertragenden Subfonds gemäß Artikel 12.2 des Verwaltungsreglements des UBS (Lux) Equity Fund bzw. gemäß Artikel 25.2 der Satzung der UBS (Lux) Equity SICAV mit dem übernehmendem Subfonds zu verschmelzen.
Zum Datum des Inkrafttretens werden die Anteile des übertragenden Subfonds, die mit dem übernehmenden Subfonds verschmolzen werden, in jeder Hinsicht die gleichen Rechte haben wie die vom übernehmenden Subfonds ausgegebenen Aktien.
Die Verschmelzung wird auf der Grundlage des Nettoinventarwerts je Anteil/Aktie zum 28. Oktober 2015 (das „Referenzdatum“) erfolgen. Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Subfonds dem übernehmenden Subfonds zugerechnet. Die Zahl der dadurch auszugebenden neuen Aktien wird am Datum des Inkrafttretens auf Basis des Umtauschverhältnisses entsprechend dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Subfonds am Referenzdatum im Vergleich zu entweder (i) dem Erstausgabepreis der entsprechenden übernehmenden Aktienklasse des übernehmenden Subfonds – sofern diese Aktienklasse vor dem Referenzdatum noch nicht ausgegeben wurde – oder (ii) dem Nettoinventarwert je Aktie der übernehmenden Aktienklasse des übernehmenden Subfonds am Referenzdatum berechnet. Die Verschmelzung bringt für die Aktionäre folgende Änderungen mit investiert, kann das Portfolio vollständig oder teilweise gegen die Referenzwährung des Subfonds abgesichert sein, um derart das entsprechende Wechselkursrisiko zu reduzieren.
Cut-off-Zeitpunkt 13.00 Uhr MEZ an einem Geschäftstag 15:00 Uhr MEZ an einem Geschäftstag Geschäftsjahr 1. Dezember bis 30. November 1. Juni bis 31. Mai
Da vor dem Datum des Inkrafttretens unter Umständen ein beträchtlicher Teil des Vermögens des übertragenden Subfonds verkauft und in liquide Mittel investiert wird, kann die Verschmelzung die Zusammensetzung des Portfolios des übertragenden Teilfonds wesentlich beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios werden vor dem Datum des Inkrafttretens vorgenommen. Wie jede andere Verschmelzung birgt auch die vorliegende Verschmelzung aufgrund der Neustrukturierung des Portfolios des übertragenden Subfonds ein potenzielles Risiko der Performanceverwässerung. Außerdem bleiben die Merkmale des Subfonds wie die Handelshäufigkeit und die Referenzwährung des Subfonds unverändert. Die Risikokategorie des übernehmenden Subfonds entspricht dem Risiko- und Ertragsprofil („SRRI“) des übertragenden Subfonds. Die maximale pauschale Verwaltungsgebühr des übernehmenden Subfonds ist höher als die maximale pauschale Verwaltungsgebühr des übertragenden Subfonds. Die laufenden Gebühren des übernehmenden Subfonds sind höher als die laufenden Gebühren des übertragenden Subfonds. Eine Ausnahme bildet die Aktienklasse Q-acc des übernehmenden Subfonds, deren laufenden Gebühren niedriger sind als die laufenden Gebühren der Anteilsklasse Q-acc des übertragenden Subfonds. Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und -auslagen (mit Ausnahme eventueller Transaktionskosten für den übertragenden Subfonds) in Verbindung mit dieser Verschmelzung werden von der UBS AG getragen und haben weder Auswirkungen auf den übertragenden noch auf den übernehmenden Subfonds.
Für Aktionäre des übertragenden Subfonds und des übernehmenden Subfonds, die der Verschmelzung nicht zustimmen, ist die Rücknahme ihrer Anteile/Aktien kostenlos bis zum 20. Oktober 2015 (Cut-off-Zeitpunkt: 13.00 Uhr bzw. 15.00 Uhr MEZ) möglich. Der übertragende Subfonds wird anschließend für Rücknahmen geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Subfonds eine Abweichung von dessen Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die Anpassung des zugehörigen Portfolios an die Anlagepolitik des übernehmenden Subfonds erforderlich ist. Die Verschmelzung tritt am 29. Oktober 2015 in Kraft und gilt als bindend für alle Aktionäre, die keine Rücknahme ihrer Anteile/Aktien beantragt haben.
Anteile des übertragenden Subfonds wurden bis zum 17. September 2015 (Cut-off-Zeitpunkt 13.00 Uhr MEZ) ausgegeben. Am Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des übertragenden Subfonds in das Aktionärsregister des übernehmenden Subfonds eingetragen und sind darüber hinaus in der Lage, ihre Rechte als Aktionäre des übernehmenden Subfonds auszuüben, so z. B. das Recht, den Rückkauf, die Rücknahme oder den Umtausch von Aktien des übernehmenden Subfonds zu beantragen.
PricewaterhouseCoopers, Société cooperative, 2, rue Gerhard Mercator, L-2182 Luxemburg, wurde mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a bis c Klausel 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Aktionären rechtzeitig vor der Verschmelzung auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird PricewaterhouseCoopers mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt, das am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, so wie dies in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c Klausel 2 des Gesetzes von 2010 vorgesehen ist. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Aktionären auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird den Anteilinhabern des übertragenden Subfonds nahegelegt, die KII für den übernehmenden Subfonds zu lesen, die online unter www.ubs.com/funds verfügbar sind. Aktionäre, die weiterführende Informationen wünschen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Anleger für ihre Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Deutschland AG, Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main
Luxemburg, den 18. September 2015
Die Verwaltungsgesellschaft
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB
Bundesanzeiger Seite 2 von 2
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=6e65096cd… 01.10.2015

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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