Verschmelzung von iShares ETFs

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 iShares hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 18. August 2014 zusammengelegt werden. Dies bedeutet, dass die Anteile der „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das jeweilige Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
iShares MSCI World UCITS ETF DE000A0YBR38 iShares MSCI World – B UCITS ETF (Acc IE00B3NBFN86
iShares Core MSCI World ETF (Acc IE00B3NBFN86
UCITS ETF
IE00B4L5Y983 iShares MSCI World – B UCITS ETF (Acc IE00B3NBFN86

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der „abgebenden Fonds“ wurden bereits eingestellt.
Bei den Fondszusammenlegungen werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf die „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzungen unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen haben. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Anbei finden Sie eine Mitteilung der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

ÄNDERUNGEN HINSICHTLICH DER
iSHARES- PRODUKTREIHE
Vorgeschlagene Zusammenlegungen

Auf den Abschluss der Übernahme des ETF-Geschäfts der Credit Suisse („CS ETF“) am 1. Juli 2013 folgte die Integration von CS ETF in das ETF-Geschäft von iShares.
Wesentlicher Bestandteil dieser Integration ist die laufende Überprüfung und Zusammenführung der beiden Produktreihen. Am 2. Mai 2014 hat BlackRock daher die Zusammenlegung von drei Large-Cap-Aktienfonds in den USA vorgeschlagen.
Die Anteilinhaber haben diesen Zusammenlegungen zugestimmt, die Anfang August in Kraft treten werden.
Was geschieht als Nächstes?
BlackRock und der Verwaltungsrat von iShares III plc, iShares V plc, iShares VI plc und iShares VII plc (der „Verwaltungsrat“) schlagen weitere neun Zusammenlegungen von iShares-Fonds vor (siehe nachstehende Tabelle).
Die vorgeschlagenen Zusammenlegungen erfordern die Zustimmung der Anteilinhaber der jeweiligen „übertragenden Fonds“1 anlässlich der für den 14. Juli 2014 ordnungsgemäss einberufenen ausserordentlichen Hauptversammlungen. Stimmen die Anteilinhaber den Zusammenlegungen anlässlich der ausserordentlichen Hauptversammlungen zu, treten diese am 18. August 2014 in Kraft („Datum des Inkrafttretens“). Die in der Tabelle aufgeführten zu übertragenden Fonds werden vorbehaltlich der Zustimmung seitens ihrer Anteilinhaber mit den „übernehmenden Fonds“2 zusammengelegt.

Gründe für die Zusammenlegungen
Nach der Übernahme der CS ETF durch BlackRock am 1. Juli 2013 hat BlackRock seine in Irland domizilierte iShares- Fondsreihe einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Hierbei wurden verschiedene Merkmale der erweiterten iShares- Palette überprüft, darunter die Grösse der Fonds, das Vorhandensein doppelter Strategien in der Palette sowie die Betriebseffizienz.
Nach dieser Überprüfung und auf Empfehlung von BlackRock hat der Verwaltungsrat die Zusammenlegung jener Fonds vorgeschlagen, die denselben Index nachbilden oder sehr ähnliche Engagements bieten. Nach Ansicht des Verwaltungsrats wird die Konsolidierung der Fonds die Betriebseffizienz erhöhen, wovon die Anteilinhaber profitieren werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Zusammenlegungen zu einer höheren Sekundärmarkt-Liquidität der übernehmenden Fonds führen wird, weil sich dadurch deren Volumen erhöht.
Vorteile für Anteilinhaber
Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass es im besten Interesse der Anteilinhaber ist, den Zusammenlegungen zuzustimmen.
Allerdings hat der Verwaltungsrat die Zusammenlegungen nicht daraufhin überprüft, ob sie zu den persönlichen Anforderungen bzw. der Risikotoleranz einzelner Anteilinhaber passen. Anteilinhabern wird daher empfohlen, im Hinblick auf die Auswirkungen auf ihre persönliche Situation den Rat eines unabhängigen Finanz- oder Steuerberaters einzuholen.
Wie können Anteilinhaber auf den ausserordentlichen Hauptversammlungen abstimmen?
Die Einladungen zu den ausserordentlichen Hauptversammlungen und die Stimmrechtsformulare für Anteilinhaber, die nicht an den ausserordentlichen Hauptversammlungen (oder an einer etwaigen Vertagung) teilnehmen können, wurden am Freitag, dem 13. Juni 2014, per Post an die Anteilinhaber der übertragenden Fonds versandt. Die ausserordentlichen Hauptversammlungen finden am Montag, dem 14. Juli 2014, statt.

Bitte beachten Sie, dass nur eingetragene Anteilinhaber berechtigt sind, bei den ausserordentlichen Hauptversammlungen abzustimmen. Falls Sie in einen oder mehrere übertragende Fonds angelegt haben und Ihre Anteile von einem Wertpapiermakler oder Händler, einer Depotbank oder einem anderen Finanzvermittler gehalten werden, kontaktieren Sie diesen bitte, um zu bestätigen, dass Sie stimmberechtigt sind. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kundenbetreuer bei iShares in Verbindung oder besuchen Sie unsere Homepage www.iShares.com.
Was geschieht vorbehaltlich der Zustimmung zu den Zusammenlegungen in der Zeit zwischen den ausserordentlichen Hauptversammlungen und dem Datum des Inkrafttretens?
Die ausserordentlichen Hauptversammlungen finden am Montag, dem 14. Juli 2014, statt. Muss eine der ausserordentlichen Hauptversammlungen vertagt werden, so findet diese am Montag, dem 21. Juli 2014, zur selben Zeit am selben Ort statt. Werden die Zusammenlegungen bei den ausserordentlichen Hauptversammlungen am 14. Juli beschlossen, treten die Zusammenlegungen am Montag, dem 18. August 2014, in Kraft. Wird eine ausserordentliche Hauptversammlung vertagt und der Zusammenlegung anlässlich der vertagten ausserordentlichen Hauptversammlung zugestimmt, verschiebt sich das Datum des Inkrafttretens dieser Zusammenlegung auf Montag, den 8. September 2014. Die jeweiligen Daten und Uhrzeiten sind der vorstehenden Tabelle zu entnehmen.
Wurde der Zusammenlegung von den Anteilinhabern eines übertragenden Fonds zugestimmt, werden die Anteile des übertragenden Fonds von Ihrer Depotbank, Ihrem Wertpapierhändler bzw. Ihrem Finanzvermittler zum Datum des Inkrafttretens in Anteile des entsprechenden übernehmenden Fonds umgetauscht. Für den Umtausch gelten gegebenenfalls die mit Ihrem Wertpapiermakler, Ihrer Depotbank oder einem anderen Finanzvermittler getroffenen Vereinbarungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an iShares oder Ihren Wertpapiermakler, Ihre Depotbank oder Ihren Finanzvermittler.
Kosten der Zusammenlegungen
Die den Fonds entstehenden Kosten der Zusammenlegungen, einschliesslich Rechts-, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Übertragungssteuern, werden von BlackRock getragen. Sollte es zudem erforderlich sein, das Portfolio der zugrunde liegenden Wertpapiere eines der Fonds neu auszurichten, um es für die jeweilige Zusammenlegung angemessen zu strukturieren, werden die Transaktionskosten (z. B. Maklergebühren und Übertragungssteuern), die im Zusammenhang mit einer solchen Neuausrichtung des jeweiligen Portfolios entstehen, ebenfalls von BlackRock getragen.
Darüber hinaus wird BlackRock Asset Management Ireland Limited Schweizer Effektenhändlern die in der Schweiz erhobenen Übertragungssteuern für die Zusammenlegungen erstatten, sodass Anteilinhaber, die ihre Anteile der übertragenden Fonds in Depots in der Schweiz halten, diese Kosten nicht tragen müssen. Anteilinhaber, die Anteile der übertragenden Fonds in einem Schweizer Depot halten, sollten diese Mitteilung an ihre Schweizer Depotbank weiterleiten.
Schweizer Verwahrstellen, die im Zusammenhang mit den Zusammenlegungen Übertragungssteuern in der Schweiz entrichten müssen, sollten sich bei Fragen zur Erstattung dieser Kosten per E-Mail an isharesstt@blackrock.com mit BlackRock in Verbindung setzen.
Steuerliche Auswirkungen für Anteilinhaber
BlackRock hat in den Gerichtsbarkeiten, in denen die übertragenden Fonds zum Vertrieb zugelassen sind, eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen. Informationen über die steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegungen finden Sie in den Mitteilungen an die Anteilinhaber, die auf der Webseite der jeweiligen Fonds unter www.iShares.com zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass die Informationen in den Mitteilungen an die Anteilinhaber zu den steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegungen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben und keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. Die steuerlichen Auswirkungen der Zusammenlegungen hängen von Ihrem Steuerstatus und den Steuergesetzen des Landes ab, in dem Sie Ihren Wohnsitz bzw. Ihr Domizil haben. Zu Fragen der steuerlichen Behandlung der Zusammenlegungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Bei den meisten vorgeschlagenen Zusammenlegungen handelt es sich bei den übertragenden wie den übernehmenden Fonds um thesaurierende Fonds. Eine Ausnahme bildet die vorgeschlagene Zusammenlegung des iShares MSCI Japan Small Cap UCITS ETF (Acc) mit dem iShares MSCI Japan SmallCap UCITS ETF (Inc). Bei den Zusammenlegungen unterliegen Privatanleger und bestimmte andere Anlegertypen in bestimmten Ländern einer Steuer auf die thesaurierten Erträge eines Fonds in dem Geschäftsjahr der Zusammenlegung, sofern sie am Ende des Geschäftsjahres Anleger des Fonds waren. Diese Regelung kann unter anderem in Ländern wie Österreich, Deutschland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gelten. Die Folge dieser Besteuerung ist, dass Anleger in Fällen, in denen die Zusammenlegung nicht genau mit dem Ende des Geschäftsjahres des übernehmenden Fonds zusammenfällt, Erträge aus dem übertragenden und dem übernehmenden Fonds versteuern müssen. Wegen der vorgeschlagenen Daten des Inkrafttretens der Zusammenlegungen kann es daher kurzzeitig zu einer Doppelbesteuerung kommen. Anleger sollten deshalb ihren Steuerberater hinsichtlich der möglichen Auswirkungen kontaktieren.
Sonstige Änderungen betreffend diese Fonds
Drei der von den Zusammenlegungen betroffenen Fonds haben den japanischen Yen als Basiswährung (iShares MSCI Japan Small Cap UCITS ETF (Acc), iShares MSCI Japan Large Cap UCITS ETF und iShares MSCI Japan – B UCITS ETF
(Acc)), während bei einem Fonds (iShares MSCI Canada – B UCITS ETF) der kanadische Dollar die Basiswährung ist. Am 1. August 2014 werden die Basiswährungen dieser Fonds auf US-Dollar umgestellt. Diese Umstellungen erfolgen mit dem Ziel, die Basiswährungen innerhalb der iShares-Produktpalette zu vereinheitlichen und das operationelle und das Abwicklungsrisiko zu reduzieren. Die Währungen, mit denen diese vier Fonds an den Börsen notiert werden, ändern sich dadurch nicht. Sollten Sie Fragen zu den Auswirkungen der Währungsumstellung auf die Bewertung oder den Handel mit Ihren Anlagen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Ihre Depotbank oder Ihren Finanzvermittler.
Drei der übernehmenden Fonds (iShares MSCI Europe UCITS ETF (Acc), iShares Core MSCI World UCITS ETF und iShares MSCI Japan SmallCap UCITS ETF (Inc)) werden an der Frankfurter Börse über deutsche Globalurkunden mit einer deutschen ISIN und nicht unter ihrer irischen ISIN notiert. Vorbehaltlich der Zustimmung der Anteilinhaber der übertragenden Fonds zu den Zusammenlegungen beabsichtigt der Verwaltungsrat, die entsprechenden übernehmenden Fonds an der Frankfurter Börse unter ihrer jeweiligen irischen ISIN zu registrieren. Inhaber deutscher Globalurkunden (mit DE ISIN) dieser übernehmenden Fonds erhalten im Tausch Anteile der übernehmenden Fonds (mit irischer ISIN) über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main. Diese Änderungen im Hinblick auf die übernehmenden Fonds erfolgen gegebenenfalls vor dem jeweiligen Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegungen; das genaue Datum dieser Änderungen wird in der Mitteilung über das Abstimmungsergebnis der ausserordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben (sofern die Zusammenlegung anlässlich der jeweiligen ausserordentlichen Hauptversammlung beschlossen wurde). Am Datum des Inkrafttretens werden alle Anteile der jeweiligen übertragenden Fonds in Anteile der übernehmenden Fonds umgetauscht und alle Anteilinhaber, auch jene, die über die Frankfurter Börse handeln, erhalten Anteile der übernehmenden Fonds mit irischer ISIN.
Plant BlackRock, weitere Fonds mit ähnlichen Engagements zusammenzulegen?
Wir überprüfen laufend unsere Produktpalette, um sicherzustellen, dass sie den sich ändernden Bedürfnissen unserer Kunden Rechnung trägt. Dabei steht für uns ein breites und tiefes Produktangebot für unsere Kunden im Mittelpunkt, mit dem sie ihre Anlageideen schnell und problemlos umsetzen können.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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