Verschmelzung von UBS Fonds

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Die UBS Fund Management (Luxembourg) S.A.hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 19. September 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBS (Lux) Equity Fund – EURO STOXX 50 advanced (EUR) P-acc LU0141377779 UBS (Lux) Equity Fund – Euro Countries Opportunity EUR P-acc LU0085870433

Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB wurde bereits eingestellt. Die Rückgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ kann über die FFB bis zum 5. September 2014 vorgenommen werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden der aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fusion informieren.

Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

UBS Fund Management (Luxembourg) S.A.
Geschäftssitz: 33A avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg
Handels- und Gesellschaftsregister: Luxemburg B 154.210
(die „Verwaltungsgesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber des UBS (Lux) Equity Fund – EURO STOXX 50 advanced (EUR) und des UBS (Lux) Equity Fund – Euro Countries Opportunity (EUR) (die „Anteilinhaber“) Die Verwaltungsgesellschaft des UBS (Lux) Equity Fund möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis setzen, den Teilfonds UBS (Lux) Equity Fund – EURO STOXX 50 advanced (EUR) (der „übertragende Teilfonds“) mit Wirkung zum 19. September 2014 (der „Tag des Inkrafttretens“) mit dem Teilfonds UBS (Lux) Equity Fund – Euro Countries Opportunity (EUR) (der „übernehmende Teilfonds“) (beide gemeinsam als die „Teilfonds“ bezeichnet) zu verschmelzen.
Da die Nettovermögenswerte des übertragenden Teilfonds in den vergangenen Monaten kontinuierlich gesunken sind, und angesichts der sich verändernden Bedürfnisse der Anleger ist es nach Ansicht des Verwaltungsrates der Verwaltungsgesellschaft im besten Interesse der Anteilinhaber, den übertragenden Teilfonds gemäß Artikel 12 des Verwaltungsreglements mit dem übernehmenden Teilfonds zu verschmelzen.
Die Verschmelzung erfolgt auf Basis des Nettoinventarwerts je Anteil per 18. September 2014 (Cut-off- Zeit: 16.00 Uhr, MEZ) (das „Referenzdatum“). Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds dem übernehmenden Teilfonds zugerechnet. Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird am Tag des Inkrafttretens auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses berechnet, das dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Teilfonds am Referenzdatum, verglichen mit dem Nettoinventarwert je Anteil der entsprechenden übernehmenden Anteilklasse des übernehmenden Teilfonds, entspricht. Die Verschmelzung bringt für die Anteilinhaber folgende Änderungen mit sich:

Die jeweiligen Risiko- und Ertragsprofile (wie in den entsprechenden KII angegeben) des übertragenden und übernehmenden Teilfonds sind gleich.
Da vor dem Tag des Inkrafttretens unter Umständen ein beträchtlicher Bestandteil seines Vermögens verkauft und in liquide Mittel investiert wird, kann die Verschmelzung die Zusammensetzung des Portfolios des übertragenden Teilfonds wesentlich beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios werden auf den übertragenden Teilfonds beschränkt sein und vor dem Tag des Inkrafttretens vorgenommen. Weitere Merkmale des Teilfonds wie die Handelshäufigkeit, seine Referenzwährung, die Cut-off-Zeit und die Ausschüttungspolitik bleiben unverändert. Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und -auslagen (mit Ausnahme eventueller Transaktionskosten) in Verbindung mit dieser Verschmelzung werden von der UBS AG getragen und haben keine Auswirkung auf den übertragenden oder den übernehmenden Teilfonds.

Für Anteilinhaber des übertragenden und übernehmenden Teilfonds, die der Verschmelzung nicht zustimmen, ist die Rücknahme ihrer Anteile kostenlos bis zum 11. September 2014 (Cutoff- Zeit: 16.00 Uhr, MEZ) möglich. Der übertragende Teilfonds wird anschließend für Rücknahmen geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Teilfonds eine Abweichung von dessen Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die Anpassung des Portfolios an die Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds erforderlich ist. Die Verschmelzung tritt am 19. September 2014 in Kraft und ist bindend für alle Anteilinhaber, die keine Rücknahme ihrer Anteile beantragt haben.
Ab dem 12. August 2014 (Cut-off-Zeit: 16.00 Uhr, MEZ) werden keine Anteile des übertragenden Teilfonds mehr ausgegeben. Am Tag der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds in das Register der Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds eingetragen.
Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer wurde mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in Artikel 71 (1), Punkt a) bis c) Klausel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden.
Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern der Teilfonds auf Anfrage und innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt, das am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, so wie dies in Artikel 71 (1), lit. c), Klausel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen vorgesehen ist. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern der Teilfonds auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds nahegelegt, die KII für den übernehmenden Teilfonds zu lesen, die online unter www.ubs.com/funds verfügbar sind.
Anteilinhaber, die weiterführende Informationen wünschen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Anleger für ihre Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Deutschland AG,
Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main
Die Verwaltungsgesellschaft, Luxemburg, den 13. August 2014
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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