Das Investment: Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Berater: Regierung will Kosten noch einmal prüfen

Die Bundesregierung will den Personalbedarf und die Kosten, die eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler an die Bafin mit sich brächte, noch einmal auf den Prüfstand stellen. Das versprechen die Regierungsvertreter in einem Schreiben an den Bundesrat. Sie reagieren damit auf eine kritische Stellungnahme der Ländervertreter zum geplanten Aufsichtsübertragungsgesetz.

Der Bundesrat hatte sich auf seiner Sitzung am 15. Mai zum geplanten Aufsichtswechsel für Gewerbeordnungsvermittler mit Lizenzen nach Paragraf 34f und 34h geäußert. Die Ländervertreter lehnen demnach den Plan der Regierung, diese Vermittler der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu unterstellen, zwar nicht rundheraus ab. Sie äußern allerdings Bedenken. Diese hat sich die Bundesregierung offenbar zu Herzen genommen hat, zumindest in Teilen.

In seiner Stellungnahme kritisierte der Bundesrat konkret: Es bleibe unklar, wie sich eine Bafin-Aufsicht für das Vermittlersegment umsetzen lasse – und zwar in finanzieller wie auch organisatorischer Hinsicht. Denn selbst der Nationale Normenkontrollrat, Beratergremium der Bundesregierung, habe festgestellt, dass Aufwand und Kosten im Vorfeld nur lückenhaft ermittelt und nicht nachvollziehbar dargestellt wurden. Der Bundesrat bitte daher die Bundesregierung, den tatsächlichen Personalbedarf und die jährlichen Kosten, die der Aufsichtswechsel voraussichtlich verursachen werde, erneut zu prüfen.

Weiter monierten die Ländervertreter: Man habe im Vorfeld kaum Alternativen zur Bafin-Aufsicht in der jetzt angepeilten Form erwogen. Beispielsweise die Idee einer Zwei-Stufen-Aufsicht: Formal an der Spitze stünde die Bafin, das operative Geschäft bliebe bei den bereits zuständigen und schon erfahrenen Industrie- und Handelskammern (IHKs). Auch die Einstufung des Gesetzesverfahrens als „eilbedürftig“ sei nicht nachvollziehbar, hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme kritisiert.

Auf diese Einwände hat die Bundesregierung nun reagiert. Und im ersten Kritikpunkt tatsächlich Entgegenkommen signalisiert: Die Kosten wolle man in der Tat noch einmal überprüfen. Den Sinn des Aufsichtswechsels ziehen die Regierungsvertreter indessen auch nachträglich nicht in Zweifel. Ziel sei es, die Aufsicht für alle Finanzberater zu vereinheitlichen. Das sei in Anbetracht der vielen europäischen Regeln, die mittlerweile ins Aufsichtsrecht hineinspielten, notwendig.

Auch auf die Kritik des Bundesrats hin, es seien kaum Alternativen zur jetzt anvisierten Form der Bafin-Aufsicht im Gespräch gewesen, schalten die Regierungsvertreter auf stur: Es seien überhaupt keine geeigneten Alternativen ersichtlich gewesen. Insbesondere eine zweistufige Lösung – mit Kompetenzen sowohl bei der Bafin als auch bei den IHKs – seien „nach Auffassung der Bundesregierung verfassungsrechtlich bedenklich“.

Dass man das Gesetzesverfahren als eilbedürftig einstufe, sei dem baldigen Beginn des neuen Aufsichtsregimes für 34f- und 34h-Vermittler geschuldet: Der Wechsel solle zum 1. Januar 2021 statfinden. Man wolle der Bafin und den betroffenen Vermittlern Zeit zur Vorbereitung einräumen und das Vorhaben vor der parlamentarischen Sommerpause abschließen.

Wann mit der erneuten Überprüfung der Kosten zu rechnen ist, lässt die Antwort der Bundesregierung allerdings offen. Daher ist auch fraglich, ob die neu berechneten Kosten im Gesetzgebungsprozess noch eine Rolle spielen werden. Denn viel Zeit bis zur endgültigen Abstimmung im Bundestag bleibt nicht mehr: Am 19. Juni soll nach derzeitigem Plan der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passieren.

Eine Beaufsichtigung der etwa 37.000 registrierten 34f- und 34h-Vermittler durch die Bafin würde nach bisheriger Berechnung der Bundesregierung mit jährlich rund 36,4 Millionen Euro zu Buche schlagen. Hinzu kämen einmalig 5,2 Millionen Euro. Alle Kosten sollen die Beaufsichtigten selbst schultern – in Form von Umlagen, Gebühren und gesonderten Kostenerstattungen.

An der Höhe der ermittelten Kosten haben neben dem Bundesrat und dem Normenkontrollrat auch Branchenvertreter Zweifel geäußert. Beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW befürchtet man etwa: Durch die Umorganisation könnten viele Vermittler auf eine eigene Lizenz verzichten wollen. Wenn von 37.000 Vermittlern am Ende möglicherweise nur weniger als 10.000 mit eigener Erlaubnis übrig blieben, müssten die verleibenden Vermittler rund viermal so viel zahlen wie aktuell geplant.

von Iris Bülow

Quelle: Das Investment

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