FondsProfessionell: Strafzins durch die Hintertür? BGH pfeift Banken zurück


Der Bundesgerichtshof hat Banken in einem Urteil abgewatscht. Sie dürfen geänderte Geschäftsbedingungen nicht einfach in Kraft setzen, nur weil Kunden diese stillschweigend akzeptieren. Der Richterspruch könnte auch Auswirkungen auf die zunehmende Einführung von “Verwahrentgelten” haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April ein überraschendes Urteil (Az.: XI ZR 26/20) gefällt, das große Auswirkungen auf für den Bankensektor haben wird – auch, was die zunehmende Einführung von “Verwahrentgelten” oder “Einlagengebühren” betrifft, da die Geldhäuser diese nicht länger ohne Weiteres einfordern können.

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