Das Investment: Abgeltungssteuer soll fallen – allerdings nur bei Zinserträgen

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Die Forderung wurde seit Längerem parteiübergreifend gestellt: Kapitalerträge sollen nicht mehr per Abgeltungssteuer, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Das Abschlusspapier der Sondierungsgespräche für eine möglichen großen Koalition enthält jetzt einen entsprechenden Plan – allerdings nur für Zinserträge.

Das Thema Abgeltungssteuer schaffte es in den vergangenen Jahren immer mal wieder auf die politischen Agenda: Die Abgeltungssteuer – also 25 Prozent Kapitalertragssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – solle abgeschafft werden, forderten Politiker parteiübergreifend.

Stattdessen sollten Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden, lautete die Forderung. Statt mit rund 25 Prozent könnten sie so mit bis zu 42 Prozent belastet werden. Das Ende der Abgeltungssteuer schien nur eine Frage der Zeit zu sein.

Jetzt hat das Thema tatsächlich Einzug gehalten in das Ergebnispapier der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Allerdings in abgespeckter Weise: „Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft“, heißt es hier. Für Erträge aus Dividenden und Kursgewinnen würde sich mithin nichts ändern: Sie unterlägen weiterhin der rund 25-prozentigen Abgeltungssteuer. Zinssparer und Inhaber von Rentenfondsanteilen wären nach den aktuellen Plänen allerdings vermutlich nicht steuerbefreit, sondern müssten ihre Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Die Abgeltungssteuer war 2009 eingeführt worden, um Anleger davon abzuhalten, Kapital aus Deutschland abzuziehen und im Ausland zu versteuern. Mit dem mittlerweile möglichen grenzübergreifenden Austausch von Steuerdaten hat sich der Hintergrund allerdings verändert.

Von: Iris Bülow

Quelle: Das Investment

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