Das Investment: Die Antwort auf Geldwäschegesetz und kommende Regulierungen

sjb_werbung_das_investment_300_200

Im Juni 2017 trat die vom Bundestag bereits beschlossene Umsetzung der Änderungen der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie in Kraft – eine weitere Herausforderung für die Compliance-Beauftragten von KVGen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen.Auch mit den seit dem 10. Januar 2017 von der BaFin veröffentlichten KAMaRisk hat die Compliance-Funktion bei Kapitalverwaltungsgesellschaften zusätzliche Bedeutung erhalten. Die Anforderungen an die Einrichtung unternehmensweiter und wirksamer Compliance- und Risikomanagement-Funktionen haben damit noch einmal zugenommen und setzen geeignete Systeme und Prozesse für die fortlaufende Überwachung und das Reporting durch Compliance-Beauftragte und Risikomanager voraus.

Richtig organisiert, lassen sich das Kosten-/Nutzenverhältnis verbessern und Risiken senken

Oft wird Compliance als notwendiges Übel in den Unternehmen empfunden. Natürlich bedeutet die Umsetzung und interne Überwachung aufsichtsrechtlicher Vorgaben zunächst einmal erheblichen Aufwand. Doch richtig organisiert lassen sich Effektivität und Effizienz der Compliance-Funktion deutlich erhöhen und gleichzeitig Risiken für KVG und Investoren signifikant reduzieren. Compliance ist als Funktion in der KVG obligatorisch, sollte aber mehr sein als ein bloßes Überwachungsorgan.

Sie soll die KVG und damit mittelbar auch die Investoren der verwalteten Produkte vor Haftungsrisiken aus dem Aufsichtsrecht schützen. Alle KVGen müssen deshalb über eine permanente, wirksame und unabhängige Compliance­Stelle verfügen, welche die Einhaltung der gesetzlichen Verhaltens- und Organisationspflichten überwacht und sicherstellt.

Allgemeine Anforderungen an die Organisationsstruktur

Zugelassene KVGen sollten in einem ersten Schritt die Übereinstimmung ihrer Organisation und Prozesse mit den aktuellen Anforderungen an das Risikomanagement und die Compliance-Funktion überprüfen. Unter dem Aspekt der Effizienz könnte es sinnvoll sein, diese Überprüfung von externen Spezialisten, zumindest aber von einer Stelle außerhalb der KVG, durchführen zu lassen. Zu diesem Zweck können entsprechende Instrumente wie der KVG-Kompass von CONNOS eingesetzt werden. Damit ist eine Reifegradprüfung möglich, die präzise zeigt, welche Anforderungen für die spezifische KVG zu erfüllen sind, bis zu welchem Grad diese bereits erfüllt werden und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Das Instrument eignet sich auch für neue KVGen, die sich noch im Aufbau oder Zulassungs- bzw. Registrierungsprozess befinden. So können eine Organisationsstruktur und Entscheidungsprozesse aufgebaut werden, bei denen Berichtspflichten klar und verbindlich festgelegt sowie Funktionen und Aufgaben eindeutig zugewiesen und dokumentiert sind. Durch die grundlegende Organisations- und Prozessdefinition wird sichergestellt, dass allen relevanten Personen die für eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben einzuhaltenden Verfahren bekannt sind, angemessene interne Kontrollmechanismen die Einhaltung von Beschlüssen und Verfahren auf allen Ebenen überwachen, ein wirksamer interner Informationsfluss an alle relevanten Stellen der KVG wie auch alle beteiligten Dritten und eine angemessene systematische Dokumentation der Geschäftstätigkeit stattfindet.

Dabei ist die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten und für den Fall der Fälle eine angemessene Notfallplanung vorzuhalten.

Compliance-Funktion: Verantwortung und Delegation

Es liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung, dass jedes Risiko einer etwaigen Missachtung der festgelegten Pflichten durch die KVG sowie die damit verbundenen Risiken aufgedeckt werden. Es obliegt der Geschäftsleitung, angemessene Grundsätze und Verfahren aufzusetzen, diese umzusetzen und aufrechtzuerhalten sowie angemessene Maßnahmen einzuführen, um dieses Risiko auf ein Mindestmaß zu beschränken und die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, Befugnisse im Rahmen dieser Richtlinie wirksam auszuüben.

Die laufende Überwachung und regelmäßige Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren übernimmt die Compliance-Funktion bzw. je nach Größe des Unternehmens der Compliance-Beauftragte und berichtet die Ergebnisse an die Geschäftsleitung. Der Compliance-Beauftragte hält auch die Schritte nach, die zur Beseitigung etwaiger Defizite des AIFM bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen unternommen wurden. Er berät und unterstützt die verantwortlichen Personen bei der Erfüllung der für KVGen festgelegten Pflichten.

Modulare Compliance-Software sorgt für Effizienz

Die ideale Software-Lösung für das Compliance Office liefert alle notwendigen Instrumente und Maßnahmen aus einer Hand und wichtiger noch: aus einer Datenquelle.

Sie enthält einen detaillierten Überwachungsplan, der alle festgelegten Kontrollaufgaben der Compliance-Funktion enthält und chronologisch ordnet. Über eine „Compliance-Checkliste“ werden delegierte Aufgaben und Maßnahmen gesteuert und die Vollständigkeit der notwendigen Unterlagen und Daten sichergestellt. Meldeformulare helfen bei der standardisierten und revisionssicheren Erfassung und Dokumentation von Compliance-Fällen.

Alle diese Instrumente zusammen bilden die Informationsgrundlage für den Compliance-Bericht, der nun auf Knopfdruck generiert und den verantwortlichen und sonstigen relevanten Stellen zur Unterschrift und Kenntnis zugeführt werden kann. Nicht nur der aktuelle, sondern auch der historische Compliance-Status der KVG ist so jederzeit transparent.

Wie eine KVG mit Compliance-Themen umgeht, findet auch immer häufiger bei professionellen Investoren Beachtung, die selbst strengen aufsichtsrechtlichen Regeln unterliegen. Die Compliance der KVG könnte daher zunehmend zu einem Kriterium bei Investitionsentscheidungen werden. Nicht zuletzt deshalb sollte eine gut organisierte Compliance nicht nur als lästige Pflicht, sondern als Chance verstanden werden.

Von: Christian Maaß
Quelle: Das Investment

Siehe auch

Citywire: Bayerische Boutiquen-Manager trennen sich – einer startet eigenen Aktienfonds

Elmar Baurs Ziel ist es, die ursprüngliche Strategie des Fundament Total Return wieder zum Leben zu erwecken. Elmar Baur und Ralph Blum, die seit 2018 gemeinsam den defensiven Mischfonds Fundament Total Return verwaltet haben, gehen getrennte Wege. Während Blum die Strategie weiterführt, ist Baur zum Jahreswechsel aus der Fondsberatung und der Gesellschaft, der Fundament Capital aus Königsbrunn in …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert