Xing: Richter halten Wucherzinsen vom Finanzamt für grundgesetzwidrig

teaser_logo_xing_300_200Wer dem Staat Steuern schuldet, muss sechs Prozent Zinsen zahlen. Zum ersten Mal sagt nun der Bundesfinanzhof, das sei angesichts der Niedrigzinsen „realitätsfern“ – und wirke „wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung“. Es ist ein Paukenschlag: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat erstmals Zweifel an den jährlich sechs Prozent Zinsen geäußert, die die Finanzämter trotz jahrelanger Niedrigzinsphase immer noch von säumigen Steuerzahlern verlangen dürfen. Die Zinshöhe von monatlich 0,5 Prozent der Steuerschuld sei realitätsfern und unbegründet, teilte der Bundesfinanzhof in München mit. Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 bestünden „schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel“ (Beschluss IX B 21/18). „Die realitätsferne Bemessung der Zinshöhe wirkt in Zeiten eines strukturellen Niedrigzinsniveaus wie ein rechtsgrundloser Zuschlag auf die Steuerfestsetzung“, hieß es in der Mitteilung zum Beschluss des IX. Senats unter dem Vorsitz von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff.

...Weiterlesen bei Xing | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

Fundview: Sammy Suzuki fährt China-Übergewicht in Schwellenländer-Fonds

Der Head of Emerging Markets Equities bei AllianceBernstein zeigt sich gegen den aktuellen Trend optimistisch für China-Aktien und hält entsprechend ein Übergewicht in seiner Low-Vol-Strategie. Neben China wird derzeit auch ein Übergewicht in den Vereinigten Arabischen Emiraten gehalten. Viele westliche Investoren haben in den vergangenen Wochen und Monaten chinesische Aktien aus ihren Portfolios gestrichen. Nicht …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert