Tagesarchiv

Das Investment: Brexit – besser ein Ende mit Schrecken

Wie lange sollen sich Anleger und Märkte eigentlich noch mit dem Hin und her um den Brexit beschäftigen, fragt sich Uwe Zimmer. Denn ob Großbritannien nun in der EU bleibt, sie mit oder ohne Vereinbarung verlässt oder eine Zwischenform findet: Die Sache soll endlich zu einem Ende kommen, fordert der Geschäftsführer des Kölner Vermögenverwalters Fundamental Capital.

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Spiegel Online: Sitzt Deutschland wirklich auf einer Billionen-Bombe?

Fast eine Billion Euro schuldet die Europäische Zentralbank der Bundesbank im internen Zahlungssystem Target 2. Kritiker sehen darin ein gewaltiges finanzielles Risiko für Deutschland. Doch wie groß ist die Gefahr tatsächlich? Schaut man sich in den rechten Ecken des Internets um, ist die Sache klar: Der finanzielle Untergang Deutschlands versteckt sich hinter dem etwas sperrigen Namen “Target 2”. Dieses offiziell als Zahlungssystem europäischer Notenbanken angelegte System wird demnach von den Euro-Südländern dazu benutzt, um Deutschland auszunehmen. Über einen “Haftungswahnsinn” schimpft …

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Die Immobilie: 30 Prozent weniger Nachfrage von Banken: Wie Fintechs den Markt für Büroimmobilien beeinflussen

SJB | Korschenbroich, 11.02.2016. Brauchen Banken und Versicherungen noch feste Filialen? Und wie viel Raum benötigen moderne Finanzdienstleister? Die Münchner Beratungsgesellschaft Catella hat untersucht, wie Fintechs und andere Start-ups den Markt für Büroimmobilien beeinflussen. Banken und ihre Dienstleistungen werden immer unsichtbarer. Digitalisierung ist das Stichwort der Stunde. Immer mehr Fintechs drängen in den Markt und verschieben klassische Dienstleistungen ins Netz.

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FAZ: Ehemaliger Verfassungsrichter: Abschaffung von Bargeld ist verfassungswidrig

Ist die Bargeldobergrenze mit dem Grundgesetz vereinbar? Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat da erhebliche Bedenken. Der  frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig. „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“, sagte Papier dieser Zeitung. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.

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