Das Investment: Was planen die Maklerpools? – 3 Fragen zu Mifid II

sjb_werbung_das_investment_300_200DAS INVESTMENT befragte Maklerpools, wie sie sich auf die Umsetzung der Mifid II in deutsches Recht vorbereiten. Fünf große Pools geben Auskunft über ihre Projekte und Erwartungen.

Kürzlich erst wurde der Referentenentwurf für die Änderungen im Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) veröffentlicht. Zu Juli 2017 sollen die Mifid-II-Regularien umgesetzt sein, ab Januar 2018 gilt die Mifid II verpflichtend. Auch für Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f hat die Mifid II einige Neuerungen parat – sie müssen sich in Bezug auf wesentliche Pflichten ähnlich wie Vermögensverwalter aufstellen.

Die Maklerpools unterstützen die 34f-Vermittler bei der Erfüllung dieser neuen Vorgaben nach Kräften. Wie beurteilen die Pool-Experten die Mifid-II-Regularien und was haben sie bereits in der Pipeline für ihre angeschlossenen Vermittler?

> Netfonds: „Die technischen Anpassungen werden enorm sein“

> Jung, DMS & Cie: „Durch die Verschiebung hatten wir ausreichend Zeit, die Neuerungen zu implementieren“

> FondsKonzept: „Mifid II ist der Anlass, sich mit einer ausgefeilten Infrastruktur und Steuerung des Geschäftsbetriebes nachhaltig aufzustellen“

> maxpool: „Der Vertrieb muss stärker auf Beratungsentgelte umstellen“

> Fonds Finanz: „Konkrete Einschätzung erst nach finalen Regelungen“

Netfonds
Martin Steinmayer, Vorstand Netfonds Gruppe: „Die technischen Anpassungen werden enorm sein“

1. An welchen konkreten Projekten arbeiten Sie derzeit bezüglich der Mifid II für Ihre Makler?

Martin Steinmayer: Neben der Basis-Arbeit unsere Partner umfassend zu informieren, haben wir bereits Lösungen geschaffen, die dem Berater den Umgang mit der Regulierung erleichtern. Bereits jetzt müssen Regeln zur Offenlegung der Art der Berechnung und der Höhe der Provisionen und Zuwendungen berücksichtigt werden.

Dieser Pflicht kommen unsere Berater, dank einer technischen Lösung innerhalb der Netfonds-Beratersoftware problemlos nach. Die Kosten werden automatisch im Beratungsprotokoll transparent in Euro ausgewiesen. Um auch dauerhaft die Transparenz hinsichtlich der Kostenstrukturen von Produkt und Beratung und die Auswirkungen auf die Rendite zu gewährleisten, arbeiten wir gemeinsam mit Datenlieferanten und Produktpartnern daran die geforderten Daten zu erweitern.

Zukünftig muss durch Mifid II zudem belegt werden, dass die Qualität der Beratung für den Kunden durch die Vereinnahmung von Provisionen wesentlich aufgewertet wird. Die Provision seitens des Produktgebers darf demnach nicht erst den Geschäftsbetrieb ermöglichen sondern muss diesen auch qualitativ verbessern. So umständlich dies zunächst klingen mag, am Ende werden die „klassischen Aufwendungen“ für IT-Dienstleistungen die Vereinnahmung von Zuwendungen wohl auch zukünftig rechtfertigen.

Auch Mischmodelle (die Kombination aus Honorar vom Kunden und der Annahme von Provisionen) dürften hier hilfreich sein. Finale Antworten werden wir hierzu erst geben können, wenn die Ausführungsvorschriften seitens der ESMA finalisiert sind.

Was konkret kann man tun? Berater müssen sich überlegen, welche messbaren Mehrwerte Sie Ihrem Kunden gegenüber erbringen und wie Sie diese Leistungen technisch möglichst einfach umsetzen. Hier kommen wir gern mit ins Spiel und liefern mit unserer Beraterplattform Lösungen. Dazu zählen schon heute regelmäßige Depotberichte (auf Knopfdruck), regelmäßige Informationen wie professionelle Newsletter oder auch Quartalsberichte (dazu haben wir eigens neue Mitarbeiter eingestellt, die Vorlagen in unserer Plattform bereitstellen) oder auch der rund um die Uhr mögliche Zugang zu Depotinformationen (App und Online-Depoteinsicht). In diesem Kontext haben wir auch unseren neuen DWS-Zulagenreport entwickelt.

2. Werden Sie ein Serviceangebot für die Telefonaufzeichnung der Beratungsgespräche bzw. der Kundenkommunikation anbieten?

Steinmeyer: Wir stellen bereits jetzt einen Dienstleister zur Verfügung, der das „Taping“ grundsätzlich ermöglicht. Betrachtet man allerdings den realen Arbeitsalltag eines Beraters, der viel unterwegs ist, so muss „Taping“ von jedem Ort verfügbar sein. Sowohl im mobilen Netz als auch im Festnetz. Wir sondieren den Markt und haben erste Lösungsanbieter identifiziert.

Der Anforderung an sich stehen wir kritisch gegenüber, denn zum einen befürchten wir Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Kunde und Berater und zum anderen sehen wir den Bedarf enormer Speicherkapazitäten, wenn man für sieben Jahre Gespräche archivieren muss.

3. Welche Punkte aus dem Mifid-II-Katalog werden aus ihrer Sicht in der Praxis am problematischsten für den Vermittler umzusetzen sein?

Steinmeyer: Die technischen Anpassungen werden enorm sein. Viele Details werden sich noch ergeben. Mit viel Fleiß und erheblichen Investitionen werden wir diese Hürde für unsere Partner nehmen. Persönlich muss ich sagen, dass mir das Thema Taping „nicht schmeckt“.

Eine gesunde Beziehung zwischen Berater und Kunden besteht nicht nur aus der reinen Beratung und Vermittlung. Das Aufzeichnen von Telefonaten ist speziell für diese gegenseitige Vertrauensbildung ein Hemmnis. Aus meiner Sicht als „Kunde“, akzeptiere ich dieses Verfahren bei meinem Telefonanbieter – aber nicht bei meinem Berater.

Jung, DMS & Cie.
Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender Jung, DMS & Cie.: „Durch die Verschiebung hatten wir ausreichend Zeit, die Neuerungen zu implementieren“

1. An welchen konkreten Projekten arbeiten Sie derzeit bezüglich der Mifid II für Ihre Makler?

Sebastian Grabmaier: Wir bieten als Maklerpool unseren Vertriebspartnern einen umfassenden Service mit unserem innovativen Kundenverwaltungssystem, in dem sämtliche regulatorischen Anforderungen berücksichtigt sind. Seit Mitte 2015 setzen wir uns intensiv mit der Umsetzung von Mifid II auseinander – durch die Verschiebung des Starts der Umsetzung auf 2018 haben wir nun ausreichend Zeit gehabt, die Neuerungen in unser Kundenverwaltungssystem zu implementieren.

Außerdem können wir zum Beispiel die geforderte Weiterleitung von Informationen von den KVGen über unsere Partner zu den Kunden und umgekehrt unproblematisch gewährleisten, da wir auch bisherige Anforderungen wie zum Beispiel die Antrags- oder Geldwäscheprüfung ernst genommen haben und Anträge stets durch unsere Hände gehen. Da müssen wir gar nicht viel nachrüsten.

2. Werden Sie ein Serviceangebot für die Telefonaufzeichnung der Beratungsgespräche bzw. der Kundenkommunikation anbieten?

Grabmaier: Ja, selbstverständlich.

3. Welche Punkte aus dem Mifid-II-Katalog werden aus Ihrer Sicht in der Praxis am problematischsten für den Vermittler umzusetzen sein?

Grabmaier: Ich denke, das werden die neuen Product-Governance-Bestimmungen sein: Der Gesetzgeber wird von Maklern sowohl die Kontrolle der Einhaltung einer von den Produktgebern vorzugebenden Zielmarktdefinition, als auch regelmäßige Erfahrungsberichte einfordern sowie das Zurückspielen der erforderlichen Kontrolldaten an die Produktgeber.

Alle diese Anforderungen sind nur mithilfe eines guten Pools mit angemessenem Aufwand von einem Investment- und Fondspolicenvermittler zu erfüllen. Allein die Sinnhaftigkeit lässt sich nicht auf ersten Blick erschließen: Solange keinem Marktteilnehmer wirklich klar ist, wie eine solche Zielmarktdefinition insbesondere für defensive Produkte aussehen kann (für wen eignet sich ein breit diversifizierter Mischfonds eigentlich nicht?), fällt es auch schwer, sich vorzustellen, wie dadurch der Kundenschutz wirklich verbessert werden soll.

Es bleibt also die Hoffnung, dass der Schutzzweck des Regelungsbereiches durch eine  Konkretisierung im Verordnungsentwurf besser zu Tage tritt, damit nicht viel Aufwand für wenig Nutzen getrieben wird.

FondsKonzept
Hans-Jürgen Bretzke, Vorstand der FondsKonzept AG: „Mifid II ist der Anlass, sich mit einer ausgefeilten Infrastruktur und Steuerung des Geschäftsbetriebes nachhaltig aufzustellen“

1. An welchen konkreten Projekten arbeiten Sie derzeit bezüglich der Mifid II für Ihre Makler?

Hans-Jürgen Bretzke: Es geht dabei um zwei Punkte: Erstens die informationstechnologische und unternehmerische Begleitung des Maklers hinsichtlich Mifid II. Auf technologischer Seite haben wir die Lösungen schon, bevor das Problem überhaupt auftritt.

Mit den Funktionalitäten des Maklerservicecenters, des digitalen Finanzordners für Endkunden, der App im eigenen Layout oder der Maklerwebseite inklusive Vergleichsrechner und Fondsshop kann der Makler auf alle nötigen Tools zurückgreifen, die ihm und seinen Kunden Mehrwerte verschaffen. Die Legitimation veränderter Vergütungsmodelle und Zuwendungen für Mifid-II-gerechte Dienstleistungen ist bereits implementiert, wenn der Makler seinen Kunden alle Dienstleistungen, die wir ihm zur Verfügung stellen, in vollem Umfang anbietet.

Hinzu kommt der zweite Aspekt – die unternehmerische Begleitung des Maklers und die Neudefinition bzw. Überarbeitung seines Geschäftsmodells. Mifid II ist der Anlass, den Wandel als Chance zu begreifen und sich mit einer ausgefeilten Infrastruktur und Steuerung des Geschäftsbetriebes nachhaltig aufzustellen.

2. Werden Sie ein Serviceangebot für die Telefonaufzeichnung der Beratungsgespräche bzw. der Kundenkommunikation anbieten?

Bretzke: Hier haben wir vorausgedacht. Seit Jahren kann der Makler seine Telefonanlage mit unserem Maklerservicecenter verbinden. Bis Ende des ersten Quartals 2017 werden wir die technischen Voraussetzungen für eine vollumfängliche app-gestützte Videoberatung schaffen, die kundenseitig auf jedem Endgerät verfügbar ist bzw. auch vom Berater ebenfalls geräteunabhängig und ohne seine Telefonanlage initiiert werden kann.

Wenn mit Mifid II eine Aufzeichnung nötig sein wird, kann diese mit der zur Verfügung stehenden Infrastruktur jederzeit und unabhängig vom Kommunikationsmittel im Maklerservicecenter vorgenommen werden.

3. Welche Punkte aus dem Mifid-II-Katalog werden aus Ihrer Sicht in der Praxis am problematischsten  für den Vermittler umzusetzen sein?

Bretzke: Wenn sich der Makler an unsere Empfehlung hält, wird er technisch keinen großen Aufwand betreiben müssen. Der größte Aufwand wird die Anpassung eingefahrener Prozesse und gegebenenfalls diejenige an neue gesetzliche, aber auch vom Markt geforderte Dienstleistungen sein.

Die Zeiten der einfachen „Bestandsvergütung“ sind vorbei. Der Makler hat jedoch unserer Meinung nach alle Möglichkeiten, sich auch nach Mifid II so zu positionieren, dass er seinen Geschäftsbetrieb profitabel halten und stetiges Wachstum bei den Umsatz- und Kundenzahlen generieren kann.

maxpool
Eric Förster, Leiter Investment und Asset Management bei maxpool: „Der Vertrieb muss stärker auf Beratungsentgelte umstellen“

1. An welchen konkreten Projekten arbeiten Sie derzeit bezüglich der Mifid II für Ihre Makler?

Eric Förster: Wir sind in Abstimmung mit unserem Servicedienstleister und Abwickler Fondsnet stets auf dem rechtlich neuesten Stand und bieten unseren Maklern auch im Zuge der Mifid II rechtssichere Abwicklungs- und Beratungsmöglichkeiten über online-basierte Software.

2. Werden Sie ein Serviceangebot für die Telefonaufzeichnung der Beratungsgespräche bzw. der Kundenkommunikation anbieten?

Förster: Dieser Punkt ist in Arbeit.

3. Welche Punkte aus dem Mifid-II-Katalog werden aus Ihrer Sicht in der Praxis am problematischsten für den Vermittler umzusetzen sein?

Förster: Die Richtlinie wird alle Bereiche des Vertriebszyklus berühren. Wahrscheinlich wird beim Thema Zuwendungen und bei der Konzeption der Produkte die aufwändigste Thematik herrschen. Bei der „Erstellung“ des Produktes muss nun bereits berücksichtigt werden, an welchen Anleger das Produkt zu verkaufen ist. Das ist sehr komplex.

Zudem ist die Kontrolle des Tatbestands „Mehrwert liefern für vertriebliche Leistung“ (Vertriebsfolgeprovision) sehr schlecht zu beweisen, so dass einerseits Fondsgesellschaften neue Preismodelle für Fonds anbieten müssen, andererseits der Vertrieb stärker auf Beratungsentgelte umstellen muss.

Fonds Finanz
Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung der Fonds Finanz Maklerservice: „Konkrete Einschätzung erst nach finalen Regelungen“

Fonds Finanz hat die drei Fragen nicht einzeln beantwortet, sondern ein Gesamt-Statement zum Komplex Mifid II abgegeben:

Tim Bröning: „Die Fonds Finanz beobachtet die Gesetzgebung rund um die Mifid II und insbesondere die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht laufend und äußerst aufmerksam. Seit einiger Zeit steht der Entwurf zum 2. FiMaNoG in der Diskussion. Erst wenn die finalen Regelungen feststehen, können wir eine konkrete Einschätzung abgeben. In jedem Fall werden wir unsere Investmentberatungssoftware “Advisor’s Studio” an die Regelungen anpassen, damit unsere Makler weiterhin eine rechtskonforme Beratung tätigen können.

Quelle: Das Investment

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