Finanzwelt: OLG Köln muss über Provisionsabgabeverbot entscheiden

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FinTech legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln ein, den Haftungsauschluss aus den AGB zu streichen. Oberlandesgericht Köln empfindet Provisionsabgabeverbot als nicht mehr zeitgemäß.

Ein FinTech-Unternehmern wirbt neue Kunden mit dem Versprechen, dass die Kunden bei Übertragung ihrer Versicherungsverträge die Hälfte der empfangenen Courtagen erhalten. Im Gegenzug mussten sie aber auf die gesetzlich vorgeschriebene Beratung verzichten, ebenso auf die ebenfalls gesetzlich vorgesehene Haftung des Unternehmens. Geregelt war dies im Kleingedruckten, den so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die wohl von den meisten Kunden gar nicht gelesen werden. Diese Praxis empfand Harald Banditt, Vorstandsmitglied der Interessensgemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) unrechtmäßig und klagte deshalb beim Landgericht Köln auf Unterlassung.

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