Cash.Online: Berliner Testament: Vorsicht vor der Bindungsfalle

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Viele Testamente zwischen Ehegatten sind nach dem sogenannten Berliner Modell gestaltet. Sollte ein Partner sterben und sich die Lebensumstände des anderen grundsätzlich ändern, beispielsweise durch eine erneute Eheschliessung, kann letzterer in die “Bindungsfalle” tappen.

Bei dem häufig verwendeten sogenannten Berliner Testament, einer besonderen Form des Ehegattentestaments, setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Vollerben ein. Dann bestimmen sie gemeinsam einen Schlusserben, der den Nachlass erhält, wenn beide Ehepartner gestorben sind.

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