Änderung der Vertragsbedingungen bei einem IP Concept Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
AKZENT Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 1 A0NH3A LU0354948639

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183
Mitteilung an die Anleger des Fonds
Akzent Invest Fonds 1 (Lux)
mit den Teilfonds
Akzent Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 1
WKN: A0NH3A; ISIN: LU0354948639
Akzent Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 2
WKN: A0NJKN; ISIN: LU0356716760
Akzent Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 3
WKN: A0NJKP; ISIN: LU0356716844
Akzent Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 4
WKN: A0NJKQ; ISIN: LU0356716927
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung, welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Die Anleger der oben genannten Teilfonds werden hiermit über folgende Änderungen unterrichtet, die mit Wirkung zum 1. Juni 2015 in Kraft treten:
1. Änderung der Berechnungsgrundlage der Depotbankvergütung
Unter Wahrung der Anlegerinteressen und vor dem Hintergrund einer effizienteren Gebührenabwicklung wird die Berechnungsgrundlage der Depotbankvergütung der einzelnen Teilfonds analog zu der im Verkaufsprospekt vorgesehenen Verwaltungsvergütung wie folgt geändert:
Die Depotbank erhält für die Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Depotbankvertrag eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,1% p.a., die auf der Basis des durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens während eines Monats nachträglich am Monatsultimo berechnet und ausgezahlt wird.
2. Erhebung eines Rücknahmeabschlags Die im Verkaufsprospekt vorgesehene Erhebung eines Rücknahmeabschlags in Höhe von bis zu 5% des Anteilwertes wurde zeitweise ausgesetzt. Der Rücknahmeabschlag kann wieder erhoben werden.
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3. Änderung des erwarteten Grades der Hebelwirkung im Rahmen des relativen VaR Ansatzes Der erwartete Grad der Hebelwirkung, berechnet nach der Nominalwertmethode (Summe der Nominalwerte bzw. Äquivalenzwerte aller relevanten Derivate) wurde auf 80%-150% des jeweiligen Teilfondsvolumens geschätzt.
4. Redaktionelle und aufsichtsrechtliche Anpassungen
Der Ausgleich für die sich aus einem Umtausch von Anteilen ergebende Spitzenbeträge wird wie folgt geändert:
Sich aus dem Umtausch von Anteilen ergebende Spitzenbeträge werden dem Anleger gutgeschrieben.
Folgender Unterabsatz (Artikel 4, Ziffer 6. m) des Verwaltungsreglements des Fonds) soll gestrichen werden:
Erwirbt ein Teilfonds Anteile eines anderen Teilfonds desselben Umbrella Fonds, darf es nicht zu einer Verdoppelung von Verwaltungs-, Zeichnungs- oder Rücknahmegebühren auf der Ebene des Teilfonds kommen, der in den Zielfonds desselben Umbrella Fonds investiert hat.
Rechte der Anleger aufgrund der vorgenannten Änderungen:
Anleger, die mit der unter 1. genannten Änderung nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 29. Mai 2015, 16:00 Uhr, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen sowie bei der Zahl-, Register-, Transferstelle und Depotbank, der DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen, zurückgeben.
Nach Ablauf der im vorstehenden Absatz genannten Frist kann wieder ein Rücknahmeabschlag in Höhe von bis zu 5% des Anteilwertes erhoben werden.
Der geänderte Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement ist ab dem 1. Juni 2015 am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com, der Depotbank, der Zahlstelle in Luxemburg sowie der Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland, der DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im April 2015
IPConcept (Luxemburg) S.A.
Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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