Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Hauck&Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Pegasos – Balanced Multi-Asset Fund HAFX2C LU0355736231

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu diesen Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

 

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger.
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Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
R.C.S. Luxembourg Nr. B31093
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
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MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS Pegasos MIT DEM TEILFONDS

Pegasos – Balanced Multi-Asset Fund (ISIN LU0355736231)

Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens Pegasos folgende
Änderung beschlossen:

1. Der Name des Teilfonds Pegasos – Balanced Multi-Asset Fund wird geändert in Pegasos – SFC Global Markets.
2. Der bisherige Anlageberater Pegasos Capital GmbH, Possartstr. 9, D-81679 München wird zum Fondsmanager bestellt. Daneben wird die Schleber Finanz-Consult GmbH,
Luise-Ullrich-Straße 8, D-82031 Grünwald zum Fondsmanager des Teilfonds Pegasos – SFC Global Markets bestellt.
3. Die Vergütungsregelungen werden wie folgt angepasst:
•  Verwaltungsvergütung: Die Verwaltungsvergütung wird von bis zu 0,25 % p.a. auf bis zu 0,20 % gesenkt. Es wird eine Mindestvergütung von 3.000,- Euro pro Jahr eingeführt.
•  Anlageberatungsvergütung: Die bisherige Anlageberatungsvergütung von bis zu 1,40 % p.a. wird durch die Fondsmanagementvergütung von bis zu 1,50 % p.a. ersetzt.
•  Verwahrstellenvergütung: Es wird eine Mindestvergütung von 800,- Euro pro Jahr eingeführt.

Die Änderung tritt mit Wirkung zum 6. März 2018 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit der o.g. Änderung nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 1. März 2018 zu beantragen. Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 26. Januar 2018
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Siehe auch

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