Tagesarchiv

FondsProfessionell: Aufsichtswechsel zur Bafin vernichtet Vermittlerexistenzen

Die überwältigende Mehrheit der unabhängigen Finanzanlagenvermittler denkt bei einem Aufsichtswechsel hin zur Bafin über die Rückgabe ihrer Berufszulassung nach. Auch andere Ergebnisse der diesjährigen AfW-Vermittlerumfrage sollten Politiker alarmieren. Der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festgeschriebene Wechsel der Aufsicht für die Finanzanlagevermittler von den Industrie- und Handelskammern (IHKen) und Gewerbeämtern hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wird von der großen Mehrheit der unabhängigen Finanzdienstleister abgelehnt.

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Das Investment: Bund-Länder-Ausschuss hat entschieden: 34-f-Berater dürfen Honorare verlangen

 SJB | Korschenbroich, 11.12.2014. Nun ist es amtlich: Provisionsberatung schließt Honorare nicht aus. Der Bund-Länder-Ausschuss stellte klar, dass Mischmodelle weiterhin erlaubt bleiben. Nach der neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) müssen Berater ihren Kunden darüber aufklären, ob sie von ihm Honorar verlangen oder von Produktgebern bezahlt werden. Doch darf ein einzelner Berater auch beides tun? Ist es einem Provisionsberater erlaubt, für Extra-Service-Leistungen dem Kunden einen Honorar zu berechnen? Bisher herrschte in dieser Frage keine Klarheit. Einige Marktteilnehmer verwiesen auf den neu eingeführten § 12a FinVermV, …

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