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Das Investment: BVK hält eine telefonische Aufzeichnungspflicht für praxisfern

Grundsätzlich befürwortet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Neuerungen im Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Doch die Forderung nach einer telefonischen Aufzeichnungspflicht sei nicht praktikabel und auch die Übergangsfristen müssten realistisch gestaltet werden. Viele Regelungen eines Referentenentwurfs zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) seien sehr sinnvoll und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt ausdrücklich die Neuregelung dieser Anlageberatung. „Problematisch hingegen sehen wir die Pflicht, alle Beratungsgespräche aufzuzeichnen und diese fünf Jahre aufzubewahren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

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