Tagesarchiv

Citywire: Gericht entzieht BaFin Zuständigkeit für Krypto-Währungen

Das Berliner Oberlandesgericht (OLG) hat einen Bitcoin-Händler freigesprochen und damit geurteilt, dass der Handel mit Krypto-Währungen in Deutschland nicht erlaubnispflichtig ist. Der Richterspruch bietet eine Antwort auf die langjährige Frage, welche rechtliche Natur Krypto-Assets wie etwa Bitcoin haben. Bei dem zugrunde liegenden Fall hatte ein damals 16-Jähriger im Jahr 2013 ohne Erlaubnis der BaFin eine Bitcoin-Börse aufgebaut. Anschließend war er wegen des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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Citywire: BaFin prüft Einordnung von Kryptowährungen als Finanzinstrument bei ICOs und Regulierung

Die BaFin veröffentlicht eine aufsichtsrechtliche Einordnung von sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token beziehungsweise Kryptowährungen als Finanzinstrumente und damit einhergehend eine mögliche Regulierung durch die Aufsicht. ICOs sind Mittel zur Kapitalaufnahme durch Kryptowährungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft bei den Token im Einzelfall, ob es sich um ein Finanzinstrument oder um ein Wertpapier der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz handelt. Diese Prüfung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsnormen und kann eine Aufsicht zur Folge haben. „Liegen bei einem …

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Capitalinside: WpDVerOV veröffentlicht: Neue Details zu Zuwendungen und Aufzeichnungspflichten

Seit längerem erwartet, nun endlich da: Die endgültige Version der neu gefassten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) des Bundesfinanzministeriums (BMF) steht seit Montag im Bundesgesetzblatt. “Soweit ersichtlich, entspricht die jetzt vorliegende Version inhaltlich weitestgehend der Fassung des Referentenentwurfs des BMF vom 9. Mai 2017”, erklärt Markus Lange, Rechtsexperte und Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG. Die meisten Änderungen seien nur sprachlicher Natur.

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Euro FundResearch: Waigel: MiFID II und „geringfügige, nicht-monetäre Vorteile“

Inzwischen liegen sie vor, die Delegierten Rechtsakte zur Umsetzung von MiFID II, veröffentlicht im Amtsblatt der EU vom 30.03.2017. Experte Dr. Christian Waigel, Gründer und Chef der und Kanzlei Waigel Rechtsanwälte, München, erläutert sie für FundResearch. „In den Akten befindet sich auch eine Klarstellung zum Thema Provisionen (Delegierte Richtlinie 2017/593)“, sagt Waigel. Deren Artikel 12 Abs. 3 bestimme, welche „geringfügigen nicht-monetären Vorteile“ von Vermögensverwaltern und unabhängigen Anlageberatern (Honoraranlageberatern) noch angenommen werden dürften. Genannt seien mehrere Beispiele:

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Cash.Online: Zielmarktbestimmung nach Mifid II: Herr Tur Tur oder Sisyphos?

Die künftig notwendige Definition eines “Zielmarkts” für jedes Finanzinstrument sorgt derzeit für gewaltige Diskussionen. Doch im Kern ist sie ziemlich banal. Der Löwer-Kommentar Wohl jeder kennt Michael Endes Geschichte von Jim Knopf und Lukas, dem Lokomotivführer sowie deren Begegnung mit dem Scheinriesen, Herrn Tur Tur. Dieser sieht aus der Ferne enorm groß und bedrohlich aus, wird aber immer kleiner, je näher die beiden ihm kommen.

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