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Das Investment: Berater müssen auch Innenprovisionen offen legen

SJB | Korschenbroich, 17.07.2014. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gefällt, dass Anlageberater auf Schadensersatz haften, wenn sie nicht ungefragt über den Erhalt von Innenprovisionen aufklären. Rechtsanwalt Oliver Korn erläutert die Absicht des BGH und die Wirkung des Urteils. Im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juni 2014 ein bahnbrechendes Urteil gefällt: Anlageberater haften auf Schadensersatz, wenn sie nicht ungefragt über den Erhalt von Innenprovisionen aufklären. Der BGH hält somit nicht nur „Kick-Backs“ für aufklärungspflichtig, sondern nun …

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