Tagesarchiv

Cash.Online: FinVermV: “Über Inhalte sprechen – nicht über Zuständigkeiten“

Erst mit einem Jahr Verspätung lag Ende 2018 der Entwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vor, mit der die Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II für den freien Vertrieb umgesetzt werden sollen. Cash. sprach mit Dr. Martin Andreas Duncker von Schlatter Rechtsanwälte über die Auswirkungen und die geplante Zuständigkeit der BaFin als neuer Aufsicht.Wäre eine Neufassung der FinVermV nicht überflüssig, wenn man die 34f-Vermittler unter die BaFin Aufsicht stellt?

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Citywire: BaFin prüft Einordnung von Kryptowährungen als Finanzinstrument bei ICOs und Regulierung

Die BaFin veröffentlicht eine aufsichtsrechtliche Einordnung von sogenannten Initial Coin Offerings (ICOs) zugrunde liegenden Token beziehungsweise Kryptowährungen als Finanzinstrumente und damit einhergehend eine mögliche Regulierung durch die Aufsicht. ICOs sind Mittel zur Kapitalaufnahme durch Kryptowährungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft bei den Token im Einzelfall, ob es sich um ein Finanzinstrument oder um ein Wertpapier der Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz handelt. Diese Prüfung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsnormen und kann eine Aufsicht zur Folge haben. „Liegen bei einem …

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Euro FundResearch: MiFID II: Aktuelle Fragen zur Umsetzung

FundResearch fragt nach, Experten antworten: Jeden Monat stellen wir unseren zwei Experten Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Gründer von Waigel Rechtsanwälte und Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Diesen Monat gibt Dr. Waigel ein Update zum aktuellen Status Quo. Die Institute befinden sich im MiFID II-Endspurt. Ein guter Anlass, näher auf einige aktuelle Aspekte der MiFID II-Umsetzung einzugehen: Während für die lizenzierten Institute der Fahrplan klar wird, bestehen für die …

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Xing: Bürokratie-Wahnsinn – das Fass läuft über!

Das Zitat eines Vertreters der Aufsicht bringt es auf den Punkt: „Um alle MiFID II-Regulierungen und Auslegungen zu lesen, bräuchte man ein Leben lang und trotzdem bleiben bei der Umsetzung tausende Rechtsfragen offen.“Zeit für Kunden & Portfoliomanagement und nicht überbordende Bürokratie.Wann hört dieser Dokumentations-Wahn endlich auf? Unabhängige Vermögensverwalter brauchen endlich wieder Zeit für ihre Kunden sowie das Portfoliomanagement und nicht diesen europäisch übergestülpten, überbordenden Bürokratismus!

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Euro Fund Research: Robo-Advice: Wenn die BaFin zweimal klingelt

Die Zahl der Robo-Berater im Internet wächst schnell. Der BaFin ist das nicht mehr geheuer. Sie warnt die Anbieter vor allzu nachlässigem Umgang mit regulatorischen Vorgaben und gibt Nachhilfe in Sachen Anlegerschutz.Unter dem Begriff Robo-Advice bieten mittlerweile eine ganze Reihe von Unternehmen softwaregesteuerte Anlageberatung oder Vermögensverwaltung an. Allein in Deutschland sind es mehr als 20 Anbieter, weitere werden in den kommenden Monaten folgen. Das Angebot der Dienstleistungen ist weit: Mal geht es nur um digitales Bezahlen oder Kredite, oft aber …

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Das Investment: 34f-Vermittler könnten um besondere Maßnahmen zum Erhalt von Provisionen herumkommen

Aus dem Text von Mifid II lässt sich nicht herauslesen, dass 34f-Vermittler strengen Nachweispflichten zur Qualitätsverbesserung nachkommen müssen, wenn sie Provisionen empfangen: Warum sie hier um die Maßgaben des WpHG herumkommen könnten, haben zwei Rechtsanwälte analysiert. Die Finanzmarktrichtlinie Mifid II soll zum 3. Januar 2018 in Kraft treten. Für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f stehen die endgültigen Bestimmungen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch aus: Das Bundeswirtschaftsministerium will einen Entwurf der neuen Finanzanlagenvermittlerverordnung, die die Details regelt, erst im September vorlegen. Für …

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CashOnline: MiFID II: Neue Vergütungsvereinbarungen mit Vermittlern unterm Haftungsdach

Die Umsetzung der MiFID II durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz Anfang 2018 bringt viele Änderungen mit sich – auch für Vermittler, die ihre Tätigkeit unter einem Haftungsdach erbringen. Der wahrscheinlich schwerwiegendste Punkt betrifft dabei das Thema Vergütungen. Insgesamt wird das Thema Vergütungen brenzliger. Die Regelungen, unter welchen Anbieter Vergütungen zahlen und wie diese Vergütungen ausgestaltet sein dürfen, werden immer strenger. Zukünftig haben sich Vergütungen dabei im Rahmen des Paragrafen 63 Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz zu bewegen. Bestmögliches Kundeninteresse. Im Ergebnis sind Anbieter danach zukünftig gehalten, ihre Vergütungsmodelle so zu gestalten, dass …

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Das Investment: Mifid II: Die wichtigsten Änderungen für Vermittler unterm Haftungsdach

Die Umsetzung der Mifid II durch das 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz Anfang 2018 steht kurz bevor. Vermittler, die ihre Tätigkeit unter einem Haftungsdach erbringen, sind dabei direkt von den gesetzlichen Neuerungen betroffen. Mit dem vorliegenden Artikel zeigen wir die wichtigsten Änderungen auf. • Änderung der Vergütungsregelungen Haftungsdächer dürfen nach der gesetzlichen Neuregelung keine Anreize dafür setzen, dass einem Privatkunden ein bestimmtes Anlageprodukt empfohlen wird, obwohl ein anderes Produkt besser für den Kunden geeignet ist. Insbesondere Verkaufsziele oder Vergütungsvereinbarungen, die dies begünstigen würden, …

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Citywire: Meridio-Gründer warnt Vermögensverwalter vor Kundenverlust durch verpasste Digitalisierung

Die Digitalisierung gehört zu den größten Herausforderungen für die Branche der Vermögensverwalter. Der Meridio-Gründer Uwe Zimmer erklärt die Chancen und notwendigen Maßnahmen dem Wandel erfolgreich zu begegnen.„Die klassische Vermögensverwaltung mit individueller Beratung und Einzeltitelauswahl wird es immer geben. Jedoch wird der Anteil geringer werden, da das Geld im Laufe der Zeit in jüngere Hände übergeht, die zum großen Teil andere Prozesse erwarten“, warnt Uwe Zimmer, Geschäftsführer von Z-invest, im Gespäch mit Citywire Deutschland.

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Das Investment: Mifid II und IDD: 34f-Berater müssen Kundentelefonate aufzeichnen

Die Gesetze, die die EU-Richtlinien Mifid II und IDD in deutsches Recht umsetzen sollen, sehen Aufzeichnungspflicht von Kundentelefonaten auch für unabhängige Finanzanlagenvermittler vor. Rechtsanwalt Norman Wirth kommentiert.Das IDD-Umsetzungsgesetz, welches am 29.6.2017 vom Bundestag verabschiedet wird, hat auch Auswirkungen auf unabhängige Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung.

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Das Investment: Bundesregierung will Beratungsprotokolle abschaffen

Die Bundesregierung will das Beratungsprotokoll abschaffen und durch Geeignetheitsprüfung ersetzen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz hervor, den das Finanzministerium in Abstimmung mit der schwarz-roten Regierungskoalition vorgelegt hat. as Finanzministerium will das Beratungsprotokoll aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) streichen. Das legt das Ministerium in seinem Referentenentwurf zum Finanzmarktnovellierungsgesetz fest. Laut einem Bericht der Börsen-Zeitung ist der Entwurf mit der schwarz-roten Regierungskoalition abgestimmt.

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Das Investment: Vermittlerkontrolle auf dem Prüfstand

 SJB | Korschenbroich, 17.04.2015. Die Regulierung der Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung ist in letzter Zeit kritisch hinterfragt worden. Banken und Verbraucherschützer befürworten eine zentrale Kontrolle durch die Bafin, viele Marktteilnehmer sind dagegen. Die Idee ist nicht neu: die freien Vermittler von Finanzanlagen sollen ebenfalls wie ihre Kollegen aus den Banken durch die Bafin kontrolliert werden. Die Verbraucherschützer vom Bundesverband Verbraucherzentrale vzbv und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband DSGV forderten in einer ungewöhnlichen Allianz im ersten Quartal 2015 eine …

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Das Investment: Rechtskommentar: Das müssen 34-f-Vermittler bei der Honorarberatung beachten

 SJB | Korschenbroich, 07.01.2015. Provisionsberatung schließt Honorare nicht aus – das stellte der Bund-Länder-Ausschuss im Dezember fest. Doch obwohl Provisionsberater nun für Zusatzleistungen ganz offiziell Honorare verlangen dürfen, gelten für sie gewisse Einschränkungen. Welche das sind, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Evers. Nach kontroverser Diskussion hat der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht Ende vergangenen Monats mehrheitlich entschieden, dass Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) mit Kunden Honorarvereinbarungen treffen und zusätzlich Honorare auch neben der Provision vereinnahmen dürfen. An der Vorschrift des § …

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