Tagesarchiv

Pressemitteilung Bellevue Asset Management: Patrik Gilli wird Chief Financial Officer der Bellevue Group

 Bellevue | Küsnacht, 16.12.2019. Patrik Gilli wurde vom Verwaltungsrat per sofort zum neuen Chief Financial Officer der Bellevue Group ernannt. Seine bisherige Funktion als CFO der Bank am Bellevue wird er bis zum Abschluss des angekündigten Verkaufs weiter ausführen. Michael Hutter, seit März 2019 Group-CFO ad interim, wird in einer neuen Schlüsselfunktion die Gruppe weiterhin unterstützen.

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CashOnline: Plausibilitätsprüfung! Unbegrenztes Haftungsrisiko für Vermittler?

Anlagevermittler sehen sich vor Gericht nicht selten dem Vorwurf ausgesetzt, sie hätten die Plausibilität des Prospekts nicht geprüft. Wo sind die Grenzen und wie können Vermittler Pflichten reduzieren? In den aktuell vor den Gerichten gegen Anlagevermittler geführten Prozessen steht weiterhin neben der allseits bekannten Argumentation, dass der Anleger nicht über das Risiko der Beteiligung informiert gewesen sei, die Behauptung im Vordergrund, dass die Anlage bereits zum Zeitpunkt ihrer Platzierung wirtschaftlich nicht plausibel war und darüber hinaus Risiken enthielt, die in …

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Manager Magazin: Der unschöne, aber wahre Grund für stabile Aktienkurse

Die Konjunktur vor der Wende, die Konzerne mit immer schlechteren Ausblicken – aber die Aktienkurse halten sich auf hohem Niveau. Ein Hauptgrund dafür dürfte rund um den Globus der gleiche sein.Der Dax Börsen-Chart zeigen über 12.000 Punkten, der Dow Jones Börsen-Chart zeigen in den USA deutlich jenseits der 25.000 Punkte und der breitere US-Index S&P 500 augenscheinlich wieder unterwegs in Richtung der 2900-Punkte-Marke – an der Börse geht es derzeit zwar turbulent zu, es sieht jedoch so aus, als hätten die Kurse insgesamt eine gewisse …

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Citywire: Städteboom nutzen: Offene Immobilienfonds als sichere Alternative

Der offene Immobilien-Publikumsfonds Fokus Wohnen Deutschland vom Frankfurter Asset Manager Industria Wohnen profitiert vom Marktumfeld niedriger Zinsen, dem Fokus auf Wohnimmobilien und der gesetzlichen Änderungen für offene Immobilienfonds.„In Wohnimmobilien zu investieren bringt einen langfristigen, stabilen Ertrag ohne große Schwankungen, da wir dort Häuser erwerben, wo Menschen hinziehen und arbeiten. Entscheidend dabei sind unter anderem die Faktoren Arbeits- und Ausbildungsplätze, Verkehrsanbindung sowie ein lebenswertes Umfeld“, erklärt Kerstin Dittrich, Portfoliomanagerin bei Industria Wohnen und Diplom Ingeneurin für Städtebau, im Gespräch mit Citywire Deutschland.

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Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der HSBC

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN HSBC GIF Asia Pacific ex Japan Equity High Dividend AD A0DP5K LU0197773673 Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

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Das Investment: „Vermögensverwalter müssen ihre Vergütungsstruktur anpassen”

Während das Regulierungsvorhaben Mifid I lediglich die Produkte betraf, geht Mifid II weiter. Es werden die Prozesse der Finanzdienstleister reguliert – mit teils gravierenden Folgen für einige Geschäftsmodelle. Was auf unabhängige Vermögensverwalter zukommt, erklärt Wirtschaftsprüfer Jürgen App. Im Oktober legte das Bundesfinanzministerium den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Mifid II in deutsches Recht vor. Demnach darf ein Vermögensverwalter im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung keine Zuwendungen von Dritten annehmen und behalten, mit Ausnahme von kleineren nichtmonetären Vorteilen.

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Das Investment: 34f-Vermittler: Das lief bei den Prüfberichten schief

SJB | Korschenbroich, 31.08.2015. Erstmals mussten Finanzanlagenvermittler Prüfberichte einreichen. Noch läuft längst nicht alles glatt, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der DIHK berichten. Dem Prüfexperten bei einer süddeutschen Industrie- und Handelskammerstanden die Haare zu Berge. Vor ihm lag ein Prüfbericht eines Finanzanlagenvermittlers nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung. Der Steuerberater hatte offensichtlich einen alten MaBV-Bericht einfach mit neuen Zahlen versehen und weder die Finanzanlagenvermittler-Verordnung(FinVermV) noch die im zugehörigen Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer(IDW) fixierten Kriterien beachtet.

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Das Investment: DIHK zur 34f-Wirtschaftsprüfung: „Es sind bereits Bußgelder verhängt worden“

SJB | Korschenbroich, 24.07.2015. In neun Bundesländern bewerten die Industrie- und Handelskammern die Prüfberichte der 34f-Finanzanlagenvermittler. Die Prüfung für das Jahr 2013 ist praktisch abgeschlossen. Mona Moraht, Leiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrie und Handelskammertag DIHK, zieht trotz einiger Anlaufprobleme ein positives Fazit. DAS INVESTMENT: Wie sind die bisherigen Erfahrungen der IHKs mit den Prüfberichten? Mona Moraht: Grundsätzlich richten sich die Prüfberichte nach den Vorgaben der FinVermV und dem Aufbau des IDW-Standards. Zweifelsfragen wurden im Dialog mit den Gewerbetreibenden geklärt. Teilweise …

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Das Investment: 34f-Berater: „Die Prüfanforderungen sind zu umfangreich“

 SJB | Korschenbroich, 01.07.2015. Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO müssen jährlich einen vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellten Prüfbericht bei ihrer zuständigen Behörde einreichen. Daniel Ziska, Steuerberater und steuerpolitischer Berater beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen, über Umsetzung und Probleme in der Praxis. DAS INVESTMENT: Ende 2014 hätten die Prüfberichte für das Jahr 2013 eingereicht werden müssen. Hat die Branche dies gemeistert? Daniel Ziska: Der AfW hat kaum Rückmeldungen seiner Mitglieder in dieser Frage bekommen, daher gehen wir davon aus, dass es zu …

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Private Banking: „Was, wenn der Honorarberater die Lösung nach fünf Minuten kennt?

SJB | Korschenbroich, 05.05.2015. Honorarberatung wird oft als Allheilmittel gesehen. Aber wurde das Modell wirklich durchleuchtet? In einem ersten Beitrag widmete sich Otto Lucius, österreichischer Verbandsvorsitzender der Financial Planner, dem fälschlich gebrauchten Begriff der Honorarberatung. Im zweiten Teil hinterfragt er die vermeintliche Interessenskonfliktfreiheit der Honorarberatung. Kürzlich war auf der Website des private banking magazins über Honorarberatung als Allheilmittel gegen kundenschädliche Interessenkonflikte zu lesen. Zumindest wird das seitens der Befürworter der Honorarberatung gebetsmühlenartig wiederholt, bis man selbst geneigt ist es zu …

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