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Das Investment: Anwalt kommentiert KWG-Erlaubnispflicht der Bafin für Zweitmarktgeschäft

Zweitmarktgeschäft bedarf zukünftig einer KWG-Erlaubnis. Das teilte die Finanzaufsicht Bafin am Dienstag mit. Bis auf eine Ausnahme genügt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) nicht mehr. Rechtsanwalt Oliver Korn erklärt, was wahrscheinlich zum größten Problem für 34f-Berater wird und wie sie Abhilfe schaffen können. Ab dem 31. Dezember 2016 ist Beratung und Vermittlung von Vermögensanlagen aus dem Zweitmarkt nur dann nicht erlaubnispflichtig, wenn diese erstmals öffentlich angeboten werden. Darauf weist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer aktuellen Veröffentlichung …

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