Das Investment: Mifid II: „Portfolioverwalter mit weniger als 3-4 Mitarbeitern werden es schwer haben“

sjb_werbung_das_investment_300_200Welche Probleme bringt die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II für Ihr Unternehmen sowie für die gesamte Branche mit sich? Diese Frage stellte DAS INVESTMENT.com mehreren Vermögensverwaltern. Als Erster kommt Andreas Görler, senior Wealth Manager bei Wellinvest- Pruschke & Kalm zu Wort.

Die Umsetzung der Finanzrichtlinie Mifid II ist zwar bereits um ein Jahr verschoben worden. Trotzdem könnte es für Finanzunternehmen eng werden, da sie in relativ kurzer Zeit einige technische und administrative Herausforderungen werden meistern müssen. Wie seine Vermögensverwaltung sich auf die Neuregelung vorbereiten, mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand er rechnet und welche Probleme der Branche im Allgemeinen bevorstehen, erklärt Andreas Görler, senior Wealth Manager bei Wellinvest- Pruschke & Kalm.

DAS INVETSMENT.com: Herr Görler, warten Sie ab, bis Konkretes zur Mifid-II-Umsetzung in deutsches Recht bekannt wird, oder bereiten Sie sich jetzt schon auf Mifid II vor?

Andreas Görler: Wir halten engen Kontakt zu unseren Wirtschaftsprüfern, passen die eingesetzte Soft- und Hardware an zukünftige Herausforderungen, wie beispielsweise die Aufzeichnungen von Telefongesprächen an. Weiterhin sind auch wir gezwungen unsere Tools für Market- und Portfoliomanagement regelmäßig auf Kostenreduktion zu überprüfen.

Laut einem Bericht von Citywire hat der Freiburger Vermögensverwalter Gutmann Vermögensberatung sein Unternehmen zum Jahresende 2015 aufgelöst. Die künftigen Regulierungsmaßnahmen durch Mifid II und der damit verbundene administrative Aufwand hätten das Geschäft nicht mehr rentabel gemacht, erklärte der Firmenchef Hans-Jürgen Gutmann. Können Sie diesen Schritt nachvollziehen?

Görler: In diesem Fall handelt es sich nach meiner Kenntnis um eine Firma, die als Ein-Mann-Betrieb mit einem Volumen von 25 Millionen Euro und insgesamt 30 Mandanten geführt wird. Obwohl ich in diesem speziellen Fall der Auffassung bin, dass das Verhältnis von Mitarbeiterzahl, Volumen und Kundenanzahl einen auskömmlichen Ertrag zulässt, muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass Portfolioverwalter mit weniger als 3-4 Mitarbeitern es schwer haben werden alle geforderten Aufgaben, auch unter Berücksichtigung von Vertretungsregelungen, zu erfüllen.

Ich finde es schade, wenn Kollegen sich zurückziehen, schätze aber auch konsequentes, rechtzeitiges Handeln. Im Sinne seiner Mandanten hat Herr Gutmann wohl richtig entschieden und nicht auf Gesetzes-Anpassungen in letzter Sekunde gehofft.

Ein weiteres Problem ist laut Gutmann, dass unabhängige Vermögensverwalter künftig ausschließlich gegen Honorar beraten dürfen. Wie sieht Ihr Geschäftsmodell aus? Und wird es sich mit der Einführung von Mifid II ändern?

Görler: Unser grundsätzlicher Ertrag besteht aus den Honoraren unserer Mandanten. Allerdings enthält unser Verwaltungsvertrag auch einen Zusatzteil, in dem explizit auf die Vereinnahmung zusätzlicher Erträge hingewiesen wird. Dieser Part ist auch von unseren Mandanten gesondert zu unterschreiben.

So wie es aktuell aussieht, steht man vor der Wahl auf diese Einnahmen zu verzichten, sofern man die Bezeichnung „unabhängig“ behalten möchte oder gegebenenfalls nicht mehr als unabhängiger Vermögensverwalter aufzutreten.

Mit welchen Mehrausgaben durch die Umstellung auf Mifid-II-Anforderungen rechnen Sie?

Görler: Das ist schwer zu kalkulieren. Da sich die Prüfungsaufgaben der Wirtschaftsprüfer voraussichtlich erhöhen, entstehen dort vermutlich höhere Kosten. Für die Firma heißt es letztlich wieder mehr Datenbanken anzulegen, Tabellen zu führen und zusätzlich Telefongespräche aufzuzeichnen. Das sind eher Aufwendungen, die sich in einem erhöhten Zeitaufwand widerspiegeln.

Wer kümmert sich bei Ihnen in der Vermögensverwaltung um die Umstellung auf Mifid II?

Görler: Wir haben bereits seit Firmengründung festgelegt, dass einer unserer Geschäftsführer die Compliance-Verantwortung zu tragen hat, so dass diese Tätigkeiten sowie die Kommunikation mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern dort stattfinden.

Wenn Sie einen Wunsch an die Regulierer bezüglich Mifid II formulieren könnten, welcher wäre das?

Görler: Ich kann mir vorstellen, dass man das Thema Unabhängigkeit auch über eine definierte Mindestanzahl von verschiedenen Partnern unter Fondsanbietern oder Emittenten abbilden kann. Nach meiner Auffassung ist es für die Qualität einer Beratungsleistung oder eines Portfoliomanagements nicht entscheidend, ob Honorare oder Provisionen fließen. Analog zu der Entwicklung in Großbritannien könnte es sogar dazu führen, dass weniger vermögende Privatkunden von einer Anlageberatung oder Vermögensverwaltung zukünftig ausgeschlossen werden.

Von: Svetlana Kerschner

Quelle: DAS INVESTMENT.

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