Citywire: Neue Informationspflicht für Vermögensverwalter: Das muss beachtet werden

teaser_logo_citywire_300_200

Seit dem 1. Februar 2017 sind neue Informationspflichten für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung in Kraft getreten. Nach den Regelungen des Unterlassungsklagengesetzes, sind Finanzdienstleistungsinstitute, denen auch Vermögensverwalter mit KWG-Lizenz zugerechnet werden, dazu verpflichtet, ihre Kunden auf eine Schlichtungsstelle hinzuweisen. Diese muss im Falle von Unstimmigkeiten zur außergerichtlichen Schlichtung angerufen werden können.

Sobald ein Unternehmen mehr als zehn Personen beschäftigt, muss sowohl in den AGBs der Firma als auch auf dessen Internetpräsenz der Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle erfolgen.

...Weiterlesen bei Citywire | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: Nach Eignerwechsel bei LFDE: Französische Fondsmanager verschmelzen

Die französischen Investmenthäuser LBP Asset Management und La Financière de l’Échiquier (LFDE) verschmelzen miteinander. Dies teilte La Banque Postale mit, der Mehrheitseigner der beiden Häuser. Das französische Institut hatte bereits 2023 alle Anteile an LFDE übernommen und bringt diese nun in das zusammengeführte Unternehmen ein. Die vereinte Gesellschaft soll künftig unter der Marke LFDE Investment Managers firmieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert