Citywire: Neue Informationspflicht für Vermögensverwalter: Das muss beachtet werden

teaser_logo_citywire_300_200

Seit dem 1. Februar 2017 sind neue Informationspflichten für Unternehmen im Bereich der Verbraucherschlichtung in Kraft getreten. Nach den Regelungen des Unterlassungsklagengesetzes, sind Finanzdienstleistungsinstitute, denen auch Vermögensverwalter mit KWG-Lizenz zugerechnet werden, dazu verpflichtet, ihre Kunden auf eine Schlichtungsstelle hinzuweisen. Diese muss im Falle von Unstimmigkeiten zur außergerichtlichen Schlichtung angerufen werden können.

Sobald ein Unternehmen mehr als zehn Personen beschäftigt, muss sowohl in den AGBs der Firma als auch auf dessen Internetpräsenz der Hinweis auf die zuständige Schlichtungsstelle erfolgen.

...Weiterlesen bei Citywire | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

e-fundresearch: Die kurzfristige Zinserhöhung. Die mittelfristige Debatte. Die langfristige Fehlbewertung.

Kevin Thozet, Mitglied des Investment-Komitees bei Carmignac, erwartet eine weitere Zinserhöhung der EZB um 25 Basispunkte auf 2,50 Prozent. Während die Märkte bereits ein Zinsniveau von 3 Prozent einpreisen, hält Carmignac diese Erwartung für überzogen und sieht Chancen am kurzen Ende der Euro-Zinskurve.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert