Euro FundResearch: Waigel: MiFID II und „geringfügige, nicht-monetäre Vorteile“

teaser_logo_euro-fundresearch_300_200Inzwischen liegen sie vor, die Delegierten Rechtsakte zur Umsetzung von MiFID II, veröffentlicht im Amtsblatt der EU vom 30.03.2017. Experte Dr. Christian Waigel, Gründer und Chef der und Kanzlei Waigel Rechtsanwälte, München, erläutert sie für FundResearch.

„In den Akten befindet sich auch eine Klarstellung zum Thema Provisionen (Delegierte Richtlinie 2017/593)“, sagt Waigel. Deren Artikel 12 Abs. 3 bestimme, welche „geringfügigen nicht-monetären Vorteile“ von Vermögensverwaltern und unabhängigen Anlageberatern (Honoraranlageberatern) noch angenommen werden dürften. Genannt seien mehrere Beispiele:

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