Private Banking: Anleger dürfen Verluste mit Einkünften verrechnen

teaser_logo_private-banking_300_200Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Anleger Verluste aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus selbigen verrechnen können. Das Urteil widerspricht damit der Praxis der Finanzverwaltung. Sven Oberle und Christian Katzer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY raten, Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide einzulegen. Mit Urteil vom 30. November 2016 (Az. VIII R 11/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass Verluste aus Kapitalvermögen, die dem Abgeltungssteuersatz unterliegen, mit Einkünften aus Kapitalvermögen, die dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen, verrechnet werden können.

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