Citywire: BaFin untersagt Bitcoin-Plattform unerlaubt betriebenes Bankgeschäft

teaser_logo_citywire_300_200Die BaFin hat Cryp Trade Capital aus Alicante in Spanien das unerlaubt betriebene Bankgeschäft mit Bitcoins in Deutschland untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet.Cryp Trade Capital betreibt eine Online-Plattform, auf der Bitcoins und andere Instrumente gehandelt werden. Diese wendet sich auch an Kunden in Deutschland ohne notwendige Erlaubnis.Die BaFin begründet ihre Enscheidung: Da Cryp Trade Capital die Rechnungseinheiten, wie Bitcoin, im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden ankauft und verkauft, ist das Geschäft als Bankgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 4 KWG zu werten.

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