CashOnline: Crowdinvesting: BaFin-Untersuchung offenbart laxen Umgang mit Werbevorschriften

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Die Finanzaufsicht BaFin hat eine umgangreiche Internet-Recherche zu Verstößen gegen Regelungen des Vermögensanlagengesetzes im Bereich der Werbung durchgeführt. Die Quote der Internet-Plattformen mit “Auffälligkeiten” ist ziemlich hoch. Das geht aus der jetzt veröffentlichten Präsentation der Behörde zu einer Informationsveranstaltung Mitte Juni hervor. Dabei ging es um “Schwarmfinanzierungen”, also Emissionen bis zu 2,5 Millionen Euro nach dem Vermögensanlagengesetz, die unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Prospektpflicht befreit sind und lediglich ein dreiseitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) veröffentlichen müssen.

Die BaFin hat demnach im März 2018 eine umfangreiche Internet-Recherche mit dem Fokus Schwarmfinanzierungen durchgeführt und 50 aktive Internet-Dienstleistungsplattformen überprüft. Insgesamt wurden bei knapp 70 Prozent der untersuchten Plattformen “Auffälligkeiten” festgestellt.

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