Änderung der Vertragsbedingungen bei AXA Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

  Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
AXA WF – Framlington Euro Relative Value A (auss.) 987133 LU0073680380
AXA WF – Framlington Europe Opportunities A (auss.) 657733 LU0125727437
AXA WF – Framlington Europe Opportunities A (thes.) 657734 LU0125727601
AXA WF – Euro Credit Plus A (thes.) EUR 260221 LU0164100710
AXA WF – Euro Credit Plus A (auss.) EUR 260223 LU0164100801
AXA WF – Optimal Income A (auss.) 728500 LU0179866354
AXA WF – Optimal Income A (thes.) 728501 LU0179866438
AXA WF – Framlington Europe Microcap A (thes.) A0D8XS LU0212992860
AXA WF – Framlington Europe Real Estate Securities A (thes.) A0F68N LU0216734045
AXA WF – Framlington Europe Real Estate Securities A (auss.) A0F68P LU0216734805
AXA WF Euro Credit Short Duration A Cap. A0JL0H LU0251661756
AXA WF – Global Inflation Bonds A (thes.) EUR A0MRVF LU0266009793
AXA WF – Framlington Global Real Estate Securities A (thes.) A0LF6L LU0266012235
AXA WF – Framlington Health A (thes.) EUR A0MKS3 LU0266013126
AXA WF – Framlington Junior Energy A (thes.) EUR A0LG4C LU0266019321
AXA WF – Framlington Junior Energy A (thes.) USD A0LG4D LU0266019594
AXA WF – US High Yield Bonds A (thes.) EUR Hedged (95 %) A0LG4U LU0276013082
AXA WF – Framlington Emerging Markets A (thes.) EUR A0M82B LU0327689542
AXA WF – Framlington American Growth A (thes.) EUR A0QZNT LU0361788507

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

AXA WORLD FUNDS
(die „Sicav“)
Eine luxemburgische Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital
Eingetragener Geschäftssitz: 49, Avenue J. F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Handelsregister: Luxemburg, B-63.116
19. September 2014
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
FALLS SIE UNSICHER SIND, HOLEN SIE BITTE PROFESSIONELLEN RAT EIN.
Sehr geehrte Anteilseigner,
wir freuen uns, Sie darüber informieren zu dürfen, dass der Vorstand der Sicav (die „Verwaltungsratsmitglieder“) entschieden hat, eine Reihe von Änderungen einzuführen, mit denen es möglich sein wird, Ihre Interessen effizienter zu vertreten.
I. Änderung und/oder Klärung des Abschnitts „Anlagepolitik“ der folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities
? AXA World Funds – Framlington Euro Relative Value
? AXA World Funds – Framlington Europe Opportunities
? AXA World Funds – Framlington American Growth
? AXA World Funds – Framlington Emerging Markets
? AXA World Funds – Framlington Global Convertibles
? AXA World Funds – Framlington Health
? AXA World Funds – Euro Credit Short Duration
? AXA World Funds – Euro Credit IG
? AXA World Funds – Euro Credit Plus
? AXA World Funds – Global Inflation Bonds
? AXA World Funds – Universal Inflation Bonds
? AXA World Funds – US Credit Short Duration IG
? AXA World Funds – US High Yield Bonds
II. Berichtigung eines Druckfehlers im Abschnitt „Anlageziel“ des folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Junior Energy
III. VII – Änderung des Abschnitts „Dividendenrichtlinie“ für alle Teilfonds.
IV. Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung, Mindestbetrag bei Folgezeichnung und Mindestbestand für bestimmte Anteilklassen der folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Eurozone
? AXA World Funds – Framlington Europe
? AXA World Funds – Framlington Global High Income
? AXA World Funds – Euro Credit Short Duration
? AXA World Funds – Euro Credit Plus
? AXA World Funds – US Dynamic High Yield Bonds
V. Streichung der von den Anteilseignern unter bestimmten Umständen zu zahlenden Rücknahmeabschläge und Umschichtungsgebühren bei dem folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Europe Microcap
VI. Streichung der an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlenden erfolgsabhängigen Gebühr bei dem folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Global Optimal Income
VII. Merkmale der Anteilklasse F in dem folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Global Opportunities
VIII. Änderung des Annahmeschlusszeit, der Definition des Werktags und der Häufigkeit der Berechnung und Veröffentlichung des Nettoinventarwertes bei den folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Global SmartBeta Credit Bonds
? AXA World Funds – Global Credit Bonds
IX. Streichung der Zeichnungsgebühr und der Rücknahmegebühr für eine bestimmte Anteilklasse in dem folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – US Dynamic High Yield Bonds
X. Änderung der Bestimmungen für die Berechnungsmethode der an die Wertentwicklung des Teilfonds gebundenen Gebühren der folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Optimal Income
? AXA World Funds – Optimal Absolute
? AXA World Funds – Optimal Absolute Vivace
? AXA World Funds – Optimal Absolute Piano
XI. Auflegung neuer Unter-Anteilklassen im folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Universal Inflation Bonds
XII. Sonstige Änderungen des Prospekts
Bitte beziehen Sie sich auf den/die betreffenden Teilfonds, um herauszufinden, ob es Änderungen an den Teilfonds gibt, an denen Sie Anteile halten.
I – Änderung und/oder Klärung des Abschnitts „Anlagepolitik“ der folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities
? AXA World Funds – Framlington Euro Relative Value
? AXA World Funds – Framlington Europe Opportunities
? AXA World Funds – Framlington American Growth
? AXA World Funds – Framlington Emerging Markets
? AXA World Funds – Framlington Global Convertibles
? AXA World Funds – Framlington Health
? AXA World Funds – Global Inflation Bonds
? AXA World Funds – Universal Inflation Bonds
? AXA World Funds – US High Yield Bonds
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Anlagepolitik der Teilfonds geringfügig zu ändern, um einer von der Aufsichtsbehörde in Hongkong gestellten Aufforderung zur Klärung nachzukommen, wo diese Teilfonds vertrieben werden.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
? AXA World Funds – Framlington Global Convertibles
? AXA World Funds – US Credit Short Duration IG
Zusätzlich zu den von der Aufsichtsbehörde in Hongkong verlangten und oben erwähnten Änderungen hat der Verwaltungsrat beschlossen, im Teilfonds AWF-Framlington Global Convertibles einen neuen Absatz im Abschnitt „Anlagepolitik“ dieser beiden Teilfonds einzuführen, um die Definition der Wertpapiere mit Investment-Grade und der Wertpapiere unterhalb des Investment-Grade sowie geltende Regeln zu präzisieren, für den Fall, dass es zu einer bestimmten Herabstufung der von den Teilfonds gehaltenen Wertpapieren kommt, die dann innerhalb von 6 Monaten verkauft werden.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
? AXA World Funds – Euro Credit Short Duration
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, im Abschnitt „Anlagepolitik“ des Teilfonds einen Satz einzufügen, um die Methode klarzustellen, die vom Anlageverwalter für die Bewertung des Ratings der übertragbaren Wertpapiere verwendet wird, zu beurteilen.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
? AXA World Funds – Euro Credit IG
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Methode zu ändern, die der Anlageverwalter zur Beurteilung des Ratings von Wertpapieren verwendet.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
? AXA World Funds – Euro Credit Plus
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Anlagepolitik des Teilfonds wie folgt zu ändern:
– Änderung der Definition „unterhalb Investment-Grade“;
– Präzisierung, dass der Teilfonds nicht in Wertpapiere mit Rating CCC+ oder niedriger gemäß Standard & Poor’s oder mit einem entsprechenden Rating durch Moody’s oder Fitch (wobei das niedrigste Rating berücksichtigt wird) investiert, bzw. bei Wertpapieren ohne Rating, in Wertpapiere mit einem vom Anlageverwalter im besten Interesse der Anteilseigner des Teilfonds so eingeschätzten Rating zu investieren;
– Präzisierung der für den Fall geltenden Regeln, dass eine bestimmte Herabstufung der vom Teilfonds gehaltenen Wertpapiere eintritt, die dann innerhalb von 6 Monaten verkauft werden;
– Präzisierung, dass der Teilfonds nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in Anteilen an OGAWs und oder OGAs anlegt, die von der Verwaltungsgesellschaft oder einem anderen AXA IM-Konzernunternehmen verwaltet werden, sowie Klarstellung, dass diese OGAWs und/oder OGAs selbst auch nicht in Wertpapiere investieren, die mit CCC+ oder niedriger durch Standard & Poor’s oder entsprechend durch Moody’s oder Fitch geratet sind (wobei das niedrigste Rating gilt), bzw. bei Wertpapieren ohne Rating, in Wertpapiere mit einem vom Anlageverwalter im besten Interesse der Anteilinhaber des Teilfonds so eingeschätzten Rating zu investieren.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
II – Berichtigung eines Druckfehlers im Abschnitt „Anlageziel“ des folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Junior Energy
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, einen Druckfehler im Abschnitt „Anlageziel“ des Teilfonds zu berichtigen. Hier heißt es, dass der typische Anleger einen langfristigen Kapitalzuwachs in USD sucht, statt in EUR, wie derzeit ausgesagt wird.
III – Änderung des Abschnitts „Dividendenrichtlinie“ für alle Teilfonds:
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Abschnitt „Dividendenrichtlinie“ in allen Anhängen des Prospekts dahingehend geringfügig zu ändern, dass unterschieden wird zwischen Anteilen, die unter Umständen eine Jahresdividende ausschütten, und Anteilen, die unter Umständen eine vierteljährliche oder monatliche Dividende ausschütten.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
? AXA World Funds – Framlington Europe Real Estate Securities
? AXA World Funds – Framlington Global Real Estate Securities
? AXA World Funds – Framlington Europe Opportunities
? AXA World Funds – Framlington Health
Außerdem haben die Verwaltungsratsmitglieder beschlossen, den Abschnitt „Dividendenrichtlinie“ bei den nachfolgend genannten Teilfonds zu ändern, dass klargestellt ist, dass ausschüttende Anteile eine Dividende an ihre Inhaber ausschütten können (statt „werden“).
Die oben genannte Änderung wird zum 20. Oktober 2014 wirksam.
Anteilseigner, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können bis 20. Oktober 2014 eine kostenlose Rücknahme ihrer Anteile beantragen.
? AXA World Funds – Global Income Generation
Schließlich hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Wortlaut des Abschnitts „Dividendenrichtlinie“ des oben genannten Teilfonds zu ändern, um klarzustellen, dass im Fall von ausschüttenden Anteilen die Verwaltungsgesellschaft den für die Ausschüttung verfügbaren Betrag aus den Erträgen Kapitalgewinnen oder anderen, für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Mitteln festlegt.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
IV – Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung, Mindestbetrag bei Folgezeichnung und Mindestbestand für bestimmte Anteilklassen der folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Eurozone
? AXA World Funds – Framlington Europe
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, einen Druckfehler in dem Hinweis zum Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung, Mindestanlagebetrag bei Folgezeichnung, Mindestbestand im Teilfonds zu berichtigen, indem die Möglichkeit eingefügt wird, die in den entsprechenden Anhang angegebenen Bestimmungen nicht nur für die Anteilklasse „F“, sondern auch für die Anteilklasse „I“ aufzuheben oder zu ändern.
? AXA World Funds – Framlington Global High Income
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, einen Druckfehler in dem Hinweis zum Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung und zum Mindestbestand im Teilfonds für alle vierteljährlich ausschüttenden Anteilklassen zu berichtigen, indem angegeben wird, dass diese Beträge sich auf 5.000 USD statt wie derzeit angegeben auf 5.000 EUR belaufen.
? AXA World Funds – Euro Credit Short Duration
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, einen Druckfehler in dem Hinweis zum Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung, Mindestanlagebetrag bei Folgezeichnung, Mindestbestand zu berichtigen, indem die Möglichkeit eingefügt wird, die in dem entsprechenden Anhang angegebenen Bestimmungen nicht nur für die Anteilklasse „I“, sondern auch für die Anteilklasse „F“ aufzuheben oder zu ändern.
? AXA World Funds – Euro Credit Plus
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, einen Druckfehler in dem Hinweis zum Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung und zum Mindestbestand im Teilfonds zu berichtigen, indem die Möglichkeit eingefügt wird, die in dem entsprechenden Anhang angegebenen Bestimmungen nicht nur für die Anteilklasse „I“, „J“ und „F“, sondern auch für die Anteilklasse „E“ aufzuheben oder zu ändern.
? AXA World Funds – US Dynamic High Yield Bonds
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, Mindestanlagebetrag bei Erstzeichnung für die Anteilklasse „I“ von 50.000.000 USD auf 5.000.000 USD und den Mindestanlagebetrag bei Folgezeichnung für dieselbe Anteilklasse von 15.000.000 USD auf 1.000.000 USD abzusenken.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
V – Streichung der von den Anteilseignern unter bestimmten Umständen zu zahlenden Rücknahmeabschläge und Umschichtungsgebühren bei dem folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Europe Microcap
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Rücknahmegebühr und die Umschichtungsgebühren zu streichen, die von der Sicav im Falle eines Rücknahme- oder Umschichtungauftrags in Bezug auf mehr als 5 % des Nettoinventarwertes dieses Teilfonds ansetzen könnte.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
VI – Streichung der an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlenden erfolgsabhängigen Gebühr bei dem folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Global Optimal Income
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, dass die Verwaltungsgesellschaft keinen Anspruch mehr auf den Bezug einer erfolgsabhängigen Gebühr für die Verwaltung des Fondsvermögens hat.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
VII – Merkmale der Anteilklasse F in dem folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Framlington Global Opportunities
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, einen Druckfehler in den Merkmalen der Anteilklasse „F“ des Teilfonds zu berichtigen, indem die Angabe, dass diese Anteilklasse speziell für institutionelle Investoren entwickelt wurde, zu streichen, weil diese Klasse für alle Anleger bestimmt ist.
VIII – Änderung des Annahmeschlusszeit, der Definition des Werktags und der Häufigkeit der Berechnung und Veröffentlichung des Nettoinventarwertes bei den folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Global SmartBeta Credit Bonds
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Annahmeschlusszeit für Zeichnungs-, Rücknahme- und den Umschichtunganträge zu ändern, indem bestimmt wird, dass Zeichnung-, Rücknahme- oder Umschichtungaufträge von Anlegern bei der Registrierstelle vor 15:00 Uhr an einem beliebigen Werktag (J) eingehen, auf der Basis des am zweiten auf diesen Tag Bewertungstag (J+2) berechneten Handelskurses verarbeitet werden.
Die oben genannte Änderung wird zum 1. Oktober 2014 wirksam.
? AXA World Funds – Global SmartBeta Credit Bonds
? AXA World Funds – Global Credit Bonds
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, bei den oben genannten Teilfonds den Hinweis auf Japan aus der Definition des Werktags zu streichen.
Die oben genannte Änderung wird zum 1. Oktober 2014 wirksam.
? AXA World Funds – Global SmartBeta Credit Bonds
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, dass der Nettoinventarwert des oben genannten Teilfonds täglich statt zweimal monatlich berechnet wird.
Die oben genannte Änderung wird zum 1. Oktober 2014 wirksam.
IX – Streichung der Zeichnungsgebühr und der Rücknahmegebühr für eine bestimmte Anteilklasse in dem folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – US Dynamic High Yield Bonds
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die für die Anteilklasse „I“ des Teilfonds geltende Zeichnungsgebühr und Rücknahmegebühr zu streichen.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
X – Änderung der Bestimmungen für die Berechnungsmethode der an die Wertentwicklung des Teilfonds gebundenen Gebühren der folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Optimal Income
? AXA World Funds – Optimal Absolute
? AXA World Funds – Optimal Absolute Vivace
? AXA World Funds – Optimal Absolute Piano
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Wortlaut hinsichtlich der für die oben genannten Teilfonds geltenden Berechnungsmethode der erfolgsabhängigen Gebühr zum Vorteil der Anteilseigner zu ändern, indem die der Verwaltungsgesellschaft zugeteilten, erfolgsabhängige Gebühr gesenkt wird.
Die vorstehende Änderung wurde zum 2. Januar 2014 für den Teilfonds AXA World Funds – Optimal Income, den AXA World Funds – Optimal Absolute und den AXA World Funds – Optimal Absolute Vivace sowie ab 20. Januar 2014 für den Teilfonds AXA World Funds – Optimal Absolute Piano wirksam.
XI – Auflegung neuer Unter-Anteilklassen im folgenden Teilfonds:
? AXA World Funds – Universal Inflation Bonds
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, eine neue Unter-Anteilklasse mit der Bezeichnung „FX Overlay“ innerhalb der bestehenden Anteilklassen „A“, „F“ und „I“ des Teilfonds aufzulegen. Diese Unter-Anteilklasse wird die verschiedenen Währungsrisiken auf Portfolio-Ebene gegenüber der Währung des Teilfonds absichern. Es ist zu berücksichtigen, dass diese Absicherung unter Umständen nicht perfekt sein wird und in einer Teilabsicherung des Währungsrisikos des Teilfonds bestehen könnte.
XII – Sonstige Änderungen des Prospekts
? Allgemeine Risikoerwägungen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Abschnitt IV – „Allgemeine Risikoerwägungen“ in Teil II des Prospekts zu ändern, um einer von der Aufsichtsbehörde in Hongkong gestellten Aufforderung zur Klärung nachzukommen, wo mehrere Teilfonds vertrieben werden. Insbesondere wurden Klarstellungen und Änderungen in den Unterabschnitten „Devisen-/Währungsrisiko auf Portfolioebene“, „Devisen-/Währungsrisiko auf Anteilklassenebene“, „Bonitätsrisiken“ und „Kontrahentenrisiko“ vorgenommen. Außerdem wurde eine neue Risikowarnung in Bezug auf Wertpapierleihgeschäfte sowie Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte aufgenommen.
? Besondere Risikoüberlegungen
Aus demselben Grund hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Abschnitt V – „Besondere Risikobetrachtungen“ im Prospekt zu ändern. Insbesondere wurden Klarstellungen und Änderungen in den Unterabschnitten „Derivaterisiko und Hebelwirkung“, „Risiken in Verbindung mit hochverzinslichen Wertpapieren“, „Risiken in Verbindung mit Anlagen in spezifischen Sektoren oder Vermögensklassen“, „Risiken in Verbindung mit Anlagen mit geringer und sehr geringer Marktkapitalisierung“, „Risiken in Verbindung mit Wandelanleihen“ und neue Risikowarnungen aufgenommen in Bezug auf (i) Anlagen in Staatsanleihen, (ii) die Herabstufung von Wertpapieren unterhalb des Investment Grade und/oder Schuldtitel ohne Rating, (iii) Anlagen in inflationsgebundene Anleihen, (iv) Absicherung und ertragsstärkende Strategien sowie (v) zusätzliche Risiken im Zusammenhang mit Anlagen in Finanzderivaten.
? Anlagebeschränkungen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, einen Absatz im Abschnitt „Wertpapiergeschäfte als Leihgeber und Leihnehmer“ aufzunehmen, der besagt, dass alle im Namen der Sicav ausgeführte Wertpapierleihgeschäfte zu Marktbedingungen wie unter Dritten erfolgen und Transaktionen auf 100 % des Nettoinventarwertes eines jeden Teilfonds an einem gegebenen Bewertungstag begrenzt sind.
Der Verwaltungsrat hat ferner beschlossen, zu präzisieren, dass ein Teilfonds Wertpapierleihgeschäfte oder Pensionsgeschäfte/umgekehrte Pensionsgeschäfte mit Gegenparteien eingehen darf, die nach den folgenden Kriterien ausgewählt werden: regulatorischer Status, durch das lokale Recht gebotener Schutz, operative Prozesse, angebotene Kreditspreads sowie Analysen und/oder externe Kreditratings; und dass die Mehrheit der so ausgewählten Gegenparteien ein Mindestrating von BBB- oder höher gemäß Standard & Poor’s (oder ein entsprechendes Rating einer anderen Ratingagentur) haben, das von mindestens einer der folgenden Agenturen vergeben wurde: Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch.
Schließlich hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Unterabschnitt in Bezug auf die kombinierten Obergrenzen geringfügig zu ändern, indem ein Hinweis auf die Techniken für eine effiziente Portfolioverwaltung aufgenommen wird.
? Anteilklassen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, klarzustellen, dass die Anteilklasse BX der Teilfonds AXA World Funds – Global Optimal Income und AXA World Funds – Euro Bonds infolge der Ende 2014/Anfang 2015 stattfindenden Verschmelzung für Anteilseigner des AXA Luxembourg Fund bestimmt sein soll. Deswegen hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Anhänge zu den Teilfonds entsprechend zu ändern.
Außerdem hat der Verwaltungsrat beschlossen, die Anteilklasse „Z“ des Teilfonds AXA World Funds – Framlington Global Small Cap, die für alle im Vereinigten Königreich, den Kanalinseln oder auf der Isle of Man ansässige Anleger bestimmt war, in Anteilklasse „F“ umzubenennen, die für alle Anleger bestimmt ist.
Außerdem hat der Verwaltungsrat beschlossen, einen Hinweis auf die Anteilklasse „ZI“ in Teil II des Prospekts in den Abschnitt aufzunehmen, der sich auf die Anteile bezieht.
? Anteilformen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, in den Prospekt einen Hinweis auf die Form von Inhaberanteilen nach der für Ende 2014/Anfang 2015 geplanten Verschmelzung der Sicav und dem AXA Luxembourg Fund aufzunehmen, in dem Inhaberanteile ausgegeben wurden.
Der Verwaltungsrat hat außerdem beschlossen, eine Präzisierung in den Abschnitt „X-Anteile“ aufzunehmen, um klarzustellen, dass Anteilsscheine Anteilen vorbehalten sind, die in der Form eingetragener Anteile ausgegeben werden.
? Berichtigung von Druckfehlern
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, Druckfehler in Anhängen in Bezug auf bestimmte Teilfonds zu berichtigen, um insbesondere Hinweise auf Anteilklassen zu streichen, die in diesen Teilfonds nicht aufgelegt sind oder nicht mehr aufgelegt werden.
? Umschichtungsgebühren
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Hinweis in Bezug auf Umschichtungsgebühren im Abschnitt „Von den Anteilseignern zu zahlende Gebühren“ der einzelnen Teilfonds geringfügig zu ändern, um klarzustellen, dass ein Anteilseigner, der seine Anteile in einen Teilfonds mit höheren Verkaufsgebühren innerhalb der ersten 12 Monate nach der Erstanlage in diesen Teilfonds unter Umständen die Differenz zwischen den beiden Höhen der Verkaufsgebühren an die Sicav zahlen muss, (statt zu zahlen hat).
? Aktualisierung von Informationen
Die Verwaltungsratsmitglieder haben beschlossen, die folgenden Informationen im Prospekt zu aktualisieren:
– Die Aufgaben eines Verwaltungsratsmitglieds der Sicav
– Die Liste der Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft
– Die Liste und Anschrift der Anlageverwalter
– Die spezifischen, für belgische, italienische und spanische Anleger geltenden Informationen.
Die oben genannte Änderung wird zum 24. September 2014 wirksam.
* *
Der Prospekt, der die in diesem Schreiben erwähnten Änderungen berücksichtigt, ist am eingetragenen Geschäftssitz der Sicav erhältlich.
Die belgischen Anteilseigner seien auf Folgendes hingewiesen: Im Falle einer gebührenfreien Rücknahme des betroffenen Teilfonds (außer möglicher Steuern) kann eine solche Auszahlung beim Finanzservice in Belgien beantragt werden: AXA Bank Europe S.A., 25 Boulevard du Souverain, 1170 Brüssel. Der aktuelle Prospekt, der die hier erwähnten Änderungen, die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (KIID), die Satzung sowie den Jahres- und den Halbjahresbericht berücksichtigt, ist im Büro des belgischen Finanzservice ebenfalls kostenlos erhältlich. Belgische Anteilseigner sollten beachten, dass Anteile der Klasse I in Belgien nicht zur Zeichnung zugelassen sind.
Die schweizerischen Anteilseigner seien auf Folgendes hingewiesen: alle Informationen bezüglich eines lokalen Vertreters, Zahlstelle, verfügbare Dokumente sowie die für die Schweiz spezifischen Abläufe werden in einem separaten Dokument zu diesem Prospekt bereitgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
AXA World Funds

 

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