Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Warburg

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Lux Taurus-One B A0LEDM LU0274994655

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.


Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.
2, Place François-Joseph Dargent
L-1413 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 29905
Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds
Lux Taurus
Teilfonds Lux Taurus-One Anteilkasse B WKN: A0LEDM ISIN: LU0274994655
Unter vorliegender Genehmigung der Luxemburger Aufsichtsbehörde, Commission de Suveillance du Secteur Financier, werden folgende Änderungen für den Teilfonds mit Wirkung zum 30. Dezember 2015 wirksam:
Die Anlagepolitik des Teilfonds Lux Taurus-One wird dahingehend umgestellt, dass der Teilfonds als Feeder-Fonds an der nachhaltigen Wertsteigerung des Masterfonds Celios Taurus One („Masterfonds“) partizipiert. Zu diesem Zweck wird er zu jeder Zeit möglichst vollständig, jedoch mindestens 85% des Fondsvermögens in den Masterfonds investieren. Die Wertentwicklung des Fonds wird somit der Wertentwicklung des Masterfonds sehr ähnlich sein. Der Masterfonds Celios Taurus One ist ein deutscher Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapiere in der Rechtsform eines Master-Teilgesellschaftsvermögen unter der Gesellschaft Celios Investment-AG mit Teilgesellschaftsvermögen, aufgelegt nach den anwendbaren deutschen Gesetzen. Für das Master-Teilgesellschaftsvermögen wurden folgende Kennnummern vergeben: Wertpapierkennnummer A14XN2, ISIN DE000A14XN26.
Der Feeder-Fonds kann bis zu 15 % seines Vermögens in flüssige Mittel (gemäß Artikel 41 Absatz (2) Unterabsatz 2 des Gesetzes von 2010) investieren.
Die Anlagepolitik des Master-Fonds lautet wie folgt:
Ziel des Masterfonds ist die nachhaltige Wertsteigerung der von den Anlageaktionären eingebrachten Anlagemittel. Um dies zu erreichen, investiert der Masterfonds hauptsächlich in internationale Aktien, in verzinsliche Wertpapiere (Schuldverschreibungen, die Erträge in Form einer laufenden Verzinsung generieren, auch Schatzanweisungen), in Wertpapiere mit zusätzlichen Bezugsrechten (z.B. Optionsscheine auf Aktien), in Zertifikate (Schuldverschreibungen, deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung eines oder mehrerer Vermögenswerte abhängt) sowie in andere Fonds. Es können andere Genussscheine (Verbriefung des Rechts auf Anteile an Vermögenswerten), oder verzinsliche Wertpapiere mit zusätzlichen Bezugsrechten (z.B. Wandel- und Optionsanleihen) erworben werden. Bezüglich der Art der Schuldverschreibungen, ihrer Bonitätseinstufung, des Sitzes ihrer Emittenten sowie hinsichtlich der Emittenten bestehen keine Beschränkungen.
Das Vermögen kann auch in flüssigen Mitteln gehalten werden.
Je nach Marktsituation kann das Vermögen des Masterfonds vollständig in Aktien, in verzinsliche Schuldverschreibungen, in Derivate –unter Beachtung der DerivateVerordnung (Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten,
Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem deutschen Kapitalanlagegesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung)- oder in andere Fonds angelegt werden. In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Wertpapiere dem Portfoliomanagement.
Der Masterfonds kann keine Zusicherung machen, dass die Anlageziele tatsächlich erreicht werden.
Folgende Gebührenänderungen werden für den Teilfonds vorgenommen:
Verwaltungsvergütung: bisher bis zu 1,5 % p.a., neu bis zu 1,0 % p.a. Verwahrstellenvergütung: bisher bis zu 0,25 % p.a., neu bis zu 0,10 % p.a.
Der Orderannahmeschluss für Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschanträge des Teilfonds Lux Taurus-One wird umgestellt auf:
Anträge, welche bis 11.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind, werden zum übernächsten Bewertungstag abgerechnet. Anträge welche nach 11.00 Uhr an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind, werden zum auf den übernächsten Bewertungstag folgenden Bewertungstag abgerechnet.
Das Geschäftsjahr des Fonds wird umgestellt von bisher dem 28. Februar/Jahr auf 31. Dezember/Jahr. Der erste zu erstellende Jahresbericht des Fonds nach Umstellung des Geschäftsjahres erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2015.
Die genannten Änderungen treten am 30. Dezember 2015 (0.00 Uhr MEZ) in Kraft.
Anleger, die mit den genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 29. Dezember 2015 kostenlos zurückgeben.
Das Publikationsorgan für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland wird von bisher der BörsenZeitung, Frankfurt/Main, abgeändert auf die Homepage der Gesellschaft www.warburg-fonds.com.
Die Verkaufsunterlagen, die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei der Gesellschaft unter der oben angeführten Adresse, den Zahl- bzw. Vertriebsstellen oder der Depotbank angefordert werden
Luxemburg, im November 2015
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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