Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Alceda Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Delta Fonds Group – Delta Multi Strategie Fund A0RKYP LU0389919654

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.


Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

Wichtige Informationen für die Anleger des
Delta Fonds Group – Delta Multi Strategie Fund (der „Fonds“)
(ISIN LU0389919654 / WKN A0RKYP)
Alceda Fund Management S.A.
5, Heienhaff
L-1736 Senningerberg
R.C.S. Luxemburg B-123356
Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft des Fonds wechselt mit Wirkung zum 28. Februar 2014 von der Alceda Fund Management S.A., 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg an die FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG, 534, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg.
Eine Hinweisbekanntmachung mit gleichem Datum wie diese Hinweisbekanntmachung wird über weitere Änderungen des Fonds informieren.
Luxemburg, im Januar 2014
Alceda Fund Management S.A.
FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG
534, rue de Neudorf, L-2220 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B-29891
Da wichtige Funktionsträger ihre Geschäftstätigkeit in Luxemburg einstellen werden, wird der oben genannte Fonds per 28. Februar 2014 auf eine andere Verwaltungsgesellschaft übertragen.
Nachfolgend werden die Anteilinhaber des Fonds über die dadurch eintretenden Änderungen informiert.
1. Funktionsträgerwechsel
Funktionsträger bis zum 27. Februar 2014
Verwaltungsgesellschaft
Alceda Fund Management S.A.
5, Heienhaff, L-1736 Sennigerberg
Zentralverwaltungsstelle
HSBC Trinkaus Investment Managers SA
8, rue Lou Hemmer, L-1748 Findel
Depotbank, Register- und Transferstelle, Zahlstelle
HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) SA
8, rue Lou Hemmer, L-1748 Findel
2
Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Königsallee 21-23, D-40212 Düsseldorf
Wirtschaftsprüfer des Fonds
PricewaterhouseCoopers (PWC) S.à r.l.
400, route d’Esch; L-1471 Luxemburg
Funktionsträger ab dem 28. Februar 2014
Verwaltungsgesellschaft und Zentralverwaltungsstelle
FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG
534, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg
Depotbank, Register- und Transferstelle, Zahlstelle
BHF-BANK International
534, rue de Neudorf, L-2220 Luxemburg
Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland
BHF-BANK Aktiengesellschaft
Bockenheimer Landstraße 10, D-60323 Frankfurt
Wirtschaftsprüfer des Fonds
KPMG Luxembourg S. à r.l.
9, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg
2. Anteilwertberechnung
Der Anteilwert wird an jedem Bewertungstag ermittelt. Bisher war Bewertungstag jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember. Nach dem 28. Februar 2014 wird jeder Bankarbeits- und Börsentag in Luxemburg und Frankfurt am Main Bewertungstag des Fonds sein.
3. Änderung der Anteilwertberechnung (Artikel 6 des Verwaltungsreglements)
Vor der Fondsübertragung wurden Wertpapiere und Geldmarktpapiere zu am Bewertungstag zuletzt verfügbaren Kursen und Devisen zum letzten verfügbaren Devisenmittelkurs bewertet. Ab dem Übernahmetag erfolgt die Bewertung von Wertpapieren und Geldmarktpapieren zum letzten verfügbaren Schlusskurs. Der Marktwert von Anlagen, die auf eine andere Währung als die Teilfondswährung lauten, wird dann zum Devisenmittelkurs des Vortages in die Teilfondswährung umgerechnet.
4. Ausgabe von Anteilen (Artikel 8 des Verwaltungsreglement)
Der Orderannahmeschluss wird von 17:00 Uhr (MEZ) auf 14:00 Uhr (MEZ) geändert. Die Zahlung des Ausgabepreises wird von innerhalb von 3 auf 2 Bankarbeitstage geändert.
5. Rücknahme und Umtausch von Anteilen (Artikel 10 des Verwaltungsreglement)
Der Orderannahmeschluss wird von 17:00 Uhr (MEZ) auf 14:00 Uhr (MEZ) geändert. Die Auszahlung des Rücknahmepreises erfolgt innerhalb von zwei Bankarbeitstagen statt vorher innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Bewertungstag zahlen.
6. Kosten (Artikel 11 des Verwaltungsreglements)
Kosten, die in Zusammenhang mit der technischen Einrichtung der Maßnahmen zur Messung und Analyse der Performance und des Risikos des Fonds entstehen, können ebenfalls dem Fondsvermögen belastet werden.
Alle anderen vom Fonds zu tragenden Kosten bleiben durch den Fondsübertrag unverändert.
Die Verwaltungsgesellschaft hat für den Fonds einen neuen Verkaufsprospekt einschließlich Verwaltungsreglement sowie wesentliche Informationen für den Anleger erstellt. Diese Dokumente sind
3
bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie den Zahl-und Informationsstellen ab dem 28. Februar 2014 kostenlos erhältlich.
Anteilinhaber, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 21. Februar 2014, 17:00 Uhr, die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum Rücknahmepreis verlangen.
Die Kosten des Übertrags werden dem Teilfonds belastet.
Luxemburg, im Januar 2014
FRANKFURT-TRUST
Invest Luxemburg AG

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert