Änderung der Vertragsbedingungen bei Sal. Oppenheim Fonds

ffb_300_200.jpg Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Global Selection OP 531518 DE0005315188
Oppenheim Spezial III 848605 DE0008486051
OP Bond Euro Plus 979951 DE0009799510

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und
Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
OP Bond Euro Plus
ISIN: DE0009799510
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH, kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens OP Bond Euro Plus zum 22.11.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 23.11.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 23.11.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wurde ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres – bzw.
Jahresbericht und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im April 2013
Die Geschäftsführung
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH Unter Sachsenhausen 2 50667 Köln
Telefon +49 221 145-03 Telefax +49 221 145-1918 E-Mail fonds@oppenheim.de www.oppenheim.de
Geschäftsführung: Ferdinand-Alexander Leisten (Sprecher), Michael von Brauchitsch, Dr. Dirk Franz, Hans-Jakob Haniel
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Leoni
Postfach 10 27 44 50467 Köln Amtsgericht Köln HRB 4745 USt -IdNr. DE 811459570
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
Oppenheim Spezial III
ISIN: DE0008486051
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH, kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens Oppenheim Spezial III zum 15.11.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 16.11.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 16.11.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wurde ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres – bzw.
Jahresbericht und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im April 2013
Die Geschäftsführung
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH Unter Sachsenhausen 2 50667 Köln
Telefon +49 221 145-03 Telefax +49 221 145-1918 E-Mail fonds@oppenheim.de www.oppenheim.de
Geschäftsführung: Ferdinand-Alexander Leisten (Sprecher), Michael von Brauchitsch, Dr. Dirk Franz, Hans-Jakob Haniel
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Wolfgang Leoni
Postfach 10 27 44 50467 Köln Amtsgericht Köln HRB 4745 USt -IdNr. DE 811459570
Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Wichtige Information für die Anteilinhaber des Sondervermögens
Global Selection OP
ISIN: DE0005315188
Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH, kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in
Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung
des richtlinienkonformen Sondervermögens Global Selection OP zum 22.11.2013.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das
Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank, Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &
Co. KGaA, Köln über. Es ist vorgesehen, das Sondervermögen nicht gemäß § 39 Absatz
1 und 2 Investmentgesetz abzuwickeln, sondern die Verwaltung des Sondervermögens
gemäß § 39 Absatz 3 Satz 1 Investmentgesetz mit Wirkung zum 23.11.2013 durch die
Depotbank auf die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main zu übertragen.
Ferner soll zum 23.11.2013 die Depotbankfunktion für das Sondervermögen von der Sal.
Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München
übergehen.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Die Übertragung der Verwaltung und der Depotbankwechsel des Sondervermögens
stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die Kündigung wurde ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres – bzw.
Jahresbericht und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im April 2013
Die Geschäftsführung 

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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