FondsVerschmelzung IP Concept Fonds

ffb_300_200.jpg Mit der FSN 29/2014 haben wir Sie informiert, dass die unten genannten Fonds verschmolzen werden. Leider ist uns ein Fehler bei der WKN des aufnehmenden Fonds unterlaufen. Anbei die Korrektur der FSN 29/2014.
IPConcept hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 01. April 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
Lacuna Biotech 98969 Lacuna-Adamant Global Healthcare P A1XBPD

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB hat bereits stattgefunden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die
steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Lacuna
société d’investissement à capital variable
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
R.C.S. Luxembourg: B 74776
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Aktionäre der Teilfonds
Lacuna – US REIT
Aktienklasse Typ A (WKN: 939943; ISIN: LU0114110967)
Aktienklasse Typ B (WKN: A0RK8E; ISIN: LU0484716682)
Lacuna – Biotech
(WKN: 989696; ISIN: LU0095994793)
Lacuna – Adamant Asia Pacific Health
Aktienklasse P (WKN: A0JEKR; ISIN: LU0247050130)
Aktienklasse I (WKN: A1JBVU; ISIN: LU0637847533)
Aktienklasse I (2) (WKN: A1W8EM; ISIN: LU0993544377)
Lacuna – Adamant Global Healthcare
(WKN: A0Q8LU; ISIN: LU0385207252)
(“Teilfonds”)
der Investmentgesellschaft Lacuna
(die „Investmentgesellschaft“)
Änderung der Satzung mit Wirkung zum 18. Februar 2014
Die Aktionäre der oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass, unter Vorbehalt
der Zustimmung der Aktionäre auf der außerordentlichen Generalversammlung, Artikel 4 der
Satzung an die Vorgaben aus dem CSSF-Rundschreiben 13/559 angepasst wird. In diesem
Zusammenhang werden weiterhin redaktionelle Anpassungen der Satzung vorgenommen.
Sonstige Änderungen in den Teilfonds mit Wirkung zum 18. Februar 2014
Die Mindestfolgeanlage der Aktienklasse I (2) des Teilfonds Lacuna – Adamant Asia Pacific
Health wird für diese Klasse gestrichen.
Ferner werden im Teilfonds Lacuna – Adamant Asia Pacific Health für die jeweiligen
Anteilklassen die Anlageberatervergütung sowie die Vertriebsstellengebühr folgendermaßen
angepasst:
Anlageberatervergütung Vertriebsstellengebühr
Alt Neu Alt Neu
Aktienklasse P 0,6% p.a. 0,7% p.a. 1,15% p.a. 1,05% p.a.
Aktienklasse I 0,9% p.a. 0,7% p.a. 0,3% p.a. 0,5% p.a.
Aktienklasse I (2) 0,7% p.a. 0,7% p.a. 0,3% p.a. 0,3% p.a.
Die einzig bisher bestehende Aktienklasse des Teilfonds Lacuna – Adamant Global
Healthcare wird in Aktienklasse I umbenannt und die Mindesterstanlage auf 500.000 Euro
erhöht. Darüber hinaus wird für die bestehende Aktienklasse die Anlageberatergebühr auf von
0,9% auf 0,7% gesenkt sowie die Vertriebsstellengebühr von 0,3 auf 0,4% erhöht.
Verschmelzung zweier Teilfonds mit Wirkung zum 1. April 2014
Die Aktionäre des Teilfonds Lacuna – Biotech und des Lacuna – Adamant Global
Healthcare werden hiermit darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der
Investmentgesellschaft beschlossen hat, den Lacuna – Biotech („übertragender Teilfonds“) mit
der neu zu gründenden Aktienklasse P des Teilfonds Lacuna – Adamant Global Healthcare
(„übernehmender Teilfonds“) mit Wirkung zum 1. April 2014, auf Basis der letzen
Fondspreisermittlung vom 31. März 2014 („Übertragungsstichtag“) zu verschmelzen.
Der Verwaltungsrat der Investmentgesellschaft erachtet die Verschmelzung aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit im Interesse der Aktionäre als vorteilhaft. Durch das geringe Volumen im
aufnehmenden Teilfonds entstanden in der Vergangenheit insbesondere durch die nicht vom
Teilfondsvermögen abhängigen Kosten hohe Belastungen für die Anleger, die sich in der
Kostenquote niedergeschlagen haben. Durch die Fusion und der damit einhergehenden
Erhöhung des Teilfondsvermögens besteht die Möglichkeit, dass die Kostenquote für die
verbleibenden Anleger reduziert werden kann.
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds werden zum
Übertragungsstichtag in den übernehmenden Teilfonds eingebracht.
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten wesentlichen anlagespezifischen Besonderheiten des
übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt dar:
Übernehmender Teilfonds Übertragender Teilfonds
Anlageziel:
Ziel der Anlagepolitik des Lacuna – Adamant
Global Healthcare („Teilfonds“) ist es, unter
Berücksichtigung des Anlagerisikos einen
langfristigen, nachhaltigen Wertzuwachs
durch die überwiegende Anlage in Aktien
welche im Referenzindex „Adamant Global
Healthcare Index“ enthalten sind, zu erzielen.
Anlageziel:
Der Lacuna – Biotech („Teilfonds“) strebt als
Anlageziel an unter Berücksichtigung des
Anlagerisikos einen angemessenen
Wertzuwachs in der Teilfondswährung zu
erzielen.
Anlagepolitik:
Der Lacuna – Adamant Global Healthcare
investiert sein Vermögen vorwiegend in
Aktien welche im Referenzindex „Adamant
Global Healthcare Index“ enthalten sind.
Daneben kann der Teilfonds in Aktien,
Aktienzertifikate, Aktienindexzertifikate und
Wandelanleihen von Unternehmen des
Healthcare-Sektors investieren.
Darüber hinaus kann der Teilfonds innerhalb
Anlagepolitik:
Der Lacuna – Biotech investiert sein Vermögen
vorwiegend in Aktien, Aktienzertifikate,
Aktienindexzertifikate und Wandelanleihen
von Unternehmen aus dem
Gesundheitssektor, insbesondere aus den
Bereichen Biotechnologie, Medizintechnik
sowie Spezialitätenpharma.
Durch die angestrebte Diversifizierung des
Vermögens des Lacuna – Biotech auf eine
Vielzahl von Unternehmen kann eine
deutliche Verminderung des Risikos
gegenüber Investitionen in einzelnen Aktien
erreicht werden.
Darüber hinaus kann der Teilfonds innerhalb
der gesetzlich zulässigen Grenzen in flüssige
Mittel, Geldmarktinstrumente und Festgelder
investieren.
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf
49% des Netto-Teilfondsvermögens
begrenzt, jedoch kann, je nach Einschätzung
der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen
innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen
(kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen
Mitteln gehalten werden und dadurch
kurzfristig von dieser sowie der weiter oben
genannten Anlagegrenze abgewichen
werden. Daneben kann, je nach Einschätzung
der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben
genannten Anlageschwerpunkt abgewichen
werden und in liquide Mittel investiert
werden, wenn in diesem Fall unter
Hinzurechnung der flüssigen Mittel der
Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten
wird.
Anteile an OGAW oder anderen OGA
(„Zielfonds“) können bis zu einer
Höchstgrenze von 10% des
Teilfondsvermögens erworben werden, der
Teilfonds ist daher zielfondsfähig.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente
(„Derivate“) ist zur Erreichung der
vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals
auch Absicherungszwecken vorgesehen.
Er umfasst neben den Optionsrechten u.a.
Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im
Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie
2007/16/EG und Artikel XIII der ESMALeitlinien
2012/832, Zinssätze, Wechselkurse,
Währungen und Investmentfonds gemäß
Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17.
Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate
darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel
4 der Satzung erfolgen. Weitere Angaben
über die Techniken und Instrumente sind dem
Kapitel „Hinweise zu Techniken und
Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu
entnehmen.
Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 der Satzung
sind zusammen mit der Investition in Delta-1
Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle, sowie
der gesetzlich zulässigen Grenzen in flüssige
Mittel, Geldmarktinstrumente und Festgelder
investieren.
Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf
49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt,
jedoch kann, je nach Einschätzung der
Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen
innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen
(kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen
Mitteln gehalten werden und dadurch
kurzfristig von dieser sowie der weiter oben
genannten Anlagegrenze abgewichen
werden. Daneben kann, je nach Einschätzung
der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben
genannten Anlageschwerpunkt abgewichen
werden und in liquide Mittel investiert
werden, wenn in diesem Fall unter
Hinzurechnung der flüssigen Mittel der
Anlageschwerpunkt insgesamt eingehalten
wird.
Anteile an OGAW oder anderen OGA
(„Zielfonds“) können bis zu einer
Höchstgrenze von 10% des
Teilfondsvermögens erworben werden, der
Teilfonds ist daher zielfondsfähig.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente
(„Derivate“) ist zur Erreichung der
vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlageals
auch Absicherungszwecken vorgesehen.
Er umfasst neben den Optionsrechten u.a.
Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im
Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie
2007/16/EG und Artikel XIII der ESMALeitlinien
2012/832, Zinssätze, Wechselkurse,
Währungen und Investmentfonds gemäß
Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17.
Dezember 2010.. Der Einsatz dieser Derivate
darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel
4 der Satzung erfolgen. Weitere Angaben
über die Techniken und Instrumente sind dem
Kapitel „Hinweise zu Techniken und
Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu
entnehmen.
auf Rohstoffindices, auf insgesamt 10% des
Netto-Teilfondsvermögens begrenzt.
Risikoprofil:
Risikoprofil – Spekulativ
Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger.
Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-
Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes
Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe
Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken
können insbesondere aus Währungs-,
Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken,
die aus den Änderungen des
Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
Commitment Approach
Zur Überwachung und Messung des mit
Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird
der Commitment Approach verwendet.
Risikoprofil:
Risikoprofil – Spekulativ
Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger.
Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-
Teilfondsvermögen besteht ein sehr hohes
Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe
Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken
können insbesondere aus Währungs-,
Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken,
die aus den Änderungen des
Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
Relativer VaR Ansatz
Zur Überwachung und Messung des mit
Derivaten verbundenen Gesamtrisikos wird
der relative VaR-Ansatz verwendet. Das
dazugehörige Referenzportfolio ist der
Nasdaq Biotech Index. Der erwartete Grad
der Hebelwirkung, berechnet nach der
Nominalwertmethode (Summe der
Nominalwerte aller relevanten Derivate),
wurde auf 0%-30% des Teilfondsvolumens
geschätzt. Es wird darauf hingewiesen, dass
innerhalb der gesetzlichen Grenzen, die
Möglichkeit höherer Hebelwirkungen besteht.
Das genannte Referenzportfolio ist abhängig
von der Portfolioallokation und kann damit
bei Umschichtungen angepasst werden. Dies
könnte eine Aktualisierung des
Verkaufsprospektes nach sich ziehen.
SRRI:
6
SRRI:
7
Die in nachstehender Tabelle aufgeführten tatsächlichen teilfondsspezifischen Vergütungs- und
Gebührenregelungen des übernehmenden und übertragenden Teilfonds stellen sich wie folgt
dar:
Übernehmender Teilfonds Übertragender Teilfonds
Verwaltungsvergütung:
bis zu 0,09 % p.a.; zzgl. monatlich bis zu
600,- Euro
Verwaltungsvergütung:
bis zu 0,09 % p.a.; zzgl. monatlich bis zu
600,- Euro
Anlageberatergebühr:
bis zu 0,7% p.a., zzgl. Performance Fee in
Höhe von bis zu 10%, der über die positive
Entwicklung der Benchmark des „MSCI
World/Health Care Index“ [MXWO0HC; EUR] hinausgehenden Anteilwertentwicklung.
Anlageberatergebühr:
bis zu 0,6% p.a., zzgl. Performance Fee in
Höhe von bis zu 15%, des über den 1% p.q.
hinausgehenden Anstiegs (Hurdle-Rate) des
Anteilwertes, sofern der Anteilwert zum
Quartalssende höher ist als der höchste
Anteilwert der vorangegangenen
Quartalsenden (High Watermark Prinzip).
Depotbankgebühr:
bis zu 0,12% p.a.; mindestens 1.700,- Euro
monatlich.
Depotbankgebühr:
bis zu 0,12% p.a.; mindestens 1.700,- Euro
monatlich.
Zentralverwaltungsgebühr:
bis zu 0,05% p.a.; mindestens 1.500,- Euro
monatlich, höchstens jedoch 6.666,67 Euro
monatlich.
Zentralverwaltungsgebühr:
bis zu 0,05% p.a.; mindestens 1.500,- Euro
monatlich, höchstens jedoch 6.666,67 Euro
monatlich.
Register- und Transferstellenvergütung:
15,- Euro p.a. pro Anlagekonto und 25,- Euro
pro Anlagekonto in Verbindung mit einem
Sparplan und/oder Entnahmeplan, zzgl.
jährlich bis zu 500,- Euro Grundgebühr
Register- und Transferstellenvergütung:
15,- Euro p.a. pro Anlagekonto und 25,- Euro
pro Anlagekonto in Verbindung mit einem
Sparplan und/oder Entnahmeplan
Vertriebsstellenvergütung:
bis zu 0,8% p.a.;
Vertriebsstellenvergütung:
bis zu 1,15% p.a.;
Eine eventuell anfallende Performance Fee des übertragenden Teilfonds für das erste Quartal
2014 wird am 31. März 2014 belastet. Die Berechnung der Performance Fee des übertragenden
Teilfonds wird nicht auf den übernehmenden Teilfonds übertragen. Die Berechnung des
übernehmenden Teilfonds wird nach der Fusion weitergeführt.
Aufgrund der Fusion kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem
Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen, die
jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen
zurückgeführt werden.
Es wird eine steuerneutrale Fusion angestrebt.
Die steuerliche Behandlung des Anlegers kann sich im Zuge der Verschmelzung ändern. Es wird
empfohlen in Bezug auf steuerliche Auswirkungen Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Die Fusion wird durch den in Luxemburg ansässigen Wirtschaftsprüfer (réviseur d’entreprises
agréé) PricewaterhouseCoopers, Société coopérative begleitet. Dieser bestätigt am
Übertragungsstichtag das Umtauschverhältnis, die Methode zur Berechnung desselben und die
Kriterien zur Bewertung des Vermögens im abgebenden Teilfonds. Über die Fusion wird ein
Bericht des Wirtschaftsprüfers erstellt, welcher den Aktionären auf Verlangen kostenlos zur
Verfügung gestellt wird.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können
ihre Anteile bis zum 25. März 2014 um 17.00 Uhr kostenlos an den Teilfonds
zurückgeben.
Die Ausgabe sowie Rückgabe von Anteilen ist während des Zeitraums vom 25. März
2014, 17.00 Uhr bis zum 31. März 2014, 17.00 Uhr für den übertragenden Teilfonds
nicht möglich.
Die Aktionäre des übertragenden Teilfonds werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile
eine entsprechende Anzahl von Aktien des oben genannten übernehmenden Teilfonds
erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes des übertragenden und des
übernehmenden Teilfonds ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 1. April 2014 auf der
Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das
Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft
erfragt werden. Für die Aktionäre des übertragenden Teilfonds ist der mit der Übertragung des
Teilfonds zusammenhängende Umtausch ihrer Aktien nicht mit Kosten verbunden. Die Kosten
der Fusion, mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, werden nicht von den
betroffenen Teilfonds getragen. Nach der Verschmelzung besteht lediglich der übernehmende
Teilfonds weiter.
Das aktuelle und zum Übertragungsstichtag gültige Verkaufsprospekt nebst Satzung
Verwaltungsreglement sowie eine Kopie der erstellten Berichte, sind bei den Zahl- und
Vertriebsstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com)
kostenlos erhältlich. Betroffenen Anlegern wird die Einsichtnahme in vorgenannte Dokumente
empfohlen. Die aktuellen und zum Übertragungsstichtag gültigen wesentlichen
Anlegerinformationen übernehmenden Teilfonds können kostenlos auf der Internetseite der
Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com abgerufen werden.
Luxemburg im Januar 2014
Der Verwaltungsrat der Lacuna
Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral-
Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main und
Lacuna AG, Ziegetsdorfer Straße 109, D-93051 Regensburg.
Zahl- und Informationsstelle in Österreich: RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG, Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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